Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 27.08.1998

Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2000 - IX ZR 335/98   

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https://dejure.org/2000,2263
BGH, 10.02.2000 - IX ZR 335/98 (https://dejure.org/2000,2263)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2000 - IX ZR 335/98 (https://dejure.org/2000,2263)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - IX ZR 335/98 (https://dejure.org/2000,2263)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkurs - Gläubigergleichbehandlung - Zahlungsunfähigkeit - Gesamtvollstreckungsordnung - Anfechtung - Regelungslücke

  • Judicialis

    ZPO § 554 b; ; KO § 33; ; GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4; ; GesO § 2 Abs. 4; ; GesO § 7 Abs. 3; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4
    Zeitliche Grenzen der Anfechtung in der Gesamtvollstreckung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 779
  • ZIP 1998, 1646
  • ZIP 2000, 504
  • NZI 2000, 214
  • NZI 2001, 45
  • NZI Beilage 2001, 45
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.01.2000 - IX ZR 58/99

    Anfechtung der Rechtshandlungen von Gläubigern

    Auszug aus BGH, 10.02.2000 - IX ZR 335/98
    Die Annahme des Berufungsgerichts, auch Gläubigerhandlungen seien nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO anfechtbar, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 20. Januar 2000 - IX ZR 58/99, z.V.b. in BGHZ).
  • BGH, 08.10.1998 - IX ZR 337/97

    Begriff der Zahlungseinstellung

    Auszug aus BGH, 10.02.2000 - IX ZR 335/98
    Ohne Rechtsverstoß hat das Berufungsgericht eine Gläubigerbenachteiligung, die Voraussetzungen der Zahlungseinstellung und ferner bejaht, daß der Klägerin die Zahlungsunfähigkeit den Umständen nach am 16. September 1994 und später bekannt sein mußte (vgl. dazu BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 337/97, ZIP 1998, 2008, 2010 f).
  • BGH, 04.10.2001 - IX ZR 81/99

    Zahlungseinstellung und Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit bei späterer

    Die zeitliche Schranke des § 33 KO gilt für die Anfechtung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO nicht (Senatsbeschl. v. 10. Februar 2000 - IX ZR 335/98, ZIP 2000, 504).
  • OLG Stuttgart, 13.11.2002 - 3 U 19/02

    Insolvenzanfechtung: Inkongruente Deckung bei Zahlungen zur Abwendung der

    Dagegen war sie nicht beschränkt auf solche Rechtshandlungen, welche innerhalb einer bestimmten Frist vor dem Antrag auf Verfahrenseröffnung vorgenommen worden waren (BGH ZIP 2000, 504 - dort zur Nichtgeltung der zeitlichen Schranke des § 33 KO).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 20 U 18/00

    - Pfandrecht an Auseinandersetzungsanspruch eines Kommanditisten bei Eröffnung

    Dass die Aufrechnung von der Beklagten erst nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens und in deren Kenntnis erklärt werden konnte, (liegt in der Natur der Sache und kann, obwohl grundsätzlich auch Rechtshandlungen des Gläubigers als anfechtbare Rechtshandlungen in Betracht kommen (BGH ZIP 2000, 364 und ZIP 2000, 504), nicht schon für sich allein dazu führen, dass der Anfechtungstatbestand erfüllt ist.
  • BGH, 17.05.2001 - IX ZR 22/99

    Anfechtung von Gläubigerhandlungen

    Der Senat hat eine entsprechende Anwendung des § 33 KO auf § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO bereits abgelehnt (Beschl. v. 10. Februar 2000 - IX ZR 335/98, BGHR DDR-GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4 - Zahlungseinstellung 6).
  • BGH, 20.01.2000 - IX ZR 58/99
    Dieses Verständnis von § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO wird im Anschluß an Fischer (Festschrift für Karlheinz Fuchs 1996 S. 57 ff = ZIP 1997, 717 ff) unterdessen auch in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur zunehmend vertreten (vgl. neben den Nachweisen in BGHZ 135, 30, 36 f OLG Dresden ZIP 1998, 1646, 1649 f; LG Halle ZIP 1997, 1849, 1850; LG Rostock ZIP 1999, 1852 f; Paulus ZIP 1997, 569, 575; Pape VIZ 1998, 297, 305; Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO 4. Aufl. § 10 Rdn. 16 ff; auch Striewe/Günther ZIP 1998, 1431, 1432, 1434).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4255
OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98 (https://dejure.org/1998,4255)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.08.1998 - 4 U 293/98 (https://dejure.org/1998,4255)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. August 1998 - 4 U 293/98 (https://dejure.org/1998,4255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 4 O 3389/96
  • OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 1646
  • NZI 1998, 44
  • NZI 2000, 240 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.02.1997 - IX ZR 79/96

