Weitere Entscheidung unten: KG, 22.03.1996

Rechtsprechung
   OLG Jena, 31.05.1996 - 6 W 183/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8558
OLG Jena, 31.05.1996 - 6 W 183/96 (https://dejure.org/1996,8558)
OLG Jena, Entscheidung vom 31.05.1996 - 6 W 183/96 (https://dejure.org/1996,8558)
OLG Jena, Entscheidung vom 31. Mai 1996 - 6 W 183/96 (https://dejure.org/1996,8558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 1097
  • Rpfleger 1996, 418
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Gera, 19.07.2000 - 5 E 1581/99

    Duldungsbescheid; Gesamtvollstreckungsverfahren; Steuerbescheid

    Im Rahmen des § 12 GesO ist § 47 KO anwendbar, so dass Gläubiger von rechtsgeschäftlich bestellten Grundpfandrechten im Gesamtvollstreckungsverfahren gemäß § 12 Abs. 1 GesO abgesonderte Befriedigung verlangen können (OLG Jena, Beschluss vom 31.05.1996 - 6 W 183/96 ZIP 96, 1097; Pape, KTS 96, 231, 245 m.w.N., Haarmeyer//Wutzke/Förster, Kommentar zur GesO, 3. Auflage 1995, § 12 Rn. 40; Hess/Binz/Wienberg, Kommentar zur GesO, 4. Auflage 1998, § 12 Rn. 15; Kilger/Schmidt, Insolvenzgesetze, Kommentar, 17. Auflage 1997, § 12 GesO Rn. 3).

    Denn § 7 Abs. 3 betrifft nur Gläubiger, die am Gesamtvollstreckungsverfahren teilnehmen und keine dingliche Sicherung haben, nicht aber dinglich gesicherte Gläubiger (Pape a. a. O, Seite 246; OLG Jena, Beschluss v. 31.05.1996 - 6 W 183/96, a.a.O.).

  • VG Dresden, 19.06.2003 - 13 K 862/02

    Umweltrecht - Altlastenhaftung der Insolvenzmasse

    Ein Grundpfandrechtsgläubiger kann auch in der Gesamtvollstreckung in entsprechender Anwendung von § 47 KO in Verbindung mit dem Sinn und Zweck des § 12 Abs. 1 GesO abgesonderte Befriedigung an vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens rechtsgeschäftlich erworbenen Grundpfandrechten verlangen (OLG Dresden, Urt. v. 7.6.1996 - 9 W 0540/96, 9 W 540/96 - OLGR Dresden 1996, 305-306 - und Urt. v. 21.2.2001 - 13 U 1614/00 - OLG-NL 2001 - 264-266 - Thüringer Oberlandesgericht, Urt. v. 31.5.1996 - 6 W 183/96 - OLGR Jena 1996, 235-237 -, LG Gera, Beschl. v. 15.3.1996 - 5 T 132/96 - ZIP 1996, 681-683 - zitiert nach juris) und ist auch nach Eröffnung der Gesamtvollstreckung berechtigt, die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung zu betreiben (OLG Brandenburg, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   KG, 22.03.1996 - 7 W 660/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10253
KG, 22.03.1996 - 7 W 660/96 (https://dejure.org/1996,10253)
KG, Entscheidung vom 22.03.1996 - 7 W 660/96 (https://dejure.org/1996,10253)
KG, Entscheidung vom 22. März 1996 - 7 W 660/96 (https://dejure.org/1996,10253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachliche Zuständigkeit eines Gerichts für eine Entscheidung über anfechtungsbedingte Rückgewähransprüche des Konkursverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Gemeinschuldners; Rückgewähranspruch des Konkursverwalters während der Dauer des Konkursverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 1097
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90

    Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer

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  • BGH, 02.04.2009 - IX ZB 182/08

    Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs für die Anfechtungsklage eines

    Bereits unter Geltung der Konkursordnung entsprach es nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass die Arbeitsgerichte für gegen Arbeitnehmer gerichtete anfechtungsrechtliche Klagen auf Rückgewähr nicht zuständig sind (KG ZIP 1996, 1097; LG Bonn ZIP 1998, 1726 f ; LAG Schleswig-Holstein ZIP 1995, 1756 f; ArbG Rheine AP Nr. 2 zu § 30 KO; Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 37 Rn. 139; Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 29 Rn. 56; Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 29 KO Anm. 22; Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht 12. Aufl. Bd. II Rn. 20.19; Friedrich Weber Anm. AP Nr. 1 zu § 29 KO; Barth aaO S. 1157 f).
  • BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 110/03

    Insolvenzanfechtung - tarifliche Ausschlußfrist

    Bei dem streitigen Anspruch handelt es sich um einen schuldrechtlichen Rückgewähr- oder Verschaffungsanspruch, der auf Grund der Insolvenzeröffnung als gesetzliches Schuldverhältnis entstanden ist (BGH 11. Januar 1990 - IX ZR 27/89 - LM EGÜbk Nr. 27; 1. Dezember 1988 - IX ZR 112/88 - ZIP 1989, 48; KG 22. März 1996 - 7 W 660/96 - ZIP 1996, 1097; Smid InsO 2. Aufl. § 143 Rn. 1).
  • OLG Stuttgart, 15.01.2009 - 2 W 64/08

    Insolvenzanfechtung: Rechtsweg bei Rückforderung von Abfindungszahlungen an einen

    b) Allerdings wurde nach der (jedenfalls bis zur genannten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.2.2008) ganz herrschenden Meinung dennoch angenommen, die Arbeitsgerichte seien für anfechtungsrechtliche Klagen auf Rückgewähr oder Wertersatz nicht zuständig; dies galt sowohl für die Zivilgerichte (etwa KG ZIP 1996, 1097) und die insolvenzrechtliche Literatur (Münchener Kommentar zur InsO - Kirchhof, a.a.O. § 146 Rn. 30; Heidelberger Kommentar zur InsO - Kreft, a.a.O. vor § 129 Rn. 94; Uhlenbruck - Hirte, a.a.O., § 143 Rn. 63; Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung - Dauernheim, a.a.O., § 143 Rn. 45; Nerlich/Römermann, InsO, Stand: April 2008, § 129 Rn. 120; Jaeger - Henckel, Großkommentar zur Insolvenzordnung, § 143 Rn. 169; Kilger - Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, § 29 KO, Anm. 22) als auch für die (jedenfalls überwiegende) Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte (etwa LAG Rheinland-Pfalz, NZA-RR. 2005, 654, 655 und LAG Schleswig-Holstein, ZIP 1995, 1756, 1757; Nachweise für die arbeitsrechtliche Literatur in Humberg, ZInsO 2008, 487, 491 in Fn. 40).
  • LG Bonn, 16.06.1998 - 1 O 160/98

    Zulässiger Rechtsweg bei Geltendmachung eines Anspruchs aus Konkursanfechtung

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