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   BGH, 08.05.1998 - BLw 41/97   

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https://dejure.org/1998,1296
BGH, 08.05.1998 - BLw 41/97 (https://dejure.org/1998,1296)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1998 - BLw 41/97 (https://dejure.org/1998,1296)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1998 - BLw 41/97 (https://dejure.org/1998,1296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung am Liquidationserlös - Liquidationsverfahren - Auskunft und Einsicht - Weigerung eines Mitglieds - Kündigung der Mitgliedschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Liquidationserlös; Liquidationsverfahren; Auskunft; Einsicht; Kündigung; Mitgliedschaft; Umwandlung; LPG

  • Judicialis

    LwAnpG § 42 Abs. 1; ; LwAnpG § 43 Abs. 1; ; LwAnpG § 44 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 42 Abs. 1, § 43 Abs. 1, § 44 Abs. 1
    Rechte des Mitglieds einer LPG im Liquidationsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 1126
  • NJ 1998, 481
  • NJ 1998, 482
  • WM 1998, 1653
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/92

    Rechte des ausscheidenden Mitglieds zur Ermittlung eines Abfindungsanspruchs;

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 41/97
    Um diesen Abfindungsanspruch bemessen zu können, hat das Mitglied schon während des Liquidationsverfahrens ein rechtliches Interesse an uneingeschränkter Auskunftserteilung und Einsichtnahme in die maßgebenden Unterlagen (vgl. BGHZ 124, 199 ff).

    Hat das Mitglied die Kündigung erklärt, wird der Anspruch nicht dadurch ausgeschlossen, daß die LPG vor Wirksamwerden der Kündigung die Liquidation beschließt (BGHZ 124, 199, 201).

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 53/88

    Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts; Anspruch des Sicherungsgebers auf

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 41/97
    Die Auslegung einer Willenserklärung ist zwar grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Rechtsbeschwerdeverfahren nur beschränkt nachprüfbar (vgl. BGH, Urt. v. 8. Dezember 1989, V ZR 53/88, WM 1990, 423).
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 103/93

    Ansprüche der Mitglieder einer LPG auf Vermögensaufteilung

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 41/97
    Diesen Anspruch kann das Mitglied im Wege eines Feststellungsantrags verfolgen, daß bei der Verteilung des Liquidationserlöses zu seinen Gunsten ein bestimmter Abfindungsanspruch zu berücksichtigen sei (Senatsbeschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, AgrarR 1994, 365 = WM 1994, 1765).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 41/97
    Diese Nachprüfung ergibt hier aber, daß die Auslegung gegen den anerkannten Auslegungsgrundsatz verstößt, daß aus Umständen, die erst nach Zugang der Erklärung zutage treten, nicht geschlossen werden kann, der Empfänger habe die Erklärung in einem anderen als den beim Zugang erkennbaren Sinn verstehen müssen (vgl. BGH, Urt. v. 24. Juni 1988, V ZR 49/87, WM 1988, 1599 f m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 37/93

    Öffentlichkeit in Landwirtschaftssachen; Kündigung der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 41/97
    a) Zutreffend erkennt das Beschwerdegericht allerdings, daß die Kündigung der Mitgliedschaft nicht ausdrücklich mündlich oder schriftlich erklärt zu werden braucht, sondern auch konkludent erfolgen kann (BGHZ 124, 204; Senatsbeschl. v. 1. Juli 1994, BLw 30/94, AgrarR 1995, 24).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 41/97
    Zutreffend ist allerdings der von dem Beschwerdegericht eingenommene Rechtsstandpunkt, daß das Rechtsmittelgericht bei einem Stufenantrag entsprechend den für den Zivilprozeß entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHZ 94, 268, 275) auch die in erster Instanz verbliebenen Anträge abweisen kann, wenn sich der bei ihm anhängige Auskunftsanspruch aufgrund von Überlegungen als unbegründet erweist, die auch den weiteren, im Rahmen des Stufenantrags geltend gemachten Ansprüchen die Grundlage entziehen.
  • BGH, 24.05.1995 - VIII ZR 146/94

    Umfang der Entscheidung des Berufungsgerichts im Falle einer Stufenklage

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 41/97
    Da mit der Aufhebung die von dem Beschwerdegericht abgewiesenen Zahlungsanträge wieder in erster Instanz anhängig sind, bedarf es insoweit keiner Zurückverweisung (vgl. BGH, Urt. v. 24. Mai 1995, VIII ZR 146/94, NJW 1995, 2229, 2230).
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 30/94
    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 41/97
    a) Zutreffend erkennt das Beschwerdegericht allerdings, daß die Kündigung der Mitgliedschaft nicht ausdrücklich mündlich oder schriftlich erklärt zu werden braucht, sondern auch konkludent erfolgen kann (BGHZ 124, 204; Senatsbeschl. v. 1. Juli 1994, BLw 30/94, AgrarR 1995, 24).
  • BGH, 24.04.2009 - BLw 25/08

    Auskunfts- und Einsichtsrecht eines Mitglieds einer Landwirtschaftlichen

    Für den Grund des Anspruchs ergebe sich das aus zwei - von dem Beschwerdegericht auszugsweise wörtlich zitierten - Beschlüssen des Senats (Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, ZIP 1994, 1219 und Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, ZIP 1998, 1126).

