Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.12.1996 - 19 W 4/96 AktE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11762
OLG Düsseldorf, 27.12.1996 - 19 W 4/96 AktE (https://dejure.org/1996,11762)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.12.1996 - 19 W 4/96 AktE (https://dejure.org/1996,11762)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Dezember 1996 - 19 W 4/96 AktE (https://dejure.org/1996,11762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,11762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 546
  • NZA-RR 1997, 213
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 10.12.1992 - 3Z BR 130/92

    GmbH; Aufsichtsrat; Arbeitnehmerzahl; Beherrschungsvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.1996 - 19 W 4/96
    Die von dieser Vorschrift vorausgesetzte Eingliederung liegt nicht vor, da eine solche nur zwischen Aktiengesellschaften möglich ist, § 319 AktG (BayObLG, ZIP 1993, 263, 264).

    Dies ist auch allgemeine Meinung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLG, ZIP 1993, 263, 264 f; Baumbach/Hueck, AktG, 13. Aufl., § 96 Anhang Rdnr. 29; MunchHdbAG/Hoffmann-Becking, § 28 Rdnr. 6; Dietz/Richardi, Betriebsverfassungsgesetz, Band 2, 6. Aufl., § 77 a Betriebsverfassungsgesetz 1952 Rdnr. 3).

  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 299/91

    Haftung des wirtschaftlichen GmbH-Alleingesellschafters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.1996 - 19 W 4/96
    Als Alleingesellschafterin war die B. AG auch ohne Gesellschafterbeschluß der B. GmbH gegenüber weisungsberechtigt (BGHZ 119, 257, 261).
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 51/87

    Darlegungslast im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.1996 - 19 W 4/96
    Das Landgericht konnte deshalb ohne Verletzung der Aufklärungspflicht davon ausgehen, daß die Beteiligten ihnen vorteilhafte Umstände von sich aus vortrugen (BGH NJW 1988, 1839, 1840; BayObLG NJW-RR 1988, 1170, 1171).
  • OLG Celle, 22.03.1993 - 9 W 130/92

    Streit um das Herausfallen von Unternehmen aus der Montanmitbestimmung infolge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.1996 - 19 W 4/96
    Einige gerichtliche Entscheidungen bejahen die Möglichkeit eines Konzerns im Konzern (OLG Düsseldorf WM 1979, 956 f; OLG Zweibrücken, WM 1983, 1347, 1349 f; OLG Frankfurt, WM 1987, 237, 238; vgl. auch: OLG Celle, BB 1993, 957, 958).
  • OLG Frankfurt, 10.11.1986 - 20 W 27/86

    Zusammensetzung eines Aufsichtsrats einer Gesellschaft bei Beschäftigung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.1996 - 19 W 4/96
    Einige gerichtliche Entscheidungen bejahen die Möglichkeit eines Konzerns im Konzern (OLG Düsseldorf WM 1979, 956 f; OLG Zweibrücken, WM 1983, 1347, 1349 f; OLG Frankfurt, WM 1987, 237, 238; vgl. auch: OLG Celle, BB 1993, 957, 958).
  • BayObLG, 30.03.1988 - BReg. 2 Z 80/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.12.1996 - 19 W 4/96
    Das Landgericht konnte deshalb ohne Verletzung der Aufklärungspflicht davon ausgehen, daß die Beteiligten ihnen vorteilhafte Umstände von sich aus vortrugen (BGH NJW 1988, 1839, 1840; BayObLG NJW-RR 1988, 1170, 1171).
  • BGH, 23.07.2019 - II ZB 20/18

    Zusammensetzung des Aufsichtsorgans der SE im Statusverfahren bei Anwendbarkeit

    Es durfte vielmehr davon ausgehen, dass die im Beschwerdeverfahren anwaltlich vertretene Antragsgegnerin für sie vorteilhafte Umstände, die von dem Sachverhalt, den das Landgericht zugrunde gelegt hatte, in einem wesentlichen Punkt abweichen, von sich aus geltend machen und ihre Nichtberücksichtigung gegebenenfalls rügen werde (vgl. OLG Zweibrücken, ZIP 2005, 1966 f.; OLG Düsseldorf, ZIP 1997, 546, 547).
  • OLG Zweibrücken, 18.10.2005 - 3 W 136/05

    Drittelparitätische Unternehmensmitbestimmung: Arbeitnehmerlos gewordene

    Ohne solchen Vortrag musste die Zivilkammer nicht von sich aus die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass die Sachdarstellung des Vorstands der Gesellschaft unvollständig oder unrichtig war und deshalb weitere Ermittlungen anstellen (Senat WM 1983, 1347, 1350; OLG Düsseldorf ZIP 1997, 546, 547, jeweils m. w. N.).

    Eine Eingliederung im Sinne von § 2 Abs. 2 DrittelbG scheidet im vorliegenden Fall von vornherein aus, da eine solche gemäß §§ 319 ff AktG nur zwischen Aktiengesellschaftern möglich ist (vgl. BayObLG ZIP 1993, 263, 264; OLG Düsseldorf ZIP 1997, 546, 548; Oetker in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 5. Aufl. 2005, § 2 DrittelbG Rdnr. 17 m.w.N.) und keines der Tochterunternehmen der Eckes AG in dieser Rechtsform geführt wird.

    Eine - im Eckes-Konzern nach Aktenlage zweifellos gegebene - Beherrschung der Tochtergesellschaften durch die Konzernmutter in anderer Weise, etwa Kraft Mehrheit der Stimmen und Weisungsrecht nach § 37 Abs. 1 GmbHG, reicht für die Anwendung des § 2 Abs. 2 DrittelbG demgegenüber gerade nicht aus (vgl. dazu mit zahlreichen weiteren Nachweisen BayObLG ZIP 1993, 263, 264 f und OLG Düsseldorf ZIP 1997, 546, 548, jeweils noch zur inhaltsgleichen früheren Regelung in § 77 a BetrVG 1952; Oetker aaO § 2 DrittelbG Rdnrn. 16, 18 m.w.N.; Seibt aaO S. 770).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 26 W 1/16

    Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einer arbeitnehmerlosen Konzernobergesellschaft

    Die auf dem Vorschlag des Arbeitsausschusses beruhenden Anträge, die Worte "wenn zwischen den Unternehmen ein Beherrschungsvertrag besteht oder das abhängige Unternehmen in das herrschende eingegliedert ist" zu streichen, weil zwischen einem faktischen und einem vertraglichen Konzern kein Unterschied bestehe und diese Lösung dem Geist der Mitbestimmung entspreche, wurden im Rechts- und Wirtschaftsausschuss abgelehnt (vgl. die Begründung des Regierungsentwurfs und den Abschlussbericht bei Kropff, AktG, S. 573, 574; BayObLG, Beschl. v. 10.12.1992 - 3 Z BR 130/92 = NJW 1993, 1804; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.12.1996 - 19 W 4/96 AktE = NZA-RR 1997, 213 f.).
  • LG Düsseldorf, 20.12.2007 - 31 O 142/06
    Denn auch dies wäre für eine Zurechnung der Arbeitnehmer der Tochterunternehmen nicht ausreichend, wie sich bereits aus der Begründung des Regierungsentwurfs im Gesetzgebungsverfahren zu § 77 a Betriebsverfassungsgesetz 1952, der insoweit wortgleich in § 2 Abs. 2 DrittelbG übernommen wurde, ergibt (vergl. OLG Düsseldorf, NZA-RR 1997, 213 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht