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   OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 4 U 264/93   

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https://dejure.org/1994,11220
OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 4 U 264/93 (https://dejure.org/1994,11220)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.1994 - 4 U 264/93 (https://dejure.org/1994,11220)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 1994 - 4 U 264/93 (https://dejure.org/1994,11220)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1765
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 25.11.1999 - 12 U 27/99
    Eine solche Vereinbarung ist anzunehmen, wenn der Vermögensverwalter und die Bank/der Broker sozusagen "hinter dem Rücken" des Anlegers die Vereinbarung treffen, dass die dem Anleger von der Bank in Rechnung gestellten Provisionen/Gebühren teilweise an den Vermögensverwalter abgeführt werden sollen, die Bank dem Anleger gegenüber also in Absprache mit dem Vermittler höhere Vergütungen als die selbst beanspruchten ausweist (BGH WM 1989, 1047 ff., 1051; WM 1990, 462 ff., 464), wobei teilweise die Auffassung vertreten wird, begriffsnotwendig sei weiterhin, dass die Bank überhöhte Kommisionen in Rechnung stelle (OLG Düsseldorf ZIP 1994, 1765 f., 1765, Rössner/Arendts WM 1996, 1517 ff., 1518).

    Der Senat geht weitergehend davon aus, dass die Offenbarungspflicht darüber hinaus daran anknüpft, dass eine solche Rückvergütungs-Vereinbarung zu einem Interessenkonflikt führen kann (so offensichtlich auch: OLG Düsseldorf, ZIP 1994, 1765 f., 1776).

  • KG, 06.12.2005 - 7 U 201/04

    Vermögensverwaltung: Aufklärungspflicht und Schadensersatzpflicht des

    Aufzuklären ist anleger- und objektgerecht über diejenigen Eigenschaften und Risiken des Geschäfts, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben können (Palandt, BGB, 61.Aufl., § 764 Rn.12 m.w.N.), so beispielsweise auch über die Verminderung der Gewinnchancen infolge höherer Gebühren als üblich (BGH NJW 1992, 1879, NJW-RR 1996, 947) oder häufige Positionswechsel im eigenen Provisionsinteresse des Vermittlers (BGH ZIP 1994, 1765).
  • OLG Bremen, 25.08.1999 - 1 U 43/98

    Anforderungen an die Aufklärung des Anlegers vor Tätigung von

    Selbst aus der Fortsetzung von Spekulationsgeschäften trotz eingetretener Verluste kann i.d.R. nicht darauf geschlossen werden, der Kunde hätte Gelder auch bei gehöriger Aufklärung gleichermaßen eingesetzt (OLG Düsseldorf, ZIP 1994, 1765 m.w.N.).
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