    Auch in dem von dem Beschwerdegericht zitierten Beschluss des Senats vom 8. Mai 1998 (BLw 41/97, AgrarR 1998, 347, 348) ist nicht entschieden worden, dass einem LPG-Mitglied ein solcher Auskunftsanspruch auch in Bezug auf die Jahresabschlüsse und die Unterlagen zusteht, welche die Abwicklung des Liquidationsverfahrens betreffen.

    Die Auskunft dient dann jedoch der Durchsetzung des bereits fälligen Anspruchs des Mitglieds auf Feststellung des Anteils seiner Beteiligung an dem (nach Abschluss der Liquidation) zu verteilenden Vermögen (Senat , Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, aaO).

    Das ist aber nicht Zweck des Auskunftsanspruchs nach § 242 BGB, der nicht der Überwachung des Liquidationsverfahrens, sondern der Unterrichtung des Mitglieds über den Wert der Beteiligung am Liquidationserlös dient (vgl. Senat , Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, AgrarR 1998, 347, 348).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08

    Voraussetzungen für das Wirksamwerden einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung

    Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass dem LPG-Mitglied auch im Liquidationsverfahren ein Anspruch auf Auskunftserteilung und Einsichtnahme in die maßgeblichen Unterlagen (Bilanzen und Personifizierung des LPG-Vermögens) zusteht (Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, VIZ 1998, 533, 534).

    Der Auskunftsanspruch dient dazu, dem Mitglied eine Berechnung seines Anteils am Liquidationserlös zu ermöglichen, der nach § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG dem nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zu berechnenden Wert seiner Beteiligung am Eigenkapital der aufgelösten LPG entsprechen muss (Senat, Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, VIZ 1995, 102, 103; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, aaO).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass dem LPG-Mitglied auch im Liquidationsverfahren ein Anspruch auf Auskunftserteilung und Einsichtnahme in die maßgeblichen Unterlagen (Bilanzen und Personifizierung des LPG-Vermögens) zusteht (Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, VIZ 1998, 533, 534).

    Der Auskunftsanspruch dient dazu, dem Mitglied eine Berechnung seines Anteils am Liquidationserlös zu ermöglichen, der nach §§ 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG dem nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zu berechnenden Wert seiner Beteiligung am Eigenkapital der aufgelösten LPG entsprechen muss (Senat, Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, VIZ 1995, 102, 103; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, aaO).

  • BGH, 28.11.2008 - II ZR 334/02
    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass dem LPG-Mitglied auch im Liquidationsverfahren ein Anspruch auf Auskunftserteilung und Einsichtnahme in die maßgeblichen Unterlagen (Bilanzen und Personifizierung des LPG-Vermögens) zusteht (Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, VIZ 1998, 533, 534).

    Der Auskunftsanspruch dient dazu, dem Mitglied eine Berechnung seines Anteils am Liquidationserlös zu ermöglichen, der nach § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG dem nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zu berechnenden Wert seiner Beteiligung am Eigenkapital der aufgelösten LPG entsprechen muss (Senat, Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, VIZ 1995, 102, 103; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, aaO).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 8/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass dem LPG-Mitglied auch im Liquidationsverfahren ein Anspruch auf Auskunftserteilung und Einsichtnahme in die maßgeblichen Unterlagen (Bilanzen und Personifizierung des LPG-Vermögens) zusteht (Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, VIZ 1998, 533, 534).

    Der Auskunftsanspruch dient dazu, dem Mitglied eine Berechnung seines Anteils am Liquidationserlös zu ermöglichen, der nach § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG dem nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zu berechnenden Wert seiner Beteiligung am Eigenkapital der aufgelösten LPG entsprechen muss (Senat, Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, VIZ 1995, 102, 103; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, aaO).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 9/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass dem LPG-Mitglied auch im Liquidationsverfahren ein Anspruch auf Auskunftserteilung und Einsichtnahme in die maßgeblichen Unterlagen (Bilanzen und Personifizierung des LPG-Vermögens) zusteht (Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, VIZ 1998, 533, 534).

