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   OLG Dresden, 13.08.1998 - 7 U 1192/98   

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https://dejure.org/1998,6450
OLG Dresden, 13.08.1998 - 7 U 1192/98 (https://dejure.org/1998,6450)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.08.1998 - 7 U 1192/98 (https://dejure.org/1998,6450)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. August 1998 - 7 U 1192/98 (https://dejure.org/1998,6450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung gem. § 557 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für die Nutzung von Büro- und Lagerräumen ; Masseanspruch in Abgrenzung zu einer Gesamtvollstreckungsforderung ; Zur Maßgeblichkeit des Verhaltens eines Konkursverwalters im ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Masseanspruch; Nutzungsentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GesO § 13 Abs. 1 Nr. 1 § 17; BGB § 557
    Nutzungsentschädigungsansprüche in der Insolvenz des Mieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 1725
  • ZMR 1999, 170
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 189/94

    Vereinbarungen des Konkursverwalters mit dem zur Rückgewähr Verpflichteten

    Auszug aus OLG Dresden, 13.08.1998 - 7 U 1192/98
    Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung aufgrund eines Mietvertrages, der bereits vor Konkurseröffnung endete, begründet eine Masseverbindlichkeit nur, soweit der Konkursverwalter Besitz an der Mietsache für die Konkursmasse ergreift und den Vermieter gegen dessen Willen ausschließt ( BGH NJW 1995, 2783, 2785 ).
  • OLG Hamm, 26.10.1992 - 31 U 130/92

    Herausgabe einer Miet- bzw. Leasingsache im Konkurs des Mieters/Leasingnehmers

    Auszug aus OLG Dresden, 13.08.1998 - 7 U 1192/98
    Anders verhält es sich , wenn der Konkursverwalter die Mietsache nach der Verfahrenseröffnung für die Konkursmasse in Anspruch nimmt ( s. ebenda; so auch OLG Hamm in ZIP 92, 1563 mit zustimmender Anmerkung von Eckert in EWiR 1993, 65 f.).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 66/05

    Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    aa) Er ist nach allgemein vertretener Auffassung durchbrochen, wenn der Insolvenzverwalter die Miet- oder Pachtsache nach Verfahrenseröffnung (weiter) nutzt und den Vermieter oder Verpächter dabei gezielt vom Besitz ausschließt (vgl. BGHZ 130, 38, 44; OLG Dresden ZIP 1998, 1725, 1726; DZWIR 1999, 388 f; OLG Hamm ZIP 1992, 1563 mit zustimmender Anmerkung Eckert EWIR 1993, 65 f; Jarchow, in Hamburger Kommentar zur InsO § 55 Rn. 31; HK-InsO/Eickmann, aaO § 55 Rn. 21; MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 55 Rn. 147; Pape, in Kübler/Prütting, aaO § 55 Rn. 50).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 24 U 180/05

    Verzicht auf das Vermieterpfandrecht - Nutzungsentschädigung durch den

    Entsprechend ist der Anspruch auf Nutzungsentschädigung im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses vor Insolvenzeröffnung grundsätzlich auch nur einfache Konkursforderung (vgl. BGH NJW 1994, 516; BGH NJW 1995, 2783, 2785; OLG Hamm ZIP 1992, 1563; OLG Köln ZIP 1995, 1608 f.; OLG Dresden ZIP 1998, 1725; Eckert EWiR 1993, 65; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 1564; Bub/Treier-Belz, Mietrecht, 3. Aufl., S. 1569; Kübler/Prütting, InsO, § 55 Rn. 50; Münchner-Kommentar-Hefermehl, § 55 InsO Rn. 147; Jaeger, InsO, § 55 Rn. 48; Hess, InsO, § 55 Rn. 110).

    Der Bundesgerichtshof (NJW 1995, 2783, 2785; vgl. auch BGH NJW 1994, 516 f.; OLG Köln ZIP 1995, 1608 f.; OLG Dresden ZIP 1998, 1725; OLG Köln EWiR 2002, 583) hat hierzu die Voraussetzungen des Masseanspruchs wie folgt umrissen:.

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2011 - 10 U 160/10

    Rechtsnatur von Forderungen aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Dieser Grundsatz ist durchbrochen, wenn der Insolvenzverwalter die Miet- oder Pachtsache nach Verfahrenseröffnung (weiter) nutzt und den Vermieter oder Verpächter dabei gezielt vom Besitz ausschließt (BGH, Urt. v. 21.12.2006, IX ZR 66/05 m.w.N.; OLG Dresden ZIP 1998, 1725, 1726; DZWIR 1999, 388; OLG Hamm ZIP 1992, 1563).

    Keinesfalls genügt - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - hierfür jedoch die (schlichte) Übernahme der Masse nach § 148 InsO (OLG Hamburg, ZMR 2009, 603; OLG Dresden, ZMR 1999, 170; Wolf/Eckert/Ball, a.a.O., RdNr. 1649).

  • LG Köln, 24.03.2006 - 16 O 856/03

    Anwendung des § 55 Abs. 2 S. 2 Insolvenzordnung (InsO) auf einenen vorläufigen

    Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung aufgrund eines Mietvertrages, der bereits vor Insolvenzeröffnung endete, begründet eine Masseverbindlichkeit nur, soweit der Insolvenzverwalter aktiv Besitz an der Mietsache für die Masse ergreift und den Vermieter gegen dessen Willen gezielt ausschließt; hiervon ist etwa auszugehen bei Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter in den Mieträumen oder beim Auswechseln der Schlösser bei gleichzeitiger Hinderung des Vermieters am Betreten der Mieträume (vgl. BGHZ 130, 38 ff = BGH ZIP 1995, 1204; OLG Dresden, ZIP 1998, 1725; OLG Köln, EwiR 2002, 583; Franken/Dahl, Mietverhältnisse in der Insolvenz, 2. Aufl. 2006, Rdnr. 39).
  • OLG Dresden, 24.06.1999 - 4 U 928/99

    Forderungen in der Gesamtvollstreckung des Mieters

    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn der Gesamtvollstreckungsverwalter die Mietsache für die Masse gerade gegenüber dem Vermieter aktiv in Besitz nimmt und diesen gezielt vom Besitz ausschließt (vgl. BGH aaO.; zur Rechtslage im Bereich der Gesamtvollstreckungsordnung: OLG Dresden, ZIP 1998, 1725, 1726).
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