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   OLG Köln, 05.09.1997 - 20 W 29/97   

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OLG Köln, 05.09.1997 - 20 W 29/97 (https://dejure.org/1997,12013)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.09.1997 - 20 W 29/97 (https://dejure.org/1997,12013)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. September 1997 - 20 W 29/97 (https://dejure.org/1997,12013)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 1969
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 15.01.1998 - IX ZB 122/97

    Begriff der wirtschaftlichen Beteiligung

    Die Frage, ob der Konkursverwalter an Prozessen, die er im Interesse der Konkursmasse führt, "wirtschaftlich beteiligt" und ob es ihm zuzumuten ist, unter Umständen die Kosten eines solchen Rechtsstreits selbst aufzubringen, ist seit einiger Zeit umstritten (vgl. OLG Rostock ZIP 1997, 1710, 1711; OLG Köln ZIP 1997, 1969, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.03.1998 - II ZB 19/97

    Zulässigkeit einer Beschwerde zum BGH wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit der

    Dazu genügt es nicht, daß die vorliegende Entscheidung in ihrer Auslegung des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO der überwiegenden, in neuerer Zeit veröffentlichten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Köln, ZIP 1997, 1969; OLG Stuttgart, ZIP 1996, 1670 jew. m.w.N.) oder auch der Rechtsprechung anderer Senate desselben Oberlandesgerichts (vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 1995, 1277) widerspricht, jedenfalls solange deren Auffassung noch als umstritten gelten kann (vgl. BGH, Beschl. v. 26. Mai 1994 - I ZB 4/94, NJW 1994, 2363), was durchaus der Fall ist (vgl. etwa Zöller/Philippi, ZPO, 20. Aufl., § 116 Rdn. 10; Wax in MünchKomm-ZPO, § 116 Rdn. 17 jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.09.2002 - 8 W 29/02

    Prozesskostenhilfe für einen Insolvenzverwalter; Vergütung des

    Diese sind nur dann wirtschaftlich beteiligt, wenn sich ihre Befriedigungsaussichten durch ein Obsiegen in dem beabsichtigten Prozeß konkret verbessern (BGH ZIP 1990, 1490; NJW 1998, 1868; OLG Köln, ZIP 1997, 1969).

    Ob in dem Fall, daß der vom Verwalter beabsichtigte Prozeß allein oder überwiegend dazu dient, eine Massemehrung zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens, insbesondere auch zur Deckung seiner Verwaltervergütung, herbeizuführen, der Verwalter selbst wirtschaftlich Beteiligter im Sinne des § 116 S. 1 Nr. 1 ZPO ist, was in der Rechtsprechung umstritten ist (bejahend etwa OLG Frankfurt, ZIP 1997, 1600; OLG Rostock, ZIP 1997, 1710, 1711; OLG Köln, 18. Zivilsenat, NZI 2000, 540, 541; ablehnend BGH NJW 1998, 1229; OLG Köln, 20. Zivilsenat, ZIP 1997, 1969; OLG Jena ZIP 2001, 579, 580), kann hier offenbleiben.

  • OLG Köln, 08.08.2000 - 18 W 23/00

    Prozesskostenhilfe für Konkursverwalter

    Den Finanzbehörden ist es aber nicht zuzumuten, die Durchsetzung fremder Vermögensinteressen zu finanzieren und insoweit das Prozeßrisiko zusätzlich zu übernehmen, wenn bei einem Prozeßerfolg der für die Konkursmasse gesicherte Vermögenswert überwiegend zur Erfüllung der nicht mit einer Vorschußpflicht belasteten Forderungen verwendet werden müßte (BGH, NJW 1994, 3170; OLG Köln [20. Senat] ZIP 1997, S. 1969).
  • OLG Köln, 13.03.2000 - 2 VA (Not) 15/99

    Nebentätigkeitsgenehmigung für Aufsichtsratstätigkeit von Notaren

    NJW 1994, 3170; OLG Köln v. 5.9.1997 - 20 W 29/97, ZIP 1997, 1969).
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