    Der Auskunftsanspruch dient dazu, dem Mitglied eine Berechnung seines Anteils am Liquidationserlös zu ermöglichen, der nach § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG dem nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zu berechnenden Wert seiner Beteiligung am Eigenkapital der aufgelösten LPG entsprechen muss (Senat, Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, VIZ 1995, 102, 103; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, aaO).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 5/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass dem LPG-Mitglied auch im Liquidationsverfahren ein Anspruch auf Auskunftserteilung und Einsichtnahme in die maßgeblichen Unterlagen (Bilanzen und Personifizierung des LPG-Vermögens) zusteht (Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, VIZ 1998, 533, 534).

    Der Auskunftsanspruch dient dazu, dem Mitglied eine Berechnung seines Anteils am Liquidationserlös zu ermöglichen, der nach § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG dem nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zu berechnenden Wert seiner Beteiligung am Eigenkapital der aufgelösten LPG entsprechen muss (Senat, Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, VIZ 1995, 102, 103; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, aaO).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 6/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass dem LPG-Mitglied auch im Liquidationsverfahren ein Anspruch auf Auskunftserteilung und Einsichtnahme in die maßgeblichen Unterlagen (Bilanzen und Personifizierung des LPG-Vermögens) zusteht (Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, VIZ 1998, 533, 534).

    Der Auskunftsanspruch dient dazu, dem Mitglied eine Berechnung seines Anteils am Liquidationserlös zu ermöglichen, der nach § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG dem nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zu berechnenden Wert seiner Beteiligung am Eigenkapital der aufgelösten LPG entsprechen muss (Senat, Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, VIZ 1995, 102, 103; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, aaO).

  • OLG Brandenburg, 20.11.2008 - 5 W (Lw) 6/08

    Liquidation einer LPG: Auskunftsanspruch der LPG-Mitglieder

    Um diesen Abfindungsanspruch bemessen zu können, hat das Mitglied bereits während des Liquidationsverfahrens ein rechtliches Interesse an einer umfassende Auskunftserteilung und Einsichtnahme in die maßgebenden Unterlagen dahingehend, dass ihm sein Anteil am Liquidationserlös von der LPG berechnet und diese Berechnung mitgeteilt wird (BGH ZIP 1998, S. 1126 (1127) = AgrarR 1998, S. 347 (348)).

    Das Genossenschaftsmitglied bzw. der Erbe hat bis zur Erfüllung dieser Fälligkeitsvoraussetzungen allein einen Anspruch auf Feststellung dahin, dass bei der Verteilung des Liquiditationserlöses zu seinen Gunsten ein bestimmter Abfindungsanspruch - der als quotaler Beteiligungsanspruch am Liquidationserlös darzustellen ist - zu berücksichtigen ist (BGH AgrarR 1994, S. 365, BGH VIZ 1998, S. 533/534).

  • OLG Brandenburg, 13.11.2008 - 5 W (Lw) 2/08

    Liquidations-LPG: Zahlung einer Beteiligung vor Abschluss des

    Das Mitglied einer Liquidations-LPG hat zwar vor Abschluss des Liquidationsverfahrens einen Anspruch darauf, dass ihm sein Anteil am Liquidationserlös (§ 42 Abs. 1 LwAnpG) von der LPG berechnet und die Berechnung mitgeteilt wird (BGH ZIP 1998, 1126, 1127).

    Grundsätzlich haben deswegen vor Abschluss des Liquidationsverfahrens LPG-Mitglieder, denen ein Anteil am Liquidationserlös ihrer LPG zusteht (§ 42 Abs. 1 LwAnpG) nur einen Anspruch darauf, dass ihnen ihr Anteil von ihrer LPG berechnet und die Berechnung mitgeteilt wird (BGH ZIP 1998, 1126, 1127).

  • BGH, 23.10.1998 - LwZR 1/98

    Beschlußanfechtungsrecht - Fortführung einer Anfechtungsklage durch den Erben -

  • BGH, 26.10.2006 - BLw 21/06

    Statthaftigkeit der Abweichungsrechtsbeschwerde

  • OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 5 W (Lw) 11/08

    Anspruch des Erben eines ehemaligen LPG-Mitglieds gegen die LPG in Liquidation

  • BGH, 06.10.2005 - BLw 7/05

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im landwirtschaftsgerichtlichen Verfahren

  • BGH, 19.02.2004 - BLw 31/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Divergenzfalls

  • OLG Naumburg, 23.11.2001 - 2 Ww 2/01

    Zur Beendigung der Mitgliedschaft eines Genossen bei der LPG durch Aufnahme einer

  • OLG Brandenburg, 19.03.2009 - 5 W (Lw) 5/08

    Kündigung der Mitgliedschaft in einer LPG; Rückforderung der Agrarflächen als

  • OLG Naumburg, 20.12.2002 - 2 Ww 44/02

    Zur Vermögensaufteilung im Fall der Liquidation einer LPG; Zu den Ansprüchen von

  • KG, 22.10.2008 - 8 WLw 1/08
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