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   BGH, 19.12.1994 - II ZR 10/94   

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BGH, 19.12.1994 - II ZR 10/94 (https://dejure.org/1994,667)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1994 - II ZR 10/94 (https://dejure.org/1994,667)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1994 - II ZR 10/94 (https://dejure.org/1994,667)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG §§ 30, 31, 32a
    Umqualifizierung einer Gesellschafterleistung in Eigenkapitalersatz bei alsbaldiger Konkursantragsstellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung; Umqualifizierung einer Gesellschafterleistung in Eigenkapitalersatz; Ausschluß der Umqualifizierung im Falle rechtzeitiger Konkursantragsstellung; Aufrechnungsausschluß

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 658
  • NJW-RR 1995, 865 (Ls.)
  • ZIP 1995, 280
  • MDR 1995, 590
  • DNotZ 1995, 486
  • WM 1995, 293
  • BB 1995, 377
  • DB 1995, 569
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91

    Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als

    Auszug aus BGH, 19.12.1994 - II ZR 10/94
    Nach Aufhebung dieses Urteils durch den erkennenden Senat (BGHZ 121, 31) und Zurückverweisung hat das Berufungsgericht nunmehr unter Abweisung der weitergehenden Klage die Beklagte zur Zahlung von 85.494,14 DM nebst Zinsen verurteilt.

    Für das "Stehenlassen" von Mitteln, die der Gesellschafter der Gesellschaft zu einer Zeit zur Verfügung gestellt hat, zu der diese noch wirtschaftlich gesund war, bedeutet das: Der Gesellschafter muß, wenn er eine Einstufung der der Gesellschaft gewährten Unterstützung als Kapitalersatz vermeiden will, innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Eintritt der Krise (BGHZ 121, 31, 35 f. m.w.N.) - vorausgesetzt, daß er wenigstens die Möglichkeit hatte, die den Eintritt der Krise begründenden Umstände bei Wahrnehmung seiner Verantwortung für eine ordnungsgemäße Finanzierung der Gesellschaft zu erkennen (Sen.Urt. v. 7. November 1994 - II ZR 270/93, ZIP 1994, 1934, 1937 ff., zum Abdruck in BGHZ bestimmt) - die hierdurch entstandene Lage, in der die Gesellschaft durch die nicht in Form von Eigenkapital gegebene Hilfe am Leben erhalten wird, beenden, indem er sie, sofern ihm dies möglich ist, in die Liquidation entläßt.

    Dasselbe Ergebnis kann aber, wenn der Gesellschafter gesellschaftsrechtlich hierzu in der Lage ist, auch dadurch erreicht werden, daß er - wiederum mit oder ohne Konkursantrag - unmittelbar die Liquidation einleitet (BGHZ 121, 31, 36).

  • BGH, 14.06.1993 - II ZR 252/92

    Kapitalersetzende Gebrauchsüberlassung bei überschuldeter GmbH

    Auszug aus BGH, 19.12.1994 - II ZR 10/94
    Die vom Berufungsgericht erwähnte Senatsentscheidung vom 14. Juni 1993 (II ZR 252/92, ZIP 1993, 1072, 1073 f.), wonach bei einer kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung auch im Konkurs kein Nutzungsentgelt zu entrichten ist, betrifft den Fall, daß es bereits vor Einleitung des Konkursverfahrens zur Umqualifizierung gekommen ist.
  • BGH, 07.11.1994 - II ZR 270/93

    Umqualifizierung einer Kredithilfe in Eigenkapitalersatz

    Auszug aus BGH, 19.12.1994 - II ZR 10/94
    Für das "Stehenlassen" von Mitteln, die der Gesellschafter der Gesellschaft zu einer Zeit zur Verfügung gestellt hat, zu der diese noch wirtschaftlich gesund war, bedeutet das: Der Gesellschafter muß, wenn er eine Einstufung der der Gesellschaft gewährten Unterstützung als Kapitalersatz vermeiden will, innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Eintritt der Krise (BGHZ 121, 31, 35 f. m.w.N.) - vorausgesetzt, daß er wenigstens die Möglichkeit hatte, die den Eintritt der Krise begründenden Umstände bei Wahrnehmung seiner Verantwortung für eine ordnungsgemäße Finanzierung der Gesellschaft zu erkennen (Sen.Urt. v. 7. November 1994 - II ZR 270/93, ZIP 1994, 1934, 1937 ff., zum Abdruck in BGHZ bestimmt) - die hierdurch entstandene Lage, in der die Gesellschaft durch die nicht in Form von Eigenkapital gegebene Hilfe am Leben erhalten wird, beenden, indem er sie, sofern ihm dies möglich ist, in die Liquidation entläßt.
  • BGH, 26.11.1979 - II ZR 104/77

