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   BGH, 20.03.1996 - X ARZ 90/96   

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https://dejure.org/1996,1283
BGH, 20.03.1996 - X ARZ 90/96 (https://dejure.org/1996,1283)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1996 - X ARZ 90/96 (https://dejure.org/1996,1283)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1996 - X ARZ 90/96 (https://dejure.org/1996,1283)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Gesamtvollstreckungsgerichts - Neue Länder - Werbende Schuldnertätigkeit - Geltungsbereich der GesO - Sitz derGesellschaft

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KO § 71; GesO § 1; ZPO § 36 Nr. 6; GmbHG § 64 Abs. 1 S. 1
    Antrag auf Gesamtvollstreckung nach Sitzverlegung in neues Bundesland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Gesamtvollstreckungsgerichts in den neuen Bundesländern; Mißbräuchlichkeit der Inanspruchnahme der Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 132, 195
  • NJW 1996, 2235 (Ls.)
  • ZIP 1996, 847
  • MDR 1996, 1064
  • NJ 1996, 586
  • VersR 1997, 80
  • WM 1996, 933
  • BB 1996, 1079
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.06.1992 - X ARZ 371/92

    Örtliche Zuständigkeit für Verfahren nach Gesamtvollstreckungsordnung

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - X ARZ 90/96
    § 36 Nr. 6 ZPO ist für das Verfahren nach der Konkursordnung ebenso wie für das Verfahren nach der Gesamtvollstreckungsordnung vom 6. Juni 1990 (Gesetzbl. d. DDR I S. 285; künftig: GesO) anzuwenden (Sen.Beschl. v. 30.6.1992 - X ARZ 371/92, DtZ 1992, 330).
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2005 - 15 AR 8/05

    Insolvenzverfahrenseröffnung: Bestimmung des örtlich zuständigen

    In Betracht kommt zum einen eine Erschleichung dadurch, dass der Antragsteller das Gericht über bestimmte zuständigkeitsbegründende Tatsachen vorsätzlich täuscht (hierzu unten bb), und zum anderen eine Erschleichung dadurch, dass der Antragsteller bestimmte zuständigkeitsbegründende Tatsachen durch ein missbräuchliches Verhalten manipuliert (hierzu unten cc) (vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 12 ZPO Rn. 19; zur Frage einer Zuständigkeitserschleichung siehe insbesondere BGH ZIP 1996, 847).

    (Unter diesem Gesichtspunkt wird die Frage einer Zuständigkeitserschleichung wohl in BGH ZIP 1996, 847 geprüft.).

    (Zu Recht hat der Bundesgerichtshof daher in einem teilweise vergleichbaren Fall die bindende Wirkung der Verweisung bejaht; vgl. BGH, ZIP 1996, 847).

  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 198/99

    Beratung über das Risiko mangelnder Insolvenzfestigkeit der

    Das Recht des Schuldners, dessen Insolvenz noch nicht unmittelbar bevorsteht, auf freie Wahl seines Unternehmenssitzes kann nicht deshalb eingeschränkt werden, weil die Rechte seiner Gläubiger in den verschiedenen Insolvenzordnungen unterschiedlich ausgebildet sind (vgl. BGHZ 132, 195, 197; 138, 40, 45 f).
  • BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97

    Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des

    Jedoch ist der Verweisungsbeschluß des zunächst angerufenen Gerichts - auch wenn das Verfahren dadurch aus dem Geltungsbereich der Gesamtvollstreckungsordnung in denjenigen der Konkursordnung gelangt - grundsätzlich gemäß § 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO i.V.m. § 72 KO bindend (BGHZ 132, 195, 196 f).
  • BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Konkurseröffnungsverfahren

    § 36 Nr. 6 ZPO ist auch auf das Verfahren nach der Konkursordnung und nach der Gesamtvollstreckungsordnung (im folgenden: GesO) anzuwenden (Senat, Beschl. v. 30.06.1992 - X ARZ 371/92, DtZ 1992, 330; Beschl. v. 20.03.1996 - X ARZ 90/96, DtZ 1996, 210; Beschl. v. 06.07.1993 - X ARZ 410/93).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2003 - 8 AR 16/03

