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   OLG Saarbrücken, 07.10.1997 - 7 U 694/96 - 114   

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https://dejure.org/1997,9795
OLG Saarbrücken, 07.10.1997 - 7 U 694/96 - 114 (https://dejure.org/1997,9795)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.10.1997 - 7 U 694/96 - 114 (https://dejure.org/1997,9795)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Oktober 1997 - 7 U 694/96 - 114 (https://dejure.org/1997,9795)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 818 Abs. 1
    Umfang der Bereicherungshaftung einer Bank aus unwirksamen Börsentermingeschäften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 1961
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von

    Ein Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur ist der Ansicht, die Bank erwerbe durch unberechtigte Sollbuchungen im Zusammenhang mit unverbindlichen Optionsscheingeschäften einen wirtschaftlich nutzbaren Vermögenswert und müsse die daraus erzielten Nutzungen gemäß § 818 Abs. 1 BGB an den Kunden herausgeben (OLG Frankfurt ZIP 1993, 1855, 1859 f.; OLG Zweibrücken WM 1995, 1272, 1275 f.; OLG Stuttgart ZIP 1996, 2162, 2163 f.; OLG Saarbrücken ZIP 1997, 1961 f.; OLG Karlsruhe EWiR 1997, 983; LG Hamburg ZIP 1992, 615, 616; LG Frankfurt ZIP 1997, 975, 976; LG Düsseldorf EWiR 1997, 981; Tilp, in: Allmendinger/Tilp, Börsentermin- und Differenzgeschäfte Rdn. 535; Kälberer ZIP 1997, 1055, 1056 f.; Drygala EWiR 1997, 981, 982).

    mit Erfolg entgegengehalten werden (vgl. aber OLG Saarbrücken ZIP 1997, 1961; Kälberer ZIP 1997, 1055, 1056; Tilp, in: Allmendinger/Tilp, aaO Rdn. 535), die Bank, die die Kauforder eines Kunden mit Hilfe der Börse ausführe, leite nicht den Kaufpreis weiter, den sie ihrem Kunden belaste, sondern setze bei der Beschaffung der Optionsscheine eigenes Kapital ein und stelle einen eigenen unklagbaren Anspruch gegen den Kunden ins Kontokorrentkonto ein, der Einwand der Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB wegen eigener Aufwendungen bei der Beschaffung der Optionsscheine stehe der Bank gegenüber einem nicht termingeschäftsfähigen Kunden nicht zu.

    Neben dem Anspruch auf Herausgabe gezogener Nutzungen nach § 818 Abs. 1 BGB steht dem Kläger nicht auch noch ein Anspruch auf Prozeßzinsen zu (OLG Saarbrücken ZIP 1997, 1961, 1962; OLG Frankfurt ZIP 1997, 1740, 1743; a.A. OLG Hamm WM 1988, 1441, 1446).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 3 U 29/14

    Verzinsung des Kaufpreises bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs

    In dem Umfang dieser Herausgabepflicht besteht dann allerdings kein Anspruch auf Verzugszinsen nach § 288 BGB (BGH NJW 1998, 2529 - zu § 818 Abs. 1 BGB i. V. m. dem Anspruch auf Prozesszinsen; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl., Rn. 1148, 1151; vgl. auch OLG Zweibrücken, ZIP 2002, 1680 und OLG Saarbrücken ZIP 1997, 1961).
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