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   OLG Hamm, 08.06.1995 - 27 U 18/95   

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https://dejure.org/1995,12904
OLG Hamm, 08.06.1995 - 27 U 18/95 (https://dejure.org/1995,12904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.06.1995 - 27 U 18/95 (https://dejure.org/1995,12904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 1995 - 27 U 18/95 (https://dejure.org/1995,12904)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 1436
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 26.06.2001 - IX ZR 209/98

    Pflichten des Konkursverwalters bei Führung eines Aktivprozesses

    Der Konkursverwalter soll aber bei einer Rechtsverfolgung der unzulänglichen Masse, die erkennbar keinen hinreichenden Erfolg verspricht, im Unterliegensfall für den Kostenschaden des Gegners nach § 82 KO persönlich haften (vgl. OLG Düsseldorf JMBl. NW 1994, 55; OLG Hamm ZIP 1995, 1436 f.; Böhle-Stamschräder NJW 1952, 1060; Weber, Festschrift für Lent, 1957, S. 301, 320 f., 323; Jaeger/Weber, KO 8. Aufl. § 82 Rn. 8 a.E.; Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 82 Rn. 9c, 11e; Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 82 KO Anm. 3b; a.A. OLG Köln, aaO; W. Lüke, Die persönliche Haftung des Konkursverwalters, 1986, S. 93; ders., Die persönliche Haftung des Verwalters in der Insolvenz, RWS-Skript 267, 2. Aufl. Rn. 95).
  • OLG Hamm, 05.06.2002 - 30 U 16/02

    Positive Vertragsverletzung bei Ausübung des Widerrufs einer berechtigten

    Dies sind neben den Insolvenzgläubigern die Aus- und Absonderungsberechtigten sowie die Massegläubiger, auch wenn sie erst durch Handlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse in Beziehung treten (OLG Hamm, a.a.O., 1141; ZIP 1995, 1436).
  • LG Krefeld, 06.02.2014 - 3 O 271/13

    Pflichtverletzung eines Insolvenzverwalters wegen Nichtausübung eines

    Im Gegenteil haftet der Insolvenzverwalter den Insolvenzgläubigern gerade dann, wenn er schuldhaft Prozesse trotz nicht hinreichender Erfolgsaussichten führt (vgl. OLG Hamm, ZIP 1995, 1436, 1437; Bork, ZIP 2005, 1120, 1121).
  • LG Essen, 28.10.2005 - 19 O 348/05

    Voraussetzungen für die Haftung eines Insolvenzverwalters nach § 61

    Ob ein Verschulden deshalb schon zu bejahen ist, wenn die Möglichkeit, einen Prozess zu verlieren genau so groß ist wie die, ihn zu gewinnen (vgl. OLG Hamm, ZIP 1995, 1436 (1437)), ist zweifelhaft, kann aber im vorliegenden Fall auch dahinstehen.
  • AG Hildesheim, 15.05.2001 - 43 C 394/00

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Anspruchs; Eröffnung des

    Denn der Konkursverwalter hat (in erster Linie) die Interessen der Gläubigergesamtheit wahrzunehmen und diesem Gesamtinteresse dient die Durchsetzung von Ansprüchen der Masse gegen Dritte, um die Befriedigungsmasse zu mehren und ungerechtfertigte Masseminderungen abzuwehren (vgl. OLG Hamm ZIP 1995, 1436).
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