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   BGH, 16.12.1996 - II ZR 200/95   

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https://dejure.org/1996,1893
BGH, 16.12.1996 - II ZR 200/95 (https://dejure.org/1996,1893)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1996 - II ZR 200/95 (https://dejure.org/1996,1893)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1996 - II ZR 200/95 (https://dejure.org/1996,1893)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 945
  • ZIP 1997, 281
  • DNotZ 1997, 504
  • WM 1997, 318
  • BB 1997, 538
  • DB 1997, 468
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90

    Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln

    Auszug aus BGH, 16.12.1996 - II ZR 200/95
    Der Senat hat insoweit entschieden, daß § 37 Abs. 1 Satz 4 AktG im Recht der GmbH entsprechend anwendbar ist, wenn die Beteiligten dem Registergericht von sich aus zum Zwecke der Eintragung einer Kapitalerhöhung eine inhaltlich § 37 Abs. 1 Satz 2 AktG entsprechende Bankbestätigung über die Einzahlung der Bareinlage auf ein bei dem Kreditinstitut geführtes Konto der Gesellschaft einreichen und daraufhin die Erhöhung des Stammkapitals eingetragen wird (BGHZ 113, 335, 336, 351 ff.).

    Denn mit einer solchen Verfügung macht das Gericht lediglich von dem ihm eingeräumten Prüfungsermessen Gebrauch (vgl. BGHZ 113, 335, 352 f.).

  • BGH, 07.01.2008 - II ZR 283/06

    Bareinlagen einer Aktiengesellschaft - Haftung der Bank für die Richtigkeit einer

    a) Die Gewährleistungshaftung eines Kreditinstituts für die Richtigkeit einer von ihm erteilten Bestätigung gemäß § 37 Abs. 1 Satz 3, 4 AktG ist zwar im Grundsatz verschuldensunabhängig (vgl. BGHZ 113, 335, 355; 119, 177, 180 f.; Hüffer, AktG 7. Aufl. § 37 Rdn. 5 a; MünchKommAktG/Pentz 2. Aufl. § 37 Rdn. 41; Großkomm.z.AktG/Röhricht 4. Aufl., § 37 Rdn. 31), setzt aber - neben weiteren noch zu erörternden Einschränkungen - zumindest voraus, dass die Bestätigung zu dem - der Bank bekannten - Zweck ihrer Vorlage zum Handelsregister ausgestellt wird (vgl. BGHZ 113, 335 f., Leitsatz c; Sen.Urt. v. 16. Dezember 1996 - II ZR 200/95, ZIP 1997, 281 zu II).

    Dementsprechend hat der Senat (Urt. v. 16. Dezember 1996 - II ZR 200/95, ZIP 1997, 281) der Erklärung einer Bank über die Gutschrift einer "Kapitaleinlage" die (objektive) Qualität einer Bankbestätigung i.S. von § 37 Abs. 1 Satz 4 AktG abgesprochen, weil eine Leistung zu freier Verfügung der Geschäftsleitung (§ 37 Abs. 1 Satz 3 AktG) nicht bestätigt worden war (zust. Roth LM Nr. 4 zu § 57 GmbHG).

  • LAG Köln, 17.12.1999 - 4 Sa 1175/99

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Befristung; Klage auf Fortbestand des

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