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
    zwar wird dies von der - jedenfalls früher - weit überwiegenden, auch vom OLG Dresden (ZIP 1994, 1128 ) geteilten, Meinung (zu weiteren Nachweisen vgl. BGH ZIP 1997, 649, 641) in ausschließlicher Orientierung am Wortlaut des § 10 GesO vertreten.

    Eine im Vordringen befindliche Ansicht, der sich der Senat zumindest für den Fall der Zwangsvollstreckung anschließt, läßt demgegenüber die Anfechtung von Rechtshandlungen Dritter, zumindest von solchen des Anfechtungsgegners, im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO zu (vgl. außer den bei BGH ZIP 1997, 649, 651, Zitierten noch LG Halle, ZIP 1997, 1849,- mit - auf das Ergebnis beschränkt zustimmender Anmerkung von Paulus, EWiR 1998, 221; Fischer, ZIP 1997, 712 ff; Mohrbutter-Mahrbutter/Pape, Handbuch der Insolvenzverwaltung, 7. Aufl., Rn. XVI. 204).

  • BGH, 26.01.1995 - IX ZR 99/94

    Auswirkung der Eröffnung der Gesamtvollstreckung auf eingeleitete, nicht

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
    Auch die Rückwirkung des § 7 Abs. 3 S. 1 GesO ist zeitlich unbegrenzt und kann nach der Rechtsprechung des BGH (ZIP 1995, 480, 481; ZIP 1995, 1425, 1426) nicht durch Analogie zu den Vorschriften der §§ 28, 87, 104 VerglO , 88 InsO der Rückschlagsperrfrist von einem Monat unterworfen werden, weil die unbegrenzte Wirkung vom Gesetzgeber gewollt gewesen ist.

    Ausdruck hat dies u.a. in den Vorschriften der §§ 2 Abs. 4, 7 Abs. 3 S. 1 GesO gefunden: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die bei Antragstellung eingeleitet waren, sind vorläufig einzustellen; mit Verfahrenseröffnung verlieren sie ohne weiteres ihre Wirksamkeit, selbst wenn sie zu einem Pfändungspfandrecht geführt haben (BGH ZIP 1995, 480 ).

  • BGH, 25.09.1997 - IX ZR 231/96

    Anfechtung der Absicherung einer Forderung im Konkurs des Schuldners

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
    Desgleichen kann die Zahlungsunfähigkeit nach außen schon hervortreten und damit die Zahlungseinstellung begründen, sobald sie nur einem einzigen Gläubiger erkennbar geworden ist (BGH ZIP 1997, 1926, 1927).

    Dazu, daß das zeitweilige Stillhalten der Klägerin nach der zweiten Vollstreckung die Zahlungseinstellung im Frühjahr 1995 nicht wieder beseitigt hat, vgl. ebenfalls BGH ZIP 1997, 1926, 1927 rechte Spalte.

  • OLG Dresden, 19.04.1994 - 3 U 47/94

    Gläubigeranfechtung bei Veräußerungsverbot im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
    zwar wird dies von der - jedenfalls früher - weit überwiegenden, auch vom OLG Dresden (ZIP 1994, 1128 ) geteilten, Meinung (zu weiteren Nachweisen vgl. BGH ZIP 1997, 649, 641) in ausschließlicher Orientierung am Wortlaut des § 10 GesO vertreten.
  • LG Halle, 15.08.1997 - 7 O 83/97
    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
    Eine im Vordringen befindliche Ansicht, der sich der Senat zumindest für den Fall der Zwangsvollstreckung anschließt, läßt demgegenüber die Anfechtung von Rechtshandlungen Dritter, zumindest von solchen des Anfechtungsgegners, im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO zu (vgl. außer den bei BGH ZIP 1997, 649, 651, Zitierten noch LG Halle, ZIP 1997, 1849,- mit - auf das Ergebnis beschränkt zustimmender Anmerkung von Paulus, EWiR 1998, 221; Fischer, ZIP 1997, 712 ff; Mohrbutter-Mahrbutter/Pape, Handbuch der Insolvenzverwaltung, 7. Aufl., Rn. XVI. 204).
  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 147/94

