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   BSG, 30.01.1997 - 10 RAr 6/95   

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BSG, 30.01.1997 - 10 RAr 6/95 (https://dejure.org/1997,1228)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1997 - 10 RAr 6/95 (https://dejure.org/1997,1228)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 10 RAr 6/95 (https://dejure.org/1997,1228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    GmbH - Geschäftsführer - Treuhandvertrag - Stammkapital - Beschäftigungsverhältnis - Beschlüsse - Verhinderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 141b Abs. 1; BGB § 662 § 675
    Beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 1120
  • NZS 1997, 432
  • BB 1997, 1642
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 10 RAr 6/95
    Nach der genannten Vorschrift fällt unter den Begriff "Beschäftigung" die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (Senatsurteil aaO; BSG vom 8. Dezember 1994, SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 S 44; zur Verfassungsmäßigkeit der an § 7 SGB IV anknüpfenden .Bestimmungen vgl Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 -, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Für GmbH-Gesellschafter, die über mindestens die Hälfte des Stammkapitals der Gesellschaft verfügen und damit einen maßgebenden Einfluß auf deren Entscheidungen besitzen, hat die Rechtsprechung grundsätzlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zur GmbH verneint (BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 S 45 mwN).

    Die Schlußfolgerung von der Höhe der Kapitalbeteiligung auf das Ausmaß des sich daraus ergebenden Einflusses auf die Gesellschaft kann aber dann nicht gelten, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer an der uneingeschränkten Ausübung der ihm insofern zustehenden Rechtsmacht aufgrund der tatsächlichen Gestaltung der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen gehindert ist bzw war (BSG, 11. Senat, SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 S 45 f mwN).

    Es geht im vorliegenden Verfahren nicht darum, unter zivilrechtlichen (Haftungs-)Aspekten solche Rechtsgeschäfte von Gesellschaften auf Umfang und Rechtmäßigkeit der treuhänderischen Bindungen des Gesellschafter-Geschäftsführers zu untersuchen, zumal auch, wie der 11. Senat herausgestellt hat, die zivilrechtliche Betrachtungsweise von einer anderen Interessenlage geprägt ist (BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 S 47).

    Wenn aber - was noch ausdrücklich festzustellen wäre - der Kläger vor dem Abschluß des Treuhandvertrages tatsächlich in arbeitnehmertypischer Weise von der GmbH als Arbeitgeber abhängig gewesen ist, weil er einem (wenn auch - wie bei Diensten höherer Art üblich [vgl BSG vom 29. März 1962, BSGE 16, 289, 293 ff; 30. November 1978, BSGE 47, 201, 204 mwN; Senatsurteil vom 13. August 1996, - 10 RKg 28/95 - S 7 des Abdrucks] - verfeinerten) Weisungsrecht bezüglich Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung untergeordnet gewesen ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 S 48 mwN), dann ergibt sich aus den vom LSG genannten Bestimmungen im Treuhandvertrag und deren - wiederum sachlich offensichtlich gänzlich ungeprüften - gesellschaftsinternen Handhabung nicht mit der erforderlichen Gewißheit, worin die nunmehr eingetretene Änderung der Verhältnisse begründet sein könnte.

  • BGH, 11.10.1976 - II ZR 119/75

    Gültigkeit von Stimmrechtsvereinbarungen im Zusammenhang mit der treuhänderischen

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 10 RAr 6/95
    Anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur zivilrechtlichen Haftung bei Gesellschaftsgründungen durch einen Strohmann soll die Gesellschafterstellung nicht allein nach formalrechtlichen Kriterien, sondern nach - den gesellschaftsinternen Vorgängen angemessenen - wirtschaftlichen und funktionellen Kriterien bestimmt werden (BSG aaO S 47 unter Bezugnahme auf BGHZ 118, 107, 114 = NJW 1992, 2023, 2024 f und BGH vom 11. Oktober 1976 - II ZR 119/75 -, DB 1976, 2295).

    Dem Treuhänder als Vollmachtgeber ist in solchen Fällen für die Dauer des Treuhandverhältnisses die eigene Stimmrechtsausübung gegen den Willen des Bevollmächtigten (Treugeber) verwehrt; auch diese Vollmacht ist indes schuldrechtlicher Natur, eine mit dinglicher Wirkung "verdrängende" Vollmacht gibt es nicht (BGH DB 1976, 2295, 2297 mwN; zu den zivilrechtlichen Bedenken vgl Schaub, DStR 1995, 1634, 1638 mwN).

