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   OLG Dresden, 17.10.1996 - 4 U 1284/96   

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https://dejure.org/1996,4281
OLG Dresden, 17.10.1996 - 4 U 1284/96 (https://dejure.org/1996,4281)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.10.1996 - 4 U 1284/96 (https://dejure.org/1996,4281)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Oktober 1996 - 4 U 1284/96 (https://dejure.org/1996,4281)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuordnungsbescheid; Verfügungsbefugnis; Verfügungsermächtigung; Eigentumsverschaffung; Gutglaubensschutz; Verbotsgeschäft; wirtschaftliche Identität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 873 892 894; VZOG § 8 Abs. 1
    Erwerb eines Grundstücks im Wege der Zuordnung in der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 14 O 751/96
  • OLG Dresden, 17.10.1996 - 4 U 1284/96

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 1921
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.12.1995 - V ZR 110/94

    Wirksamkeit eines mit dem Rat der Stadt am 17.5.1990 geschlossenen Vertrages über

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.1996 - 4 U 1284/96
    In der zuvor ergangenen Entscheidung vom 15.12.1995 (VIZ 1996, 273, 274) führt er allerdings im Rahmen der Erörterung der Aktivlegitimation der Stadt zur Geltendmachung von Herausgabe- und Berichtigungsansprüche aus, für die Verfügungsbefugnis als solche komme es auf die mateiell-rechtliche Eigentumslage nicht an.

    Nach ganz herrschender Meinung ist der Begriff weit auszulegen und erfaßt jegliche Form von Rechtsgeschäften, ist also weder auf entgeltliche noch auf Verkehrsgeschäfte beschränkt (BGH VIZ 1996, 273 f; OLG Jena VIZ 1996, 170; Schmidt-Räntsch DtZ 1991, 169, 173; ZIP 1991, 973, 977, Rädler/Raupach/Bezzenberger VZOG § 8 Rn. 10).

    Nach Auffassung des Senats steht die Entscheidung des BGH vom 15.12.1995 (VIZ 1996, 273 f) dem Ergebnis nicht entgegen.

  • OLG Jena, 12.10.1995 - 6 W 390/95

    Verfügungsberechtigung nach § 8 VZOG

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.1996 - 4 U 1284/96
    Nach ganz herrschender Meinung ist der Begriff weit auszulegen und erfaßt jegliche Form von Rechtsgeschäften, ist also weder auf entgeltliche noch auf Verkehrsgeschäfte beschränkt (BGH VIZ 1996, 273 f; OLG Jena VIZ 1996, 170; Schmidt-Räntsch DtZ 1991, 169, 173; ZIP 1991, 973, 977, Rädler/Raupach/Bezzenberger VZOG § 8 Rn. 10).

    Demgemäß gehen Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend davon aus, die materiell-rechtliche Wirksamkeit der Eigentumsverschaffung aufgrund des § 8 Abs. 1 VZOG hänge davon ab, ob der Erwerber sich auf den Gutglaubensschutz des § 892 BGB berufen kann oder nicht (vgl. Böhringer DtZ 1996, 130 f, Walter DtZ 1996, 226, 229; OLG Dresden VIZ 1993, 1650 f; unklar OLG Jena VIZ 1996, 170).

  • BGH, 10.11.1995 - V ZR 179/94

    Anspruchskonkurrenz zwischen Restitutions- und Grundbuchberichtigungsanspruch

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.1996 - 4 U 1284/96
    Eine Konkurrenz zum öffentlich-rechtlichen Restitutionsanspruch besteht nicht, weil die Eintragung als Eigentum des Volkes nicht auf einem Erwerbsvorgang beruhte, der als unlautere Machenschaft i.S.v. § 1 VermG zu qualifizieren wäre (BGH DtZ 1996, 50 ).
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.1996 - 4 U 1284/96
    In seinem Urteil vom 29.03.1996 (NJW 1996, 1890 ) hat sie der BGH ausdrücklich offengelassen, jedoch zugleich darauf hingewiesen, daß 8 Abs. 1 S. 1 lit. a VZOG vom Leitbild eines tatsächlich bestehenden Volkseigentums ausgehe (a.a.O. 1891 r. Sp.).
  • OLG Dresden, 25.11.1993 - 8 U 193/93

    Wirkung der Grundbucheintragung - Öffentlicher Glaube - Rechtsnachfolger

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.1996 - 4 U 1284/96
    Dies zeigt sich auch anhand eines Vergleichs mit den Erben eines Eingetragenen, zu deren Gunsten die Vermutung nach h. M. gleichfalls gilt (OLG Dresden OLG-NL 1994, 155; Staudinger/Gursky, BGB , 13. Auf 1., § 892 , Rn. 15).Da die Eintragung "Eigentum des Volkes" im Zeitpunkt der Verfügung nicht gelöscht war, § 891 Abs. 2 BGB , bestehen keine Bedenken gegen die Fortdauer der Vermutungswirkung über den 03.10.1990 hinaus.
  • RG, 10.12.1930 - V 412/29

    Zur Anwendung des § 892 BGB.

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.1996 - 4 U 1284/96
    Dort ging es um die Auflassung eines auf den Namen eines Beauftragten erworbenen Grundstücks an sich selbst (RGZ 131, 64, 66).Entgegen der Darstellung der Beklagten hat die Stadt vorliegend in Wahrheit nicht etwa für einen Dritten, sondern ausschließlich für sich selbst gehandelt, nämlich, um ihren Einlagepflichten nachzukommen.
  • BGH, 19.06.1998 - V ZR 356/96

    Nichtberücksichtigung eines Nacherben bei der Eintragung von Volkseigentum

    Das Landgericht hat die auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung gerichtete Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht hat ihr stattgegeben (ZIP 1996, 1921 = DtZ 1996, 30 = VIZ 1997, 102 = OLG-NL 1997, 36 = ZOV 1997, 113).
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