Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.09.1996 - 20 U 86/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11250
OLG Celle, 11.09.1996 - 20 U 86/95 (https://dejure.org/1996,11250)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.09.1996 - 20 U 86/95 (https://dejure.org/1996,11250)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. September 1996 - 20 U 86/95 (https://dejure.org/1996,11250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,11250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 504
  • ZIP 1996, 1874
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 22.04.2004 - 5 U 62/03

    Voraussetzungen eines der Arglisthaftung gleichzusetzenden Haftung wegen

    Der insoweit abweichenden Auffassung des OLG Karlsruhe in dessen Entscheidung vom 16. Mai 2002 (OLGR 2002, 272, 275) vermag der Senat - ebenso wie zwischenzeitlich das OLG München (ZIP 2003, 338, 341) - schon deshalb nicht zu folgen, weil - wie bereits in den Senatsurteilen vom 6. Juni 2002 (5 U 193/00) und vom 12. September 2002 (5 U 70/01) jeweils näher ausgeführt sowie in den Senatsurteilen vom 8. Mai 2003 (5 U 142/02) und vom 2. Oktober 2003 (5 U 165/02) bekräftigt - die vom OLG Karlsruhe insoweit zur Stützung seiner Position zitierten Entscheidungen BGH NJW 1997, 169 und OLG Celle ZIP 1996, 1874 sich auf Time-Sharing-Feriendauerwohnrechte im Genossenschaftsmodell beziehen, Konstellationen also, die letztlich einem mietrechtlichen Dauerschuldverhältnis nahe kommen, während der Erwerb von Beteiligungen am Immobilienfonds dem Erwerb einer Eigentumswohnung selbst ähnelt und daher einem mietrechtlichen Dauerschuldverhältnis in keiner Weise vergleichbar ist.
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 11 U 10/01

    Haustürgeschäft: Auswirkung des Widerrufs des notariell beurkundeten Beitritts zu

    Ist der Vertrag auf die Begründung eines Dauerschuldverhältnisses in Form einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung gerichtet, beschränkt sich der Leistungsaustausch nicht auf die Zahlung des Entgelts für den Beitritt und die Einräumung der Gesellschafterposition, sondern ist erst mit vollständiger Beendigung des Schuldverhältnisses abgeschlossen (Fischer/Marchunsky, HWiG, 2. Aufl., § 2 Rdn. 61; BGH NJW 1997, 1069 und OLG Celle ZIP 1996, 1874 jeweils für Timesharing/ Feriendauerwohnrechte im Genossenschaftsmodell).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht