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   BSG, 30.04.1996 - 10 RAr 8/94   

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https://dejure.org/1996,5619
BSG, 30.04.1996 - 10 RAr 8/94 (https://dejure.org/1996,5619)
BSG, Entscheidung vom 30.04.1996 - 10 RAr 8/94 (https://dejure.org/1996,5619)
BSG, Entscheidung vom 30. April 1996 - 10 RAr 8/94 (https://dejure.org/1996,5619)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Versäumung der Ausschlussfrist - Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Ausschlussfrist - Weiterarbeit in Unkenntnis des Abweisungsbeschlusses - Anforderungen an die Sorgfalt bei der Durchsetzung der Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 1623
  • NZA-RR 1997, 270
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.08.1983 - 10 RAr 1/82

    Beginn der Nachfrist - Kenntnis vom Insolvenzereignis - Gebotene Sorgfalt -

    Auszug aus BSG, 30.04.1996 - 10 RAr 8/94
    Die Annahme, dies werde im Regelfall zutreffen, hat nicht zur Folge, daß eine entsprechende Kausalität zu prüfen wäre (vgl BSG vom 26.08.1983 - 10 RAr 1/82 = BSGE 55, 284, 286 = SozR 4100 § 141e Nr. 5).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. August 1983 (BSGE 55, 284, 286 = SozR 4100 § 141e Nr. 5) die Frage offengelassen, ob die Ausschlußfrist des § 141e Abs. 1 Satz 2 AFG erst mit der tatsächlichen Kenntnisnahme von dem Abweisungsbeschluß beginnt, wenn der Arbeitnehmer über den Zeitpunkt der Abweisung hinaus weitergearbeitet hat (dann gilt für den Kaug-Zeitraum die Sonderregelung des § 141b Abs. 4 AFG), oder auch hier nur die nicht zu vertretende Unkenntnis eine weitere Frist eröffnet.

    Hierbei kommt es auf die fahrlässige Unkenntnis vom Insolvenzereignis an (s bereits BSG vom 26. August 1983, BSGE 55, 284, 286 = SozR 4100 § 141e Nr. 5).

    Die Annahme, dies werde im Regelfall zutreffen, hat nicht zur Folge, daß eine entsprechende Kausalität zu prüfen wäre (s BSG vom 26. August 1983, BSGE 55, 284, 286 = SozR 4100 § 141e Nr. 5).

  • LSG Hessen, 26.10.2007 - L 7 AL 185/05

    Insolvenzgeldanspruch - Versäumung der Antragsfrist - Einräumung der Nachfrist -

    So habe das Bundessozialgericht (BSG) bereits in seinem Urteil vom 30. April 1996 (10 RAr 8/94) festgestellt, dass nach einem Ablauf von drei Monaten nach der letzten Zahlung ein entschiedenes Handeln geboten sei, was der Kläger jedoch habe vermissen lassen.

    abzustellen ist, wobei die Frist ohne Rücksicht auf die Zustellung diese Beschlusses oder die Kenntnisnahme des Arbeitnehmers vom Eintritt eines Insolvenzereignisses beginnt (BSG, Urteil vom 30. April 1996 - 10 RAr 8/94).

    In diesem Punkt unterscheidet sich der Fall des Klägers im Übrigen wesentlich von dem Sachverhalt, über den das BSG - zumal noch vor der für die betroffenen Arbeitnehmer günstigeren Rechtsprechung des EuGH - durch Urteil vom 30. April 1996 -10 RAr 8/94 entschieden hat und auf das sich auch vorliegend die Beklagte beruft.

  • BSG, 27.08.1998 - B 10 AL 7/97 R

    Konkursausfallgeld - Antragsfrist - Arbeitsaufnahme in Unkenntnis des maßgebenden

    Der Senat hat im Urteil vom 30. April 1996 (10 RAr 8/94, ZIP 1996, 1623 = USK 9622) entschieden, daß auch in den Fällen des § 141b Abs. 4 AFG die Antragsfristen des § 141e Abs. 1 Satz 2 bis 4 AFG gelten.

    Sollte die Klägerin jedoch bereits vor dem 26. Februar 1994 von dem Konkursablehnungsbeschluß vom 5. Dezember 1991 gewußt haben, könnte ihr allenfalls noch der spezialgesetzliche Wiedereinsetzungstatbestand des § 141e Abs. 1 Satz 3 AFG (s die Senatsurteile vom 29. Oktober 1992, BSGE 71, 213 sowie vom 30. April 1996, ZIP 1996, 1623 = USK 9622) zugute kommen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2016 - L 9 AL 70/14