    Insolvenzverfahren: Verweisungsantrag wegen Verlegung der Abwicklungstätigkeit

    Der Beschluss des Bundesgerichthofs vom 20.3.1996 (X ARZ 90/96 - BGHZ 132, 195 = ZIP 1996, 847 = MDR 1996, 1064 ua zu § 71 KO) hat in einer ähnlichen Fallkonstellation zwar grundsätzlich die Unverbindlichkeit eines Verweisungsbeschlusses im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Zuständigkeitserschleichung anerkannt, sie im konkreten Fall jedoch verneint; diese Entscheidung hat im Schrifttum erhebliche Kritik erfahren (vgl. Uhlenbruck aaO § 3 Rn 11/12 mwNw).

    cc) Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeit - ggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort entgegen der überwiegend vertretenen Meinung als bindend erachtet wurde (zB OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die - gleichfalls die Salida GmbH betreffenden - Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003).

  • OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04

    Willkürliche Verweisung bei Verdacht der Gerichtsstanderschleichung im Zuge

    Gerade auf dem seit geraumer Weile notleidenden Bausektor läßt sich häufig schon vor Ablauf der dreiwöchigen Frist gemäß § 64 GmbHG (vgl. zu deren möglichen Bedeutung in solchen Fällen BGH WM 1996, 933) abschätzen, daß ernsthaft mit einem Insolvenzfall zu rechnen ist.
  • OLG Stuttgart, 08.01.2009 - 8 AR 32/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindung an den Verweisungsbeschluss eines

    cc) Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeit - ggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort als bindend erachtet wurde (z. B. OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; anders NZI 2004, 260; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003; anders NZI 2004, 264).
  • BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 42/00

    Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auch der Bundesgerichtshof geht davon aus, daß ein "Erschleichen" des Gerichtsstandes allenfalls dann vermutet werden könne, wenn der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens der Gesamtvollstreckung innerhalb kurzer Zeit nach Sitzverlegung gestellt werde und verweist zur Konkretisierung dieses Zeitraums auf die Dreiwochenfrist des § 64 Abs. 1 Satz 1 GmbHG (BGH 20. März 1996 - X ARZ 90/96 - BGHZ 132, 195, 197 f., zu II 3 b der Gründe).
  • OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 49/00

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für GmbH

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 71 KO (ZIP 1996, 847) setzt die Begründung der Zuständigkeit des Konkursgerichts am neuen Sitz eine werbende Tätigkeit des Schuldners nicht voraus.
  • LAG Berlin, 11.02.2000 - 6 Sa 2306/99

    Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren - prozessuale Verwirkung

    Dass die Beklagte zu 2 bereits zur damaligen Zeit insolvent oder überschuldet war, was die Annahme einer Erschleichung des Gerichtsstands gestattet hätte, konnte mangels dahingehender Anhaltspunkte allein schon im Hinblick auf die Strafbarkeit eines Verstoßes gegen § 64 Abs. 1 S. 1 u. 2 GmbHG nicht angenommen werden, der den Geschäftsführer verpflichtet, spätestens binnen drei Wochen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung eines gerichtlichen Verwertungsverfahrens zu beantragen (vgl. BGH, Beschluß vom 20.03.1996 -- X ARZ 90/96 -- BGHZ 132, 195 = LM KO § 71 Nr. 2 zu II 3b der Gründe).
  • BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 93/00

    Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • LG Bonn, 13.01.2012 - 6 T 83/11

    Notwendigkeit des Vorliegens von Abwicklungstätigkeiten von einigem Gewicht im

  • OLG Brandenburg, 16.01.1998 - 4 U 149/97

    Unbeachtlicher Formfehler (hier: fehlender Beglaubigungsvermetk bzw. fehlende

  • OLG Braunschweig, 22.02.2000 - 1 W 4/00

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für das Insolvenzverfahren

  • LG Magdeburg, 23.10.1996 - 3 T 490/96
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