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   OLG Jena, 13.02.1996 - 6 W 172/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4908
OLG Jena, 13.02.1996 - 6 W 172/95 (https://dejure.org/1996,4908)
OLG Jena, Entscheidung vom 13.02.1996 - 6 W 172/95 (https://dejure.org/1996,4908)
OLG Jena, Entscheidung vom 13. Februar 1996 - 6 W 172/95 (https://dejure.org/1996,4908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Grundbuchberichtigung nach Gesamtvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GesO § 7 Abs. 3; GBO § 22
    Zwangssicherungshypothek in der Gesamtvollstreckung

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 467
  • WM 1996, 884
  • Rpfleger 1996, 363
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 06.04.2000 - V ZB 56/99

    Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Sicherungshypothek in

    Daran sieht es sich aber durch die Beschlüsse des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 13. Februar 1996 (ZIP 1996, 467) und des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 6. November 1995 (DtZ 1997, 33) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Die deshalb eingetretene Unrichtigkeit des Grundbuchs im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 GBO (BGHZ 130, 347, 354) hat der Beteiligte zu 1, durch den das Grundstück verwertet wird, durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift des Eröffnungsbeschlusses in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO nachgewiesen (vgl. KG, ZIP 1996, 645, 646; OLG Jena, ZIP 1996, 467, 468; OLG Brandenburg, DtZ 1997, 33, 34; LG Meiningen, ZIP 1996, 647; Kohler in: Bauer/von Oefele, Grundbuchordnung § 22 Rdn. 206; Knothe, ebenda § 29 Rdn. 65; Smid, GesO, 3. Aufl. § 7 Rdn. 64; Mitlehner, ZIP 1995, 1428, 1429; Böhringer, DtZ 1996, 258, 259; Holzer, ZIP 1996, 780, 781; Paulus, EWiR 1996 § 7 GesO 2/96; Soehring, WuB VI G. § 7 GesO 1.96; Lüke, EWiR 1996 § 7 GesO 6/96).

  • OLG Rostock, 04.04.2005 - 3 U 99/04

    Pflichten des Verwalternachfolgers im Insolvenzfall

    Da die vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens eingeleitete Einzelvollstreckungsmaßnahme nur zum Schutz der Gesamtvollstreckungsgläubiger erforderlich ist, kann der Verwalter nach Erteilung der Löschungsbewilligung die Löschung nur veranlassen, soweit dies zur Verwertung des Grundstücks erforderlich ist (BGH a.a.O), also in Zusammenhang mit der Eintragung einer Rechtsänderung im Zuge der Veräußerung des Grundstücks (vgl. OLG Jena ZIP 1996, 467).
  • LG Dresden, 17.04.1996 - 6 O 5529/95

    Vormerkung nach § 648 BGB in Gesamtvollstreckung

    ... hat zwar mit Beschluß vom 13.02.1996 (ZIP 96, 467) entschieden, daß der Gesamtvollstreckungsverwalter eine Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich einer eingetragenen Zwangshypothek auch gem. § 22 GBO ohne Gläubigerbewilligung verlangen könne, jedoch stand dem Kläger das unbeschränkte Wahlrecht zu, entweder den Rechtsbehelf der GBO oder den sachenrechtlichen Anspruch auf Einwilligung des Betroffenen in die Löschung zu verfolgen (RG JW 23, 750,751).
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