    Die auf die quantitative Kapitalbeteiligung verkürzte Prüfung der Frage, ob eine beitragspflichtige Beschäftigung vorliegt, würde den denkbaren Fallkonstellationen treuhänderischer Bindungen nicht gerecht, weil es keinen typischen Treuhandvertrag gibt (BGH DB 1976, 2295).

  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 32/90

    Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH als abhängige Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 10 RAr 6/95
    Das SG habe den Kaug-Anspruch mit Recht verneint, weil der Kläger ab 2. September 1992 nicht mehr als Arbeitnehmer anzusehen sei (Hinweis auf Bundessozialgericht [BSG] vom 18. April 1991, SozR 3-4100 § 168 Nr. 5).

    Auch die Frage, ob die Tätigkeit des Geschäftsführers einer GmbH eine abhängige und deshalb beitragspflichtige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ist, beurteilt sich nach diesen Grundsätzen (BSG vom 18. April 1991, SozR 3-4100 § 168 Nr. 5 S 8).

    Eine Abhängigkeit gegenüber der Gesellschaft bzw den Gesellschaftern ist nicht bereits durch die Organstellung des Geschäftsführers ausgeschlossen (so bereits BSG vom 13. Dezember 1960, BSGE 13, 196, 200 = SozR Nr. 5 zu § 1 AFG; BSG SozR 4100 § 141b Nr. 41 S 157; SozR 3-4100 § 168 Nr. 5 S 9 und Nr. 18 S 45).

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 33/76

    Versicherungspflicht eines Vorstandsvorsitzenden

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 10 RAr 6/95
    Wenn aber - was noch ausdrücklich festzustellen wäre - der Kläger vor dem Abschluß des Treuhandvertrages tatsächlich in arbeitnehmertypischer Weise von der GmbH als Arbeitgeber abhängig gewesen ist, weil er einem (wenn auch - wie bei Diensten höherer Art üblich [vgl BSG vom 29. März 1962, BSGE 16, 289, 293 ff; 30. November 1978, BSGE 47, 201, 204 mwN; Senatsurteil vom 13. August 1996, - 10 RKg 28/95 - S 7 des Abdrucks] - verfeinerten) Weisungsrecht bezüglich Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung untergeordnet gewesen ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 S 48 mwN), dann ergibt sich aus den vom LSG genannten Bestimmungen im Treuhandvertrag und deren - wiederum sachlich offensichtlich gänzlich ungeprüften - gesellschaftsinternen Handhabung nicht mit der erforderlichen Gewißheit, worin die nunmehr eingetretene Änderung der Verhältnisse begründet sein könnte.
  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 225/91

    Aufbringung des Stammkapitals bei GmbH-Gründung durch Strohmann

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 10 RAr 6/95
    Anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur zivilrechtlichen Haftung bei Gesellschaftsgründungen durch einen Strohmann soll die Gesellschafterstellung nicht allein nach formalrechtlichen Kriterien, sondern nach - den gesellschaftsinternen Vorgängen angemessenen - wirtschaftlichen und funktionellen Kriterien bestimmt werden (BSG aaO S 47 unter Bezugnahme auf BGHZ 118, 107, 114 = NJW 1992, 2023, 2024 f und BGH vom 11. Oktober 1976 - II ZR 119/75 -, DB 1976, 2295).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 10 RAr 6/95
    Nach der genannten Vorschrift fällt unter den Begriff "Beschäftigung" die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (Senatsurteil aaO; BSG vom 8. Dezember 1994, SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 S 44; zur Verfassungsmäßigkeit der an § 7 SGB IV anknüpfenden .Bestimmungen vgl Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 -, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 10 RAr 6/95
    Eine Abhängigkeit gegenüber der Gesellschaft bzw den Gesellschaftern ist nicht bereits durch die Organstellung des Geschäftsführers ausgeschlossen (so bereits BSG vom 13. Dezember 1960, BSGE 13, 196, 200 = SozR Nr. 5 zu § 1 AFG; BSG SozR 4100 § 141b Nr. 41 S 157; SozR 3-4100 § 168 Nr. 5 S 9 und Nr. 18 S 45).
  • BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95

