Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.07.1996

Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gläubigeranfechtung einer nichtigen Auflassungsvormerkung bei Gefährdung des Gläubigerzugriffs

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AnfG §§ 1, 2, 7, 9; BGB § 894
    Eintragung einer Auflassungsvormerkung und Anfechtung nach AnfG

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 3147
  • ZIP 1996, 1516
  • MDR 1997, 52
  • NJ 1997, 53
  • WM 1996, 1649
  • DB 1997, 161
  • Rpfleger 1997, 76



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Wird zitiert von ... (54)  

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05  

    Immobilien - Zwangsversteigerung contra Auflassungsvormerkung

    Diese Wirkung hat hier zwar zu einem auch gegenüber der Gläubigerin wirksamen Eigentumserwerb der Beklagten zu 3 geführt, nicht aber dazu, dass die Fortsetzung des - auch in Ansehung der Auflassungsvormerkung zulässigerweise begonnenen (vgl. Senat, BGHZ 46, 124, 127; BGH Urt. v. 11. Juli 1996, IX ZR 226/94, NJW 1996, 3147, 3148) - Zwangsversteigerungsverfahrens unzulässig war.
  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00  

    Gewerberaummietrecht - Anforderungen an Mietvertrag mit einer Erbengemeinschaft

    Zwar ist die Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten des Vermieters aus dem Mietvertrag mangels Zustimmung des Mieters nicht wirksam geworden (BGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94 - NJW 1996, 3147, 3148 m.w.N.).
  • BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98  

    Anfechtbarkeit unentgeltlicher Verfügung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht zwischen diesen Rechtsbegriffen kein Verhältnis der Subsidiarität (BGH, Urt. v. 20. September 1978 - VIII ZR 142/77, NJW 1979, 102, 103; v. 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94, ZIP 1996, 1516, 1518).

    Erscheint die Realisierbarkeit dieses Anspruchs dagegen nicht unerheblich erschwert oder hat die Leistung eine formale Rechtsstellung begründet, die den zur Masse gehörenden Anspruch im Hinblick auf Rechte gutgläubiger Dritter gefährden kann, ist bereits darin eine objektive Gläubigerbenachteiligung zu sehen (RGZ 50, 121, 123 f; BGH, Urt. v. 11. Juli 1996, aaO).

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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Konkurseröffnungsverfahren

  • ZIP-online.de

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im vom Gläubiger eingeleiteten Konkursantragsverfahren auch ohne Anhörung des Schuldners

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 3013
  • NJW-RR 1996, 1454 (Ls.)
  • ZIP 1996, 1516
  • MDR 1997, 91
  • NJ 1996, 590
  • VersR 1997, 507



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BayObLG, 10.06.2002 - 1Z AR 70/02  

    Rechtskräftige Unzuständigkeitserklärung bei unvollständigem Zuständigkeitsstreit

    b) Dies kann aber dahinstehen, denn die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist jedenfalls deswegen nicht möglich, weil sie voraussetzt, dass sich das Gericht, das nach Meinung des vorlegenden Gerichts tatsächlich zuständig ist, rechtskräftig für unzuständig erklärt hat (vgl. BGHZ 71, 69/74 f.; NJW 1996, 3013; BayObLG NJW-RR 2000, 67; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 27).

    Eine Gerichtsstandsbestimmung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1996, 3013/3014).

  • OLG Naumburg, 12.02.2004 - 14 AR 4/03  
    Das übergeordnete verfassungsrechtliche Prinzip der rechtsstaatlich gebundenen und insbesondere dem Gebot des gesetzlichen Richters unterworfenen Judikative (Art. 20 Abs. 3 GG in Verb. mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) lässt indes nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Bindungswirkung entfallen, wenn der Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich ist, weil ihm jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH, NJW 1993, 1273 und NJW 1996, 3013 ff.; Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 281 Rdnr. 30, Greger, in: Zöller, a.a.O., § 281 Rdnr. 17).
  • OLG Zweibrücken, 16.04.2008 - 2 AR 13/08  

