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   BFH, 08.08.1995 - VII R 25/94   

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https://dejure.org/1995,6234
BFH, 08.08.1995 - VII R 25/94 (https://dejure.org/1995,6234)
BFH, Entscheidung vom 08.08.1995 - VII R 25/94 (https://dejure.org/1995,6234)
BFH, Entscheidung vom 08. August 1995 - VII R 25/94 (https://dejure.org/1995,6234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Massearmut - Konkursverwalter - Beitreibung im Konkursverfahren - Anordnungsverfügung - Zwangsgeldandrohung

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 430
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    a) Nach der - allerdings auf die Konkursordnung bezogenen - Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist der Verwalter nicht berechtigt, die Erledigung dieser Pflicht mit der Begründung zu verweigern, in der Masse seien die Mittel für die Beauftragung eines Steuerberaters nicht vorhanden (BFH ZIP 1994, 1969, 1971 ff; 1996, 430, 431).
  • BFH, 11.09.1996 - VII B 176/94

    Voraussetzung einer Liquidation bei einer bereits aus dem Handelsregister

    In diesem Zusammenhang verweist der Senat auch auf seinen Beschluß vom 8. August 1995 VII R 25/94 (BFH/NV 1996, 13), in dem er entschieden hat, daß die gegen einen Konkursverwalter gerichtete Anordnungsverfügung, Steuererklärungen der GmbH abzugeben, und die zur Durchsetzung dieser Handlung ergangene Zwangsgeldandrohungsverfügung vom FA aufzuheben sind, nachdem das Konkursverfahren über das Vermögen der GmbH mangels Masse eingestellt worden war (§ 204 der Konkursordnung -- KO --).

    Mögliche nachteilige Kostenfolgen infolge der Veränderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhä ltnisse erst im Beschwerdeverfahren hätte das FA durch Erledigterklärung auch dieses Komplexes (Maßnahmen betreffend das Jahr 1987) ggf. vermeiden können (BFH/NV 1996, 13).

  • BFH, 19.05.1998 - VII B 309/97

    Konkursverfahren über das Vermögen einer GmbH

    Sollte der Beschwerdeschrift zu entnehmen sein, daß der Kläger diese Frage nunmehr für klärungsbedürftig hält, handelte es sich zwar um eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Frage (vgl. BFHE 175, 309, BStBl II 1995, 194, und bestätigenden Senatsbeschluß vom 8. August 1995 VII R 25/94, BFH/NV 1996, 13, 14), die allerdings im angestrebten Revisionsverfahren mangels Entscheidungserheblichkeit auch nicht klärungsfähig wäre.

    Insbesondere läßt die Beschwerdebegründung die gebotene Auseinandersetzung mit den --allerdings ohne Angabe des Autors und der von ihm vertretenen Meinung und ohne Benennung einer Fundstelle-- von ihr behaupteten gewichtigen Argumenten der Literatur gegen die Entscheidung des BFH (BFHE 175, 309, BStBl II 1995, 194, bestätigt durch BFH/NV 1996, 13) vermissen.

  • BFH, 19.05.1998 - VII B 309/98

    Steuerberater - Konkursverwalter - Konkursverfahren -

    Sollte der Beschwerdeschrift zu entnehmen sein, daß der Kläger diese Frage nunmehr für klärungsbedürftig hält, handelte es sich zwar um eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Frage (vgl. BFHE 175, 309, BStBl II 1995, 194, und bestätigenden Senatsbeschluß vom 8. August 1995 VII R 25/94, BFH/NV 1996, 13, 14), die allerdings im angestrebten Revisionsverfahren mangels Entscheidungserheblichkeit auch nicht klärungsfähig wäre.

    Insbesondere läßt die Beschwerdebegründung die gebotene Auseinandersetzung mit den --allerdings ohne Angabe des Autors und der von ihm vertretenen Meinung und ohne Benennung einer Fundstelle-- von ihr behaupteten gewichtigen Argumenten der Literatur gegen die Entscheidung des BFH (BFHE 175, 309, BStBl II 1995, 194, bestätigt durch BFH/NV 1996, 13) vermissen.

  • BFH, 22.10.2007 - VIII B 55/07

    Beiladung - im Falle der Insolvenz einer Zahnärztin

    Somit kann das FA ab diesem Zeitpunkt vom Beigeladenen als vormaligem Insolvenzverwalter nicht mehr die Erfüllung steuerlicher Pflichten verlangen (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 8. August 1995 VII R 25/94, BFH/NV 1996, 13; vom 20. März 1995 V R 46/94, BFH/NV 1995, 858).
  • FG Thüringen, 01.09.2011 - 1 K 355/10

    Insolvenz einer GmbH: Keine Durchsetzung einer Steuererklärungsabgabepflicht mit

    Er sei der Ansicht, dass nach Einstellung des Insolvenzverfahrens gem. §§ 207, 211 InsO die Steuererklärungspflicht des Insolvenzverwalters rückwirkend wegfalle (Hinweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 8. August 1995 VII R 25/94, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1996, 13).
  • BFH, 12.03.1998 - VII B 199/97

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

    Richtig ist das FG davon ausgegangen, daß mit der Einstellung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin mangels Masse (§ 204 KO) im Jahre 1990 die Antragstellerin als Gemeinschuldnerin dieses Verfahrens das Recht zurückerlangt hat, über die Konkursmasse frei zu verfügen (§ 206 Abs. 1 KO, vgl. Senatsbeschluß vom 8. August 1995 VII R 25/94, BFH/NV 1996, 13).
  • AG Duisburg, 27.04.2003 - 62 IN 241/02

    Erstattung von Kosten für die Nacherstellung einer schuldnerischen Buchhaltung

    In einer solchen Situation könne die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgelds ermessensfehlerhaft sein (BFH ZIP 1994, 1969, 1973 = BFHE 175, 309, 317; BFH ZIP 1996, 430f.; vgl. auch Onusseit ZIP 1995, 1798, 1802ff.; FG Berlin EFG 2000, 1223).
  • FG Hamburg, 31.01.1996 - II 4/95

    Kosten eines übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens, nach Zusage der

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