    Vorliegen einer Entsendung für den Anspruch auf Kindergeld

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 10 RAr 6/95
    Wenn aber - was noch ausdrücklich festzustellen wäre - der Kläger vor dem Abschluß des Treuhandvertrages tatsächlich in arbeitnehmertypischer Weise von der GmbH als Arbeitgeber abhängig gewesen ist, weil er einem (wenn auch - wie bei Diensten höherer Art üblich [vgl BSG vom 29. März 1962, BSGE 16, 289, 293 ff; 30. November 1978, BSGE 47, 201, 204 mwN; Senatsurteil vom 13. August 1996, - 10 RKg 28/95 - S 7 des Abdrucks] - verfeinerten) Weisungsrecht bezüglich Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung untergeordnet gewesen ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 S 48 mwN), dann ergibt sich aus den vom LSG genannten Bestimmungen im Treuhandvertrag und deren - wiederum sachlich offensichtlich gänzlich ungeprüften - gesellschaftsinternen Handhabung nicht mit der erforderlichen Gewißheit, worin die nunmehr eingetretene Änderung der Verhältnisse begründet sein könnte.
  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 10 RAr 6/95
    Wenn aber - was noch ausdrücklich festzustellen wäre - der Kläger vor dem Abschluß des Treuhandvertrages tatsächlich in arbeitnehmertypischer Weise von der GmbH als Arbeitgeber abhängig gewesen ist, weil er einem (wenn auch - wie bei Diensten höherer Art üblich [vgl BSG vom 29. März 1962, BSGE 16, 289, 293 ff; 30. November 1978, BSGE 47, 201, 204 mwN; Senatsurteil vom 13. August 1996, - 10 RKg 28/95 - S 7 des Abdrucks] - verfeinerten) Weisungsrecht bezüglich Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung untergeordnet gewesen ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 S 48 mwN), dann ergibt sich aus den vom LSG genannten Bestimmungen im Treuhandvertrag und deren - wiederum sachlich offensichtlich gänzlich ungeprüften - gesellschaftsinternen Handhabung nicht mit der erforderlichen Gewißheit, worin die nunmehr eingetretene Änderung der Verhältnisse begründet sein könnte.
  • BSG, 10.12.2019 - B 12 KR 9/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fremdgeschäftsführer einer GmbH -

    Dieser Entscheidung hat sich der 10. Senat des BSG mit Urteil vom 30.1.1997 (10 RAr 6/95 - SozR 3-4100 § 141b Nr. 17) zum Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des § 141b Abs. 1 AFG angeschlossen.
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Andererseits käme im Blick auf die dann bestehende vertragliche Weisungsabhängigkeit wieder in Betracht, trotz ihrer gesellschaftsrechtlichen Stellung von einer abhängigen Beschäftigung der Beigeladenen zu 1. auszugehen (vgl BSG Urteile vom 8. Dezember 1994, 11 RAr 49/94, SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 S 46 ff; vom 30. Januar 1997, 10 RAr 6/95, SozR 3-4100 § 141b Nr. 17 S 79 ff).
  • BSG, 12.05.2020 - B 12 R 5/18 R

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH

    Diese Entscheidung wurde durch Urteil des 10. Senats des BSG vom 30.1.1997 (10 RAr 6/95 - SozR 3-4100 § 141b Nr. 17) zum Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des § 141b Abs. 1 AFG bestätigt.
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Rechtsprechung
   OLG München, 18.07.1991 - 1 U 2199/89   

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OLG München, 18.07.1991 - 1 U 2199/89 (https://dejure.org/1991,4325)
OLG München, Entscheidung vom 18.07.1991 - 1 U 2199/89 (https://dejure.org/1991,4325)
OLG München, Entscheidung vom 18. Juli 1991 - 1 U 2199/89 (https://dejure.org/1991,4325)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung; Pflicht des Rechtspflegers zur Unterrichtung des Konkursrichters über ihm bekannte schwerwiegende Bedenken gegen die Auswahl und das Tätigwerden des Konkursverwalters; Haftung für durch die Pflichtverletzung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839
    Schädigung der Konkursmasse durch Konkursverwalter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1508
  • ZIP 1991, 1367
  • ZIP 1995, 940
  • ZIP 1997, 1120
  • VersR 1992, 1400
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86

    Haftung des Konkursverwalters bei Fortführung des Unternehmens; Ansprüche der

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