    Stehenlassen von Darlehen als Eigenkapitalersatz

    Auszug aus BGH, 19.12.1994 - II ZR 10/94
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Kapitalersatzregeln beruhen ebenso wie die diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften auf dem Gedanken, daß ein Gesellschafter, der die vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch stehende Gesellschaft anstatt durch Zuführung neuen Eigenkapitals auf andere Weise zu stützen versucht, das damit verbundene Risiko nicht auf die außenstehenden Gläubiger abwälzen darf (BGHZ 75, 334, 336 f.).
  • BGH, 26.03.2007 - II ZR 310/05

    Anwendung der Eigenkapitalersatzregel auf eine Gesellschafterbürgschaft;

    Aufgrund des eigenkapitalersetzenden Charakters der Bürgschaft des Beklagten ist der damit besicherte wie ein von ihm selbst gewährter Kredit zu behandeln (vgl. Scholz/ K. Schmidt, GmbHG 10. Aufl. §§ 32 a, 32 b Rdn. 156; Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Aufl. §§ 32 a/b Rdn. 113); in diesem Fall wäre eine Verrechnung von Zahlungseingängen mit der (eigenkapitalersetzenden) Darlehensforderung unzulässig (vgl. Sen.Urt. v. 19. Dezember 1994 - II ZR 10/94, ZIP 1995, 280, 282).
  • BGH, 10.07.2006 - II ZR 238/04

    Aufrechnung gegen Verlustausgleichsanspruch nicht generell unzulässig

    § 32 a GmbHG enthält keine Sonderregelung für den Vertragskonzern, sondern beschränkt - abgesehen von dem Kleinbeteiligtenprivileg gemäß Abs. 3 Satz 2 - unterschiedslos die Geltendmachung von Forderungen aus eigenkapitalersetzenden Leistungen eines Gesellschafters im Insolvenzverfahren der Gesellschaft und schließt damit auch eine Aufrechnung mit solchen Forderungen des Gesellschafters gegenüber Ansprüchen der GmbH im Insolvenzverfahren aus (Sen.Urt. v. 19. Dezember 1994 - II ZR 10/94, ZIP 1995, 280; Roth/Altmeppen, GmbHG 5. Aufl. § 32 a Rdn. 103 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08

    Untreue zulasten einer GmbH durch Herbeiführung der Überschuldung und Auszahlung

    Nach der Rechtsprechung der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs ist zur Umqualifizierung einer bei Eintritt der Krise "stehengelassenen" Kredithilfe erforderlich, dass der Gesellschafter objektiv in der Lage ist, auf den Eintritt der Krise durch Abzug der Mittel oder Liquidation der Gesellschaft zu reagieren (BGHZ 121, 31, 35 ff.; 127, 1, 6; 133, 298, 302; BGH NJW 1995, 658 f.; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG 18. Aufl. § 32a Rdn. 45 m.w.N.) und darüber hinaus "wenigstens die Möglichkeit gehabt haben muss, die Krise der Gesellschaft bei Wahrnehmung seiner Verantwortung für eine ordnungsgemäße Finanzierung der Gesellschaft zu erkennen" (BGHZ 127, 336, 344; BGH BB 1995, 60, 62).
  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 23/93

    Wesentliche Beteiligung an Kapitalgesellschaft

    Der erforderliche sachliche Zusammenhang der Abtretung der Forderungen mit der Auseinandersetzung der Gesellschafter ergibt sich aus deren Entscheidung, die Gesellschaft über ein Konkursverfahren in die Liquidation zu entlassen (zu den hier in Betracht kommenden verschiedenen Möglichkeiten vgl. u. a. BGH-Urteil vom 19. Dezember 1994 II ZR 10/94, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1995, 658, m. w. N.).
  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 93/96

    Anfechtung der durch vorzeitige Rückgewähr eines Kredits bewirkten

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger die Voraussetzungen dargetan hat, unter denen am 2. März 1993 ein Rückzahlungsanspruch des Beklagten nach den Regeln über die Umqualifizierung von vor Eintritt der Unternehmenskrise erbrachten Gesellschafterleistungen in Eigenkapitalersatz entfallen war (vgl. dazu BGHZ 121, 31, 35 f; 127, 336, 341; BGH, Urt. v. 19. Dezember 1994 - II ZR 10/94, WM 1995, 293, 294); denn das Berufungsurteil enthält keine diesbezüglichen Tatsachenfeststellungen.
  • OLG Stuttgart, 14.03.2007 - 14 U 25/06

    GmbH; Insolvenzverfahren: Anspruch auf Feststellung von Forderungen zur

    Hierzu wird dem Gesellschafter von der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Überlegungsfrist von maximal 3 Wochen gewährt - gerechnet ab dem Zeitpunkt der Kenntnis oder des Kennenmüssens von der Krise (vgl. BGH NJW 1995, S. 658, 659; BGH NJW 1998, S. 3200; Baumbach/Hueck/Fastrich aaO § 32 a Rdnr. 41 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 06.12.2006 - 14 U 55/05

