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   OLG Naumburg, 03.02.1994 - 2 W 55/93   

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https://dejure.org/1994,3039
OLG Naumburg, 03.02.1994 - 2 W 55/93 (https://dejure.org/1994,3039)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.02.1994 - 2 W 55/93 (https://dejure.org/1994,3039)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. Februar 1994 - 2 W 55/93 (https://dejure.org/1994,3039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen grundsätzliche unanfechtbare Entscheidung; Vorliegen einer "greifbaren Gesetzwidrigkeit"; Beschwer eines Sequesters durch eine Kostenentscheidung gegen den Schuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weitere Beschwerde gegen an sich unanfechtbare Beschwerdeentscheidung bei greifbarer Gesetzwidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 398
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.2007 - IX ZR 196/06

    Vergütungsansprüche des Sequesters gegen den Schuldner bei Nichteröffnung des

    Unter der Geltung der Konkursordnung/Gesamtvollstreckungsordnung war diese Ansicht in Bezug auf den Sequester ebenfalls vorherrschend (BGH, Urt. v. 11. Juli 1961 - VI ZR 208/60, NJW 1961, 2016; OLG Frankfurt/Main ZIP 1992, 1564; OLG Naumburg ZIP 1994, 398, 399; LG Wuppertal ZIP 1984, 734, 735; LG Köln KTS 1986, 360; Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 106 Rn. 20; Eickmann, Vergütungsverordnung [1989] Anhang A Rn. 33).
  • BGH, 14.11.1996 - IX ZB 89/96

    Statthaftigkeit einer Beschwerde zum BGH in einem Gesamtvollstreckungsverfahren

    Bestrebungen, in analoger Anwendung von § 73 Abs. 3 KO auch für den Geltungsbereich der Gesamtvollstreckungsordnung eine sofortige weitere Beschwerde zuzulassen, ist die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ganz überwiegend entgegengetreten (vgl. OLG Rostock ZIP 1993, 1417 f; OLG Naumburg [5. Zivilsenat] ZIP 1994, 1031 f; KG EWiR 1996, 401 [Smid]; OLG Dresden EWiR 1996, 71 [Liebelt-Westphal]; wohl auch OLG Naumburg [2. Zivilsenat] ZIP 1994, 398; Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO 3. Aufl. § 20 Rdn. 18 ff; Gottwald/Uhlenbruck, Nachtrag GesamtvollstreckungsO" zum Insolvenzrechts-Handbuch 1993 II, I Rdn. 14 = S. 21; a.A. OLG Naumburg [4. Zivilsenat] ZIP 1993, 1573, 1574; Liebelt-Westphal ZIP 1994, 1007 ff; Smid/Zeuner, GesO 2. Aufl. § 20 Rdn. 36 ff; Happ/Huntemann, Der Gläubiger in der Gesamtvollstreckung 1996 § 6 Rdn. 133 ff = S. 93).
  • OLG Dresden, 21.11.1995 - 3 W 459/95
    Da die Vorschrift des § 20 GesO eine weitere Beschwerde nicht vorsieht, ist das Rechtsmittel des Beteiligten zu 2) nicht statthaft, vgl. OLG Rostock, ZIP 1993, 1417 f; OLG Naumburg (2. ZS), ZIP 1994, 398 f; OLG Naumburg (5. ZS), ZIP 1994, 1031 f; OLG Naumburg (5. ZS), OLG-NL 1995, 65 f; OLG Rostock, OLG-NL 1995, 66 f; Kilger/Karsten Schmidt, KO , 16. Aufl., Anm. 3 zu § 20 GesO ; Hess/Binz/Wienberg, GesO , 2. Aufl., Rdnr. 8 zu § 20 GesO - unter Aufgabe ihrer früheren, in der 1. Auflage des Kommentars vertretenen Auffassung; Blersch, Die Auslegung und Ergänzung der Gesamtvollstreckungsordnung, 1992, S. 128; Senat, Beschluß vom 26.07.1994, 3 W 614/93; a.A.: OLG Naumburg (4.ZS), ZIP 1993, 1573 f; Liebelt-Westphal, ZIP 1994, 1007 ff.

    Ungeachtet dessen, ob man im Fall greifbarer Gesetzwidrigkeit oder der Verletzung des rechtlichen Gehörs ausnahmsweise eine weitere Beschwerde zulassen will - so OLG Naumburg (2. ZS), ZIP 1994, 398 f - oder dieses für nicht zulässig erachtet - so BVerfG, NJW 1979, 538 f - ist ein solcher Verstoß dem landgerichtlichen Verfahren nicht zu entnehmen.

  • OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 45/00

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung nach Abweisung mangels Masse

    Schließlich liegt auch kein Fall "greifbarer Gesetzwidrigkeit" (vgl. zur Anfechtbarkeit unter diesem Gesichtspunkt BGH MDR 1993, 1249; OLG Naumburg, ZIP 1994, 398; Thomas/Putzo aaO § 99 Rdnr. 9) vor.
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