Rechtsprechung
| BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
- betriebsraete.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Interessenausgleich, Namensliste
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Interessenausgleich, Namensliste
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Namensliste im Interessenausgleich
- Betriebs-Berater
Zulässigkeit von Namenslisten im Interessenausgleich
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei Aufnahme des betroffenen Arbeitnehmers in nicht unterschriebene aber dem Interessenausgleich angeheftete Namensliste
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5 KSchG), die mit dem Interessenausgleich mittels Heftmaschine fest verbunden ist
- betriebsrat-aktuell.de (Leitsatz)
§ 111 BetrVG
Interessenausgleich mit Namenliste (§ 1 Abs. 5 KSchG)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 11.03.1997 - 1 Ca 3057/96
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.1997 - 9 Sa 401/97
- BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 88, 375
- ZIP 1998, 1885
- MDR 1998, 1485
- BB 1998, 1111
- BB 1998, 1951
- DB 1998, 1035
- DB 1998, 1770
- NZA 1998, 1110
Wird zitiert von ... (69)
- BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05
Interessenausgleich mit Namensliste - Form
Die Vermutungsbasis, dass nämlich eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vorlag, die für die Kündigung des Arbeitnehmers kausal war, und der Arbeitnehmer ordnungsgemäß in einem Interessenausgleich benannt wurde, hat dabei der Arbeitgeber substantