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   BGH, 18.04.1996 - IX ZR 88/95   

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https://dejure.org/1996,7901
BGH, 18.04.1996 - IX ZR 88/95 (https://dejure.org/1996,7901)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1996 - IX ZR 88/95 (https://dejure.org/1996,7901)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1996 - IX ZR 88/95 (https://dejure.org/1996,7901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Aufrechnung von Forderungen des Schuldners, die nach Eingang eines zulässigen Antrags auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung bei Gericht begründet werde mit einer Gesamtvollstreckungsforderung - Maßgeblichkeit der Entstehung der Forderung vor Eingang ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 926
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.03.1996 - IX ZR 195/95

    Aufrechnung gegen nach Eingang des Eröffnungsantrags begründete Forderungen des

    Auszug aus BGH, 18.04.1996 - IX ZR 88/95
    DurchUrteil vom 21. März 1996 (IX ZR 195/95, z.V.b.) hat der Senat diese Rechtsprechung dahin ergänzt, daß ein Beschluß, der ein Vollstreckungsverbot gemäß § 2 Abs. 4 GesO ausspricht, keine sachliche Voraussetzung für ein Aufrechnungsverbot nach § 394 BGB ist.
  • BGH, 13.06.1995 - IX ZR 137/94

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus BGH, 18.04.1996 - IX ZR 88/95
    Der Senat hat in seinemUrteil vom 13. Juni 1995 (IX ZR 137/94, WM 1995, 1375 ff. z.V.b. in BGHZ 130, 76 ff), das erst nach Verkündung des Berufungsurteils ergangen ist, entschieden, daß gegen Forderungen des Schuldners, die nach Eingang eines zulässigen Antrags auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung bei Gericht begründet werden, mit Gesamtvollstreckungsforderungen jedenfalls dann nicht wirksam aufgerechnet werden kann, wenn ein Verfügungs- und ein Vollstreckungsverbot erlassen sind und das Verfahren später eröffnet wird.
  • BGH, 14.01.1999 - IX ZR 208/97

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung des Schuldners;

    Bestand dagegen die Aufrechnungslage bereits vor Stellung des Eröffnungsantrags, so verschafft sie eine in der Insolvenz geschützte Sicherung und hindert eine Aufrechnung nicht (BGHZ 130, 76, 80 ff., 86; BGH, Urt. v. 21. März 1996 - IX ZR 195/95, ZIP 1996, 845, 846; v. 18. April 1996 - IX ZR 88/95, ZIP 1996, 926, 927; v. 18. April 1996 - IX ZR 206/95, ZIP 1996, 1015, 1016).
  • BGH, 24.10.1996 - IX ZR 284/95

    Entstehung und Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrund einer Pfandklausel im

    Des Erlasses eines Verfügungs- oder Vollstreckungsverbotes bedarf es nicht (BGHZ 13O, 76, 88 ff; BGH, Urt. v. 21. März 1996 IX ZR 195/95, WM 1996, 834; v. 18. April 1996 IX ZR 88/95, ZIP 1996, 926, 927; v. 18. April 1996 IX ZR 206/95, WM 1996, 1063, 1604).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 353/98

    Ausführung von Überweisungsaufträgen nach Einleitung des

    Der Senat hält grundsätzlich an seiner Rechtsprechung fest, daß gegen Forderungen des Schuldners, die zwischen dem Eingang eines zulässigen Antrags auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung und der Eröffnung begründet wurden, mit Gesamtvollstreckungsforderungen nicht wirksam aufgerechnet werden kann (BGHZ 130, 76, 78 ff; Senatsurt. v. 21. März 1996 - IX ZR 195/95, ZIP 1996, 845, 846; v. 18. April 1996 - IX ZR 88/95, ZIP 1996, 926, 927; v. 18. April 1996 - IX ZR 206/95, ZIP 1996, 1015, 1016; v. 14. Januar 1999 - IX ZR 208/97, ZIP 1999, 289, 290).
  • OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 113/01

    Abwicklung nach Insolvenz des Auftragnehmers

    (1) Gegen Forderungen des Schuldners, die erst nach Eingang eines zulässigen Antrags auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung bei Gericht begründet werden, kann allerdings nicht wirksam aufgerechnet werden (BGH, ZIP 1996, 845; ZIP 1996, 926, 927).

    (2) Bestand dagegen die Aufrechnungslage bereits vor Stellung des Eröffnungsantrags, so verschafft sie eine in der Insolvenz geschützte Sicherung und hindert eine Aufrechnung nicht (BGHZ 130, 76, 80 ff., 86; BGH, ZIP 1996, 845, 846; ZIP 1996, 926, 927; ZIP 1996, 1015, 1016).

  • OLG Dresden, 19.07.1999 - 2 U 3676/98

    Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs wegen Überzahlung; Aufrechnung gegen

    Ist aber der Rückzahlungsanspruch der Beklagten mit Zugang der Kündigung des Generalunternehmervertrages am 11.11.1994 fällig geworden, scheitert die von der Beklagten erklärte Aufrechnung an § 2 Abs. 4 GesO, da sich die restliche Vergütungsforderungen der Gemeinschuldnerin aus den Bauvorhaben Straße, Straße und straße einerseits sowie die aus dem Bauvorhaben Hoflößnitzstraße abgeleitete Gegenforderung der Beklagten andererseits erstmals nach Erlass des Verfügungsverbotes des Amtsgerichts vom Vortage - und damit jedenfalls nach dem maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung - aufrechenbar gegenüberstanden (vgl. BGHZ 130, 76 [86]; BGH ZIP 1999, 289 [290]; BGH ZIP 1999, 665 [666]; BGH ZIP 1996, 926; BGH ZIP 1996, 845).
  • OLG Rostock, 21.08.2003 - 1 U 197/01

    Zulässigkeit und Anfechtung der Verrechnung eingehender Gutschriften mit einem

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