Rechtsprechung
OLG Hamm, 10.05.1995 - 8 U 59/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1995, 1263
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 01.12.2008 - II ZR 102/07
MPS - Zur Nachteilsausgleichspflicht im faktischen Aktienkonzern
b) Der Senat muss nicht entscheiden, ob der früher verbreiteten Auffassung zu folgen ist, die dahin ging, dass die dem Vergleich mit einem Drittgeschäft nicht standhaltende Gewährung von Gesellschaftsdarlehen an Aktionäre ohne bankübliche Sicherheiten gegen § 57 AktG verstoße (vgl. OLG Hamm ZIP 1995, 1263;… MünchKommAktG/Bayer aaO § 57 Rdn. 100;… Bayer/Lieder aaO;… Hüffer aaO § 57 Rdn. 3 a; derselbe AG 2004, 416, 417 f.;… Schön aaO;… a.A. K. Schmidt, GesR 4. Aufl. § 29 II 2 a S. 891;… Cahn, Kapitalerhaltung im Konzern 1998, S. 246 ff.) und zu einem sofortigen Rückgewähranspruch der AG gemäß § 62 AktG sowie zur Haftung des Vorstandes für die Rückzahlung gemäß § 93 Abs. 3 Nr. 1 AktG führen müsse (vgl. Habersack/Schürnbrand, NZG 2004, 689, 693). - BGH, 13.11.2007 - XI ZR 294/07
Schuldner des Rückforderungsanspruchs bei verbotener Kapitalauszahlung
Dem steht entgegen, dass das Darlehen nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts in unüblicher Weise ohne Sicherheit gewährt wurde (OLG Hamm ZIP 1995, 1263, 1270;… MünchKommAktG/Bayer, 2. Aufl. § 57 Rdn. 81). - OLG Jena, 25.04.2007 - 6 U 947/05
Vergabe ungesicherter Darlehen der abhängigen AG an das herrschende Unternehmen …
Nach h.M. (…Hüffer , a.a.O., § 57 Rz. 3a;… MünchKomm-Bayer , AktG, § 57 Rz. 81; Habersack/Schürnbrand , NZG 2004, 689, 690; OLG Hamm ZIP 1995, 1263; LG Dortmund DB 1995, 2591) sind Darlehen, die nicht angemessen verzinst und banküblich abgesichert sind, als Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr nach § 57 AktG anzusehen.
- LG Erfurt, 09.09.2005 - 10 O 611/04
Haftung der Aufsichtsratsmitglieder eines abhängigen Unternehmens wegen einer …
Auch nach dem Urteil OLG Hamm (Harpener/Omni I) vom 10.5.1995, ZIP 1995, 1263 sei eine ungesicherte Kreditvergabe immer als Einlagenrückgewähr im Sinne von § 57 AktG anzusehen.Die Rechtsprechung ist auch schon früher von einer Einlagenrückgewähr ausgegangen, wenn ein ungesichertes Darlehen gewährt wird (vergleiche OLG Hamm, ZIP 1995, 1263; LG Dortmund, DB 2001, 2591 f).
- OLG Hamm, 20.03.2006 - 8 U 208/01
Haftung des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft wegen unzureichender Kontrolle …
Die schuldhafte Pflichtverletzung und den Schaden bejaht das Landgericht zutreffend unter Bezugnahme auf die Ausführungen in dem am 10. Mai 1995 verkündeten Urteil des Senats, Aktenzeichen 8 U 59/94 (veröffentlicht in ZIP 1995, 1263 ff. = AG 1995, 512 ff.). - OLG Hamm, 30.03.2009 - 8 U 206/07
Abtretung, Verbotene Rückgewähr der Einlage, Faktischer Aktionär
Allerdings ist insbesondere der faktische Aktionär trotz fehlender formaler Aktionärsstellung als solcher i. S. v. § 57 I 1 AktG zu behandeln, wenn er alle oder den überwiegenden Teil der Anteile des Unternehmens besitzt, das formal selbst Aktionär ist; denn er steuert das Handeln des Aktionärs-Unternehmens (hier der E2 GmbH) dann umfassend (Senat, ZIP 1995, 1263;… Bayer, in: MünchKomm-AktG, § 62 AktG, Rn. 17 f. und § 57 AktG, Rn. 60;… Henze, in: Großkomm-AktG, § 62 AktG, Rn. 82).