Rechtsprechung
LG Göttingen, 06.04.1995 - 6 T 233/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,10770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1315
- ZIP 1995, 1104
- Rpfleger 1995, 473
Wird zitiert von ...
- BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 18/99 R
Inhalt von Beitrags- und Haftungsbescheiden, Haftung bei Genossenschaften
In Rechtsprechung (LG Göttingen ZIP 1995, 1104) und Literatur (…Meyer/Meulenberg/Beuthien, GenG, 12. Aufl, § 13 RdNr 4) wird allerdings die Ansicht vertreten, die Genossen hafteten für Schulden einer Vorgenossenschaft, auch wenn sie endgültig nicht eingetragen werde, nur in Höhe ihrer zu leistenden Einlage, wenn im Statut die Nachschußpflicht nach § 105 Abs. 1 GenG ausgeschlossen ist.