    Insolvenzverwalterklage aus eigenkapitalersetzender Leistung des

    Die Beklagten haben nicht eine ihnen zustehende, am Maßstab des § 64 Abs. 1 GmbHG orientierte Überlegungszeit ungenutzt verstreichen lassen (BGHZ 121, 31; BGH NJW 1995, 658; 1998, 3200).
  • BGH, 19.09.1996 - IX ZR 249/95

    Eigenkapitalersetzender Charakter einer Darlehensgewährung

    Diese Verteidigung gegen den Absonderungsanspruch greift durch, ohne daß der Konkursverwalter die Sicherung anfechten oder sich im Wege der Einrede auf die Anfechtbarkeit nach § 32 a KO berufen muß (BGH, Urt. v. 19. Dezember 1994 II ZR 10/94, ZIP 1995, 280, 282; Hachenburg/Ulmer, aaO. §§ 32 a, 32 b Rdnr. 69; Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 32 a Rdnr. 8; Scholz/K. Schmidt, aaO. §§ 32 a, 32 b Rdnr. 56).
  • BGH, 26.06.2000 - II ZR 370/98

    Nutzungsüberlassung aufgrund eines Miet- oder Pachtverhältnisses als funktionales

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist - von besonderen, hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen abgesehen (vgl. BGHZ 127, 336, 346 m.w.N.; Sen.Urt. v. 28. November 1994 - II ZR 77/93, ZIP 1995, 23) - anzunehmen, daß der Gesellschafter die wirtschaftlichen Umstände, welche die Umqualifizierung seiner Hilfe in funktionales Eigenkapital begründen, gekannt hat oder jedenfalls hat kennen können (BGHZ 127, 336; Sen.Urt. v. 28. November 1994 aaO; Sen.Urt. v. 19. Dezember 1994 - II ZR 10/94, ZIP 1995, 280; Sen.Urt. v. 15. Juni 1998 - II ZR 17/97, ZIP 1998, 1352).
  • OLG Hamm, 07.07.2010 - 8 U 106/09

    Voraussetzungen des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung;

    So ist die Aufrechnung mit einem Anspruch auf Rückzahlung einer den Kapitalersatzregeln unterliegenden Gesellschafterleistung unzulässig (BGH NJW 1995, 658, 659 für den Fall der GmbH; der Grundsatz gilt jedoch auch für die GmbH & Co. KG; vgl. z.B. Strohn in Ebenroth u.a., a.a.O. § 172 a Rdn. 54).
  • BGH, 02.12.1996 - II ZR 243/95

    Eigenkapitalersetzender Charakter von Leistungen - Ausscheiden aus einer

  • BGH, 17.11.1997 - II ZR 224/96

    Darlegungs- und Beweislast des Konkursverwalters im Eigenkapitalersatzrecht

  • OLG Hamm, 18.03.1999 - 27 U 240/98

    Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

  • BGH, 11.12.1995 - II ZR 128/94

    Eigenkapitalersetzende Funktion von Gesellschafterbürgschaften; Feststellung der

  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 17/97

    Darlegungs- und Beweislast für Kenntnis der Krise; Frist für Entscheidung über

  • OLG Hamm, 23.12.2014 - 27 U 4/14

    Haftung des Insolvenzverwalters für die Kosten der Führung von Prozessen

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2001 - 6 U 194/99

    Überschuldung einer GmbH: Scheitern der Sanierungsverhandlungen als maßgeblicher

  • OLG München, 23.11.2001 - 23 U 2639/01

    Abtretung der Eigentümergrundschuld einer KG zur Sicherung der Darlehensforderung

  • OLG Dresden, 26.11.1998 - 19 U 3062/97

    Rechtsfolgen der eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung eines Grundstücks;

  • OLG München, 03.05.2000 - 7 U 5367/99

    Eigenkapitalersetzende Funktion eines Darlehens

  • OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 1 U 52/99

    Nutzungsüberlassung von Gegenständen an eine Gesellschaft durch einen

  • OLG Schleswig, 31.01.2002 - 5 U 44/01

    Systematische Fremdfinanzierung einer GmbH; Kapitalersetzender Charakter einer

  • OLG Naumburg, 05.09.2001 - 6 U 56/01

    Eigenkapitalersetzende Bürgschaft eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers -

  • BGH, 18.09.1997 - IX ZR 314/96

    Anwendung der Kapitalersatzregeln bei Konkursantrag nach Eintritt der Krise;

  • OLG Frankfurt, 05.12.1996 - 3 U 154/95

    Rückerstattung von einer GmbH eingezogenen Mieten nach dem GmbH-Gesetz;

  • KG, 17.06.1998 - 23 U 4451/96
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