    Vermutung der Kenntnis der Zahlungseinstellung nach Fälligstellung eines Kredits

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
    Ein weitergehendes Bedrängen oder gar zusätzliche Maßnahmen von Gläubigern - etwa Klagen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - sind nicht notwendig (BGH ZIP 1995, 929 ).
  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 47/96

    Stellung des Eintragungsantrags durch den späteren Gesamtvollstreckungsschuldner

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
    Zahlungseinstellung liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn mindestens für die beteiligten Verkehrskreise nach außen hin erkennbar geworden ist, daß der spätere Gemein- oder Gesamtvollstreckungsschuldner wegen eines voraussichtlich dauernden Mangels an Zahlungsmitteln seine fälligen und vom jeweiligen Gläubiger ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten im allgemeinen nicht mehr erfüllen kann (vgl. etwa BGH ZIP 1997, 423, 425).
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97

    Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
    Hinzu kommt, daß die Klägerin sowohl bei der Scheckzahlung am 16.09.1994 als auch bei der Zwangsvollstreckung in den Radlader im Gegensatz zu den Ausführungen des Landgerichts eine inkongruente Deckung (vgl. hierzu BGH ZIP 1997, 1929 f) erhalten hat.
  • BGH, 03.08.1995 - IX ZR 34/95

    Begriff der Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme; Eintragung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
    Auch die Rückwirkung des § 7 Abs. 3 S. 1 GesO ist zeitlich unbegrenzt und kann nach der Rechtsprechung des BGH (ZIP 1995, 480, 481; ZIP 1995, 1425, 1426) nicht durch Analogie zu den Vorschriften der §§ 28, 87, 104 VerglO , 88 InsO der Rückschlagsperrfrist von einem Monat unterworfen werden, weil die unbegrenzte Wirkung vom Gesetzgeber gewollt gewesen ist.
  • BGH, 24.10.1996 - IX ZR 284/95

    Entstehung und Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrund einer Pfandklausel im

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
    Der Begriff der Zahlungseinstellung in § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO ist derselbe wie in § 30 KO (BGH ZIP 1996, 2080, 2082).
  • AG Solingen, 15.07.2015 - 13 C 83/13

    Rückerstattungsbegehren von Zahlungen für nicht gelieferten Strom auf Grundlage

    Gläubigern, etwa Klagen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sind nicht erforderlich (BGH, Urt. v 08.10.1998 - IX ZR 337/97, juris; OLG Dresden, Urt. v. 27.08.1998 - 4 U 293/98, juris; OLG Celle, Urt. v. 22.05.2008 - 13 U 117/07, juris).
  • AG Solingen, 15.07.2015 - 13 C 198/14

    Rückerstattung von Zahlungen für nicht geliefertes Gas i.R.e.

    Ein weitergehendes Bedrängen oder gar zusätzliche Maßnahmen von Gläubigern, etwa Klagen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sind nicht erforderlich (BGH, Urt. v 08.10.1998 - IX ZR 337/97, juris; OLG Dresden, Urt. v. 27.08.1998 - 4 U 293/98, juris; OLG Celle, Urt. v. 22.05.2008 - 13 U 117/07, juris).
  • AG Solingen, 15.07.2015 - 13 C 307/14

    Rechtspflicht des Vorstandsmitglieds zur Stellung eines Insolvenzantrags unter

    Ein weitergehendes Bedrängen oder gar zusätzliche Maßnahmen von Gläubigern, etwa Klagen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sind nicht erforderlich (BGH, Urt. v 08.10.1998 - IX ZR 337/97, juris; OLG Dresden, Urt. v. 27.08.1998 - 4 U 293/98, juris; OLG Celle, Urt. v. 22.05.2008 - 13 U 117/07, juris).
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