Rechtsprechung
   BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98   

Volltextveröffentlichungen (7)

mehr
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Interessenausgleich, Namensliste

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Namensliste im Interessenausgleich

  • Betriebs-Berater

    Zulässigkeit von Namenslisten im Interessenausgleich

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei Aufnahme des betroffenen Arbeitnehmers in nicht unterschriebene aber dem Interessenausgleich angeheftete Namensliste

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5 KSchG), die mit dem Interessenausgleich mittels Heftmaschine fest verbunden ist

  • betriebsrat-aktuell.de (Leitsatz)

    § 111 BetrVG
    Interessenausgleich mit Namenliste (§ 1 Abs. 5 KSchG)

Verfahrensgang

  • ArbG Ludwigshafen, 11.03.1997 - 1 Ca 3057/96
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.1997 - 9 Sa 401/97
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 88, 375
  • ZIP 1998, 1885
  • MDR 1998, 1485
  • BB 1998, 1111
  • BB 1998, 1951
  • DB 1998, 1035
  • DB 1998, 1770
  • NZA 1998, 1110



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (69)  

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05  

    Interessenausgleich mit Namensliste - Form

    Die Vermutungsbasis, dass nämlich eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vorlag, die für die Kündigung des Arbeitnehmers kausal war, und der Arbeitnehmer ordnungsgemäß in einem Interessenausgleich benannt wurde, hat dabei der Arbeitgeber substantiiert darzulegen und ggf. zu beweisen (Senat 7. Mai 1998 - 2 AZR 536/97 - BAGE 88, 363 und - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375).

    Das Erfordernis ist aber erfüllt, wenn Interessenausgleich und Namensliste eine Urkunde bilden (22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 11; 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 -EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375).

    Ausreichend ist es jedenfalls, wenn die Haupturkunde unterschrieben, in ihr auf die nicht unterschriebene Anlage ausdrücklich Bezug genommen ist und Haupturkunde und nachfolgende Anlage mittels Heftmaschine körperlich derart zu einer einheitlichen Urkunde verbunden sind, dass eine Lösung nur durch Gewaltanwendung (Lösen der Heftklammer) möglich gewesen wäre (7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - aaO; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 9).

    Deshalb müssen im Augenblick der Unterzeichnung die Schriftstücke als einheitliche Urkunde äußerlich erkennbar werden (BGH 13. November 1963 - V ZR 8/62 - aaO; vgl. auch Senat 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 -BAGE 88, 375).

  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05  

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

    Die Schriftform wird nicht verletzt, wenn die Namensliste nicht im Interessenausgleich selbst, sondern in einer Anlage enthalten ist, solange beide eine Urkunde bilden (BAG 6. Juli 2006 - 2 AZR 520/05 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 80 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 68; 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375 = AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 6).

    Wird die Namensliste getrennt vom Interessenausgleich erstellt, reicht es aus, wenn die Haupturkunde unterschrieben ist, in ihr auf die nicht unterschriebene Anlage ausdrücklich Bezug genommen wird und Haupturkunde und nachfolgende Anlage mittels Heftmaschine körperlich derart zu einer einheitlichen Urkunde verbunden sind, dass eine Lösung nur durch Gewaltanwendung möglich ist (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - aaO).

  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02  

    Betriebsbedingte Kündigung

    Die Vermutungsbasis, dass eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vorlag und für die Kündigung des Arbeitnehmers kausal war und dass der Arbeitnehmer ordnungsgemäß in einem Interessenausgleich benannt ist, hat dabei der Arbeitgeber substantiiert darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375).

    Dieses Erfordernis ist aber erfüllt, wenn Interessenausgleich und Namensliste eine Urkunde bilden (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht