Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.02.1996

Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95   

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BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95 (https://dejure.org/1996,1679)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1996 - IX ZR 107/95 (https://dejure.org/1996,1679)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1996 - IX ZR 107/95 (https://dejure.org/1996,1679)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsklage - Rechtzeitige Klageerhebung - Konkursanfechtung - Frist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO § 41; ZPO § 253, § 295
    Rechtzeitige Erhebung einer Anfechtungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1351
  • ZIP 1996, 552
  • MDR 1996, 519
  • WM 1996, 554
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.05.1972 - IV ZR 65/71

    Anforderungen an die Erhebung einer Klage - Geltendmachung der mangelnden

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95
    Diese Auffassung entspricht insbesondere dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Mai 1972 - IV ZR 65/71, NJW 1972, 1373, 1374.

    Das Verlangen, nochmals eine nicht als Entwurf bezeichnete Klageschrift dem Gericht vorzulegen und der Beklagten zustellen zu lassen, würde - ebenso wie im Fall des Urteils vom 24. Mai 1972 aaO. - auf einen überflüssigen Formalismus hinauslaufen.

    Auch diese Annahme stimmt mit der Entscheidung vom 24. Mai 1972 aaO. überein.

    Der IV. Zivilsenat war deshalb auch ohne Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen nicht gehindert, in der Entscheidung vom 24. Mai 1972 aaO. dahin zu erkennen, daß in Fällen der vorliegenden Art zur Wahrung einer Ausschlußfrist eine rügelose Einlassung des Beklagten nur dann nicht genügt, wenn in dem in Bezug genommenen Schriftstück die in § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zwingend vorgeschriebene Angabe von Klagegegenstand und Klagegrund fehlt.

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 25, 66, 72 ff; BGH, Urt. v. 24. Mai 1972 aaO.; auch Beschl. v. 21. Dezember 1983 - IVb ZB 29/82, NJW 1984, 926 f).

  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 235/55

    Anforderungen an den Inhalt einer Klageschrift im Anwaltsprozeß; Bezugnahme auf

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95
    Die Bezugnahme auf das Prozeßkostenhilfegesuch, das nicht von einem bei dem Landgericht Limburg zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben ist, genügt den Erfordernissen nicht (vgl. BGHZ 22, 254, 256; 111, 339, 345; BGH, Urt. v. 9. Mai 1957 - III ZR 129/55, LM § 253 ZPO Nr. 16).

    Zwar spricht einiges dafür, daß die Revisionserwiderung für ihre Meinung das Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. November 1956 (BGHZ 22, 254, 257) in Anspruch nehmen kann.

  • BGH, 09.05.1957 - III ZR 129/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95
    Die Bezugnahme auf das Prozeßkostenhilfegesuch, das nicht von einem bei dem Landgericht Limburg zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben ist, genügt den Erfordernissen nicht (vgl. BGHZ 22, 254, 256; 111, 339, 345; BGH, Urt. v. 9. Mai 1957 - III ZR 129/55, LM § 253 ZPO Nr. 16).
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 142/89

    Wahrung der Klagefrist durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt;

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95
    Die Bezugnahme auf das Prozeßkostenhilfegesuch, das nicht von einem bei dem Landgericht Limburg zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben ist, genügt den Erfordernissen nicht (vgl. BGHZ 22, 254, 256; 111, 339, 345; BGH, Urt. v. 9. Mai 1957 - III ZR 129/55, LM § 253 ZPO Nr. 16).
  • BGH, 24.05.1982 - VIII ZR 181/81

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf Schriftsätze der Partei im Anwaltsprozeß

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95
    Die Ausführungen zu § 295 ZPO waren für die Entscheidung vom 29. November 1956 indessen nicht tragend, weil - anders als im Streitfall - eine mündliche Verhandlung nicht vor Ablauf der Ausschlußfrist stattgefunden hatte (vgl. auch BGHZ 84, 136, 138).
  • BGH, 01.03.1984 - IX ZR 33/83

    Wahrung der Frist durch Einreichung einer Anfechtungsklage bei einem

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95
    Dem steht nicht entgegen, daß es sich bei der Klagefrist des § 41 Abs. 1 S. 1 KO um eine materiellrechtliche Ausschlußfrist handelt (vgl. dazu BGHZ 90, 249, 251; 122, 23, 24).
  • BGH, 21.12.1983 - IVb ZB 29/82

    Heilung des Formmangels eines Scheidungsantrags; Heilung von Zustellungsfehlern

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 25, 66, 72 ff; BGH, Urt. v. 24. Mai 1972 aaO.; auch Beschl. v. 21. Dezember 1983 - IVb ZB 29/82, NJW 1984, 926 f).
  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95
    Das zeigt bereits der Umstand, daß der Mangel einer Klage auch dann nach § 295 ZPO geheilt werden kann, wenn in der mündlichen Verhandlung auf eine nicht unterschriebene Klageschrift Bezug genommen wird (vgl. BGHZ 65, 46, 47 f.; auch BAG NJW 1986, 3224, 3225).
  • BGH, 25.06.1975 - VIII ZR 254/74

    Heilung der Nichtunterzeichnung der Klageschrift

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95
    Das zeigt bereits der Umstand, daß der Mangel einer Klage auch dann nach § 295 ZPO geheilt werden kann, wenn in der mündlichen Verhandlung auf eine nicht unterschriebene Klageschrift Bezug genommen wird (vgl. BGHZ 65, 46, 47 f.; auch BAG NJW 1986, 3224, 3225).
  • BGH, 29.06.1957 - IV ZR 88/57

    Anforderungen an den Rügeverzicht

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 25, 66, 72 ff; BGH, Urt. v. 24. Mai 1972 aaO.; auch Beschl. v. 21. Dezember 1983 - IVb ZB 29/82, NJW 1984, 926 f).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 138/92

    Versäumnis der Anfechtungsfrist bei verzögerter Abgabe an das für das

  • BGH, 17.03.2016 - III ZR 200/15

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Wahrung der Klagefrist;

    Die Bezugnahme auf Schriftsätze eines Nebenverfahrens (z.B. über Prozesskostenhilfe oder vorläufigen Rechtsschutz) oder eines Parallelverfahrens setzt deshalb, soweit sie zur Wahrung der Voraussetzungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderlich sind, in Anwaltsprozessen jedenfalls voraus, dass die Schreiben von einem postulationsfähigen Anwalt stammen (BGH, Urteile vom 2. März 1979 - I ZR 29/77, VersR 1979, 764 mit Ausnahme für einen zum Bestandteil des Gerichtsbeschlusses gewordenen Schriftsatz in einem vorangegangenen Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und vom 8. Februar 1996 - IX ZR 107/95, NJW 1996, 1351; siehe auch Beschluss vom 30. Oktober 1984 - IX ZB 103/84, BeckRS 1984, 30374442 für die Berufungsbegründung).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2014 - 9 U 87/13

    Verjährungshemmung durch Zustellung einer nicht beglaubigten Klageabschrift

    Denn es handelt sich dabei nicht um eine unverzichtbare Verfahrensvorschrift im Sinne von § 295 Abs. 2 ZPO (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 30. Auflage 2014, § 295 ZPO, RdNr. 3; BGH, NJW 1972, 1373; BGH, NJW 1984, 926; BGH, NJW 1996, 1351; anders LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.2013 - 4 Sa 93/12 -, zitiert nach Juris).

    In der Rechtsprechung ist mehrfach entschieden, dass eine rügelose Einlassung bei fehlender Rechtshängigkeit gemäß § 295 ZPO keine Rückwirkung hat (vgl. BGH, LM Nr. 16 zu § 253 ZPO; BGH, NJW 1972, 1373; BGH, NJW 1984, 926; BGH, NJW 1996, 1351; Zöller/Greger, § 253 ZPO, RdNr. 26 a).

  • BGH, 07.06.2001 - IX ZR 195/00

    Auszahlung einer zweckgebundenen Darlehenssumme in der Insolvenz des

    Damit ist die Anfechtung als im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung wirksam rechtshängig gemacht anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 8. Februar 1996 - IX ZR 107/95, ZIP 1996, 552, 553).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.02.1996 - IX ZR 147/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4651
BGH, 29.02.1996 - IX ZR 147/95 (https://dejure.org/1996,4651)
BGH, Entscheidung vom 29.02.1996 - IX ZR 147/95 (https://dejure.org/1996,4651)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - IX ZR 147/95 (https://dejure.org/1996,4651)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 552
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Die Nichtzahlung gegenüber einem einzigen Gläubiger kann ausreichen, wenn dessen Forderung von insgesamt nicht unerheblicher Höhe ist (vgl. BGH, Urt. v. 27. April 1995 - IX ZR 147/95, ZIP 1995, 929, 930).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konzern

    Nach Verkündung des Berufungsurteils hat der Senat entschieden, dass eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegebene und auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützte Aufrechnungserklärung mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften auch unter Geltung der Insolvenzordnung unwirksam ist (BGHZ 160, 107, 109 f im Anschluss an die zu § 55 Satz 1 Nr. 2 KO ergangene Rechtsprechung: BGHZ 81, 15; BGH, Urt. v. 6. Dezember 1990 - IX ZR 44/90, WM 1991, 251, 252; Beschl. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 147/95, ZIP 1996, 552).
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03

    Aufrechnung mit Gegenforderungen konzernangehöriger Gläubiger in der Insolvenz

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Konkursordnung ist die unter Berufung auf eine Konzernverrechnungsklausel nach Eröffnung des Verfahrens erklärte Aufrechnung gemäß § 55 Satz 1 Nr. 2 KO unwirksam, wenn die Fremdforderung nicht vor Konkurseröffnung abgetreten worden ist (BGHZ 81, 15; BGH, Urt. v. 6. Dezember 1990 - IX ZR 44/90, WM 1991, 251, 252; Beschl. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 147/95, ZIP 1996, 552).
  • BGH, 17.02.2004 - IX ZR 318/01

    Anfechtung der Pfändung von Ansprüchen des Schuldners aus einem vereinbarten

    Die Zahlungseinstellung folgt aus einem Verhalten des Schuldners, in dem nach außen zum Ausdruck kommt, daß er einen erheblichen Teil seiner Verbindlichkeiten wegen eines Mangels an Geldmitteln nicht lediglich kurzfristig nicht zu erfüllen vermag (st. Rspr.: BGHZ 149, 178, 184 f; BGH, Urt. v. 27. April 1995 - IX ZR 147/95, ZIP 1995, 929, 930).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 6 U 102/07

    Haftung der aus Gemeindevertretern bestehenden Mitglieder einer Stadtwerke GmbH

    Die Nichtzahlung gegenüber einem einzigen Gläubiger kann dabei ausreichen, wenn dessen Forderung von insgesamt nicht unerheblicher Höhe ist (vgl. BGH, Urt. v. 27. April 1995, IX ZR 147/95; BGH, Urteil vom 20.11.2001, IX ZR 48/01, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02

    Verbundene Unternehmen: Wirksamkeit einer Konzernverrechnungsklausel im

    Dies erscheint zwar nicht zwingend, da trotz der Anerkennung von Aufrechnungsvereinbarungen in § 94 InsO die Erklärung der Aufrechnung mit der Forderung eines Dritten weiterhin so gewertet werden kann, als habe der Aufrechnende die fremde Forderung erst mit der Erklärung der Aufrechnung und somit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben (§ 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO; so Kroth, in: Braun, InsO, 2002, § 94, Rdnr. 24 unter Berufung auf die Entscheidungen des BGH, ZIP 1996, 552 und OLG Köln, ZIP 1995, 850 f., die eine nach der alten Rechtslage zu beurteilende Fallgestaltung zum Gegenstand haben).
  • OLG Jena, 04.12.2014 - 1 U 981/13

    Ratenzahlungen als gläubigerbenachteiligende Rechtshandlungen eines Schuldners im

    Entgegen der Annahme des Landgerichts hatten die für die Beklagten zu 1) handelnden Personen, auf deren Kenntnis es ankommt, nämlich die Vertreter der Beklagten zu 1) und die Mitarbeiter der Beklagten zu 2) als Empfangsbeauftragter der Beklagten zu 1) (BGH, Urteil vom 27.4.1995 - IX ZR 147/95, [...] Rn. 36; Beschluss vom 12.3.2009 - IX ZR 85/09, [...] Rn. 3) bei Vornahme der Überweisungen Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der Schuldnerin.
  • OLG Koblenz, 27.11.2008 - 2 U 1397/07

    Nachträgliche Bestimmung einer anderen Tilgungsreihenfolge nach Erklärung der

    Nach der Rechtsprechung des BGH sei eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegebene und auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützte Aufrechnungserklärung mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften unter der Geltung der Insolvenzordnung unzulässig (BGHZ 160, 107, 109 f.; 81,, 15, BGH WM 1991, 251, 252; ZIP 1996, 552).
  • OLG Koblenz, 01.07.2004 - 2 U 376/03

    Schutz einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworbenen

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