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   LG Magdeburg, 27.11.1995 - 3 T 613/95   

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https://dejure.org/1995,14932
LG Magdeburg, 27.11.1995 - 3 T 613/95 (https://dejure.org/1995,14932)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 27.11.1995 - 3 T 613/95 (https://dejure.org/1995,14932)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 27. November 1995 - 3 T 613/95 (https://dejure.org/1995,14932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen eine eingetragene Sicherungshypothek; Zweck des § 7 Abs. 3 Gesamtvollstreckungsordnung (GesO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 2005
  • ZIP 1997, 935
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.08.1995 - IX ZR 34/95

    Begriff der Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme; Eintragung einer

    Auszug aus LG Magdeburg, 27.11.1995 - 3 T 613/95
    Die Zwangsvollstreckungsmaßnahme "Eintragung einer Sicherungshypothek" ist auch nach der erfolgten Eintragung erst eingeleitet i.S.v. § 7 Abs. 3 Satz 1 GesO und noch nicht beendet (vgl. BGH ZIP 1995, 1425 [BGH 03.08.1995 - IX ZR 34/95] ), so daß auch Eintragungen von Zwangs- bzw. Sicherungshypotheken von der Wirkung des § 7 Abs. 3 Satz 1 GesO umfaßt werden.

    § 7 Abs. 3 Satz 1 GesO begründet nicht nur ein relatives Verwertungsverbot gegenüber der Masse, sondern führt zum Erlöschen der Zwangshypothek (vgl. dazu auch Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO, 3. Aufl., § 7 Rnr 26; Gottwald/Gerhard, Insolvenzrechtshandbuch, Nachtrag GesO, Kapitel III 4. Abschn. Rz 14; BGH ZIP 1995, 1425, 1427).

    Die Annahme einer absoluten Unwirksamkeit mit der vom Erinnerungsführer gewollten Rechtsfolge der Eintragung eines Amtswiderspruchs bzw. einer Löschung wird vom Schutzzweck des § 7 Abs. 3 GesO nicht gefordert und ist auch zur Sicherung der Rechte der Gesamtvollstreckungsgläubiger nicht erforderlich (so auch und ausdrücklich BGHZ ZIP 1995, 1425, 1427 [BGH 03.08.1995 - IX ZR 34/95] ).

  • AG Meiningen, 05.02.1995 - RP 225 6

    Zwangshypothek in Gesamtvollstreckung

    Auszug aus LG Magdeburg, 27.11.1995 - 3 T 613/95
    Mit der weiteren Folge, daß aufgrund der materiell-rechtlichen Unwirksamkeit der Sicherungshypotheken das Grundbuch i.S.d. §§ 894 BGB , 53 Abs. 1 Satz 1 GBO unrichtig geworden ist (vgl. dazu auch AG Meiningen, ZIP 1995, 308, 309).
  • BGH, 06.04.2000 - V ZB 56/99

    Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Sicherungshypothek in

    Die gegenteilige Auffassung des vorlegenden Gerichts (vgl. ferner OLG Dresden, Rpfleger 1999, 442; LG Schwerin, Rpfleger 1996, 168; LG Magdeburg, ZIP 1995, 2005, 2006; Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO 4. Aufl. § 7 Rdn. 31 a; Hess/Binz/Wienberg, GesO 4. Aufl. § 7 Rdn. 31 p; Keller, Rpfleger 1997, 45, 48, 50 f; Haarmeyer, EWiR 1996 § 7 GesO 8/96; Braun, EWiR 1996 § 7 GesO 1/96; Pape, KTS 1996, 231, 241 ff; vgl. ferner Bestelmeyer, DtZ 1997, 274, 280) vermag nicht zu überzeugen.
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