    Wiederaufleben des Insolvenzgeldanspruchs nur bei tatsächlicher Rückgewähr von

    Die Nachfrist beginnt nach Wegfall des Hindernisses, d.h. nach dem Ende der unverschuldeten Unkenntnis vom Insolvenzfall, also sobald der Arbeitnehmer das Insolvenzereignis kennt oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt davon hätte Kenntnis haben können (s. BSG, Urt. v. 30.04.1996 - 10 Rar 8/94 -, juris Rn. 17; BSG, Urt. v. 26.08.1983 - 10 RAr 1/82 -, juris Rn. 19; Hassel, in: Brand, a.a.O., § 324 Rn. 26).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2005 - L 12 AL 30/01

    Insolvenzgeld - Versäumung der Antragsfrist - keine Nachfrist bei fehlenden

    Es kommt dagegen nicht darauf an, wann der Beschluss zugestellt worden ist oder wann die betroffenen Arbeitnehmer Kenntnis von ihm erlangt haben (Bundessozialgericht, Urteil vom 30. April 1996 - 10 RAr 8/94 - ).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 30. April 1996 - 10 RAr 8/94 -.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2013 - L 8 AL 12/12

    Insolvenzgeld - offensichtliche Masselosigkeit - "Firmenbestattung"

    Den Antrag auf Insolvenzgeld hat der Kläger schließlich innerhalb der kalendermäßig ohne Rücksicht auf die Kenntnis eines Insolvenzereignisses ablaufenden (BSG, Urteil vom 30. April 1996 - 10 RAr 8/94, NZA-RR 1997, 270) Frist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis, nämlich am 30. Juni 2006, gestellt (§ 324 Abs. 3 Satz 1 SGB III).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 8 AL 273/09
    Sie hat die Leistung erst im Oktober 2007 und damit nicht innerhalb der kalendermäßig ohne Rücksicht auf die Kenntnis eines Insolvenzereignisses ablaufende (BSG, Urteil vom 30. April 1996 - 10 RAr 8/94, NZA-RR 1997, 270) Frist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis beantragt (§ 324 Abs. 3 Satz 1 SGB III).

    Für die Gewährung einer Nachfrist kommt es nicht darauf an, ob ein Arbeitnehmer durch ein sorgfältiges "Bemühen" Kenntnis vom Insolvenzfall erlangt hätte (s. schon BSG, Urteil vom 30. April 1996 - 10 RAr 8/94, NZA-RR 1997, 270, zur Vorgänger-Regelung in § 141e Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes).

  • LSG Hessen, 23.09.2016 - L 7 AL 79/14

    Insolvenzgeld; Fristversäumnis; Insolvenzverwalter; Fehlende Antragsbefugnis

    Nachdem der Kläger aus dem Betrieb ausgeschieden war, war "energisches" (vgl. BSG, Urteil vom 30. April 1996 - 10 RAr 8/94 -, juris) bzw. zügiges Handeln gefordert, zumal Zurückhaltung den Arbeitsplatz nicht mehr sichern konnte (so auch Hassel, in: Brand, aaO, § 324 Rz. 23).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.11.2014 - L 3 AL 28/12

    Insolvenzgeldanspruch - Antragstellung - Versäumung der Ausschlussfrist - keine

    Das BSG hat bereits zu der Vorläuferregelung des § 141e Abs. 1 Satz 4 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) Ausführungen zu der erforderlichen Sorgfalt bei der Durchsetzung rückständiger Arbeitsentgeltansprüche gemacht und dabei einem ausgeschiedenen Arbeitnehmer nach Ablauf von drei Monaten nach einer letzten Abschlagzahlung "entschiedeneres Handeln" abverlangt, als sich mit telefonischen Mahnungen und weiteren Vertröstungen zufrieden zu geben (Urteil vom 30. April 1996, 10 RAr 8/94, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - L 18 AL 340/09

    Insolvenzgeld - Nachfrist - Durchsetzung von Lohnansprüchen - Verschulden des

    Nachdem der Kläger aus dem Betrieb ausgeschieden war, war "energisches" Handeln gefordert (vgl. BSG, Urteil vom 30. April 1996 - 10 RAr 8/94 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2006 - L 12 AL 28/05

    Gewährung von Insolvenzgeld

    Es kommt nicht darauf an, wann der Beschluss zugestellt worden ist oder wann die betroffenen Arbeitnehmer Kenntnis von ihm erlangt haben (Bundessozialgericht [BSG], Urt. v. 30. April 1996 - 10 Rar 8/94).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2006 - L 12 AL 68/04

    Rückforderung von Insolvenzgeld

  • SG Oldenburg, 04.04.2006 - S 4 AL 436/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 11 AL 25/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2018 - L 11 AL 95/18
  • SG Dresden, 14.02.2008 - S 35 AL 1480/02

    Anspruch auf Insolvenzgeld; Vorliegen von Arbeitsentgeltansprüchen; Aufnahme der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 380/06
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