    Zur Zuständigkeitsbestimmung im Fall des negativen Kompetenzkonfliktes zweier

    Denn die unterbliebene Anhörung ist im Verweisungsverfahren unschädlich, wenn der Beklagte auch vor der begehrten Sachentscheidung nicht gehört werden muss (vgl. etwa BGH NJW 1996, 3013; Zöller/Greger, ZPO 26. Aufl., § 281 Rdnr. 17 a).
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  • OLG Naumburg, 09.01.2006 - 14 AR 12/05  
    Das übergeordnete verfassungsrechtliche Prinzip der rechtsstaatlich gebundenen und insbesondere dem Gebot des gesetzlichen Richters unterworfenen Judikative (Art. 20 Abs. 3 in Verb. mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) lässt indes nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Bindungswirkung entfallen, wenn der Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich ist, weil er bar jedweder rechtlichen Grundlage ist oder, wie im vorliegenden Fall, jegliche nachvollziehbare Begründung vermissen lässt (s. dazu BGH, NJW 1993, 1273, NJW 1996, 3013 f., BayObLG, NJW-RR 1994, 891 = MDR 1994, 94, sowie, beispielhaft statt vieler aus der Literatur, Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., 1997, Bd. 3, § 281 Rdnr. 30, und Greger, in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., 2005, § 281 Rdnr. 17).
  • BayObLG, 05.12.2002 - 1Z AR 164/02  

    Bindungswirkung einer Verweisung; Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung

    Ein am Zuständigkeitsstreit nicht beteiligtes drittes Gericht, das sich noch nicht rechtskräftig für unzuständig erklärt hat, kann nur dann bestimmt werden, wenn es ausschließlich zuständig ist, den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt und ein nach 281 Abs. 1 ZPO erforderlicher Verweisungsantrag gestellt worden ist (BGHZ 71, 69/75; NJW 1996, 3013 f. und aaO; BayObLG aaO; Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 27).
  • BayObLG, 16.04.1999 - 1Z AR 26/99  

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Ein Verweisungsbeschluss kann nur dann nicht als verbindlich hingenommen werden, wenn ihm jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass er objektiv willkürlich erscheint oder wenn er auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (vgl. BGHZ 102, 338/341; BGH NJW 1996, 3013/3014; BayObLGZ 1993, 317/318; Zöller/Greger ZPO 21. Aufl. § 281 Rn. 17, 17a m.w.N.).
  • BayObLG, 30.10.2003 - 1Z AR 112/03  

    Voraussetzungen für Gerichtsstandsbestimmung im negativen Kompetenzkonflikt -

    Eine Gerichtsstandsbestimmung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1996, 3013/3014).
  • OLG Köln, 28.09.2008 - 21 WF 207/09  
    Zwar ist eine unterbliebene Anhörung desjenigen, der auch vor einer begehrten Sachentscheidung nicht gehört werden muss, wie z. B. der Gegner im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (BGH NJW 1996, 3013; Zöller/Greger, ZPO, § 281 Rz. 17a), unschädlich.
  • BayObLG, 10.08.1999 - 4Z AR 24/99  

    Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nach Verweisung durch ein drittes

    Der in der Rechtsprechung (BGHZ 71, 70; NJW 1996, 3013 ) anerkannte Ausnahmefall, der trotz des Nichtvorliegens.der gesetzlichen Voraussetzung gleichwohl eine Bestimmung des am Kompetenzkonflikt zunächst nicht beteiligten, aber in Wahrheit zuständigen Gerichts ermöglicht, ist hier nicht gegeben.
  • KG, 16.11.1999 - 28 AR 136/99  
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  • BayObLG, 11.02.2000 - 4Z AR 13/00  

    Erfüllungsort eines ortsbezogenen Werkvertrags und daraus resultierende örtliche

  • OLG Köln, 03.05.2000 - 2 W 94/00  
  • BayObLG, 14.02.2003 - 1Z AR 12/03  

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses - Gerichtsstand der Niederlassung am

  • OLG Köln, 29.01.2001 - 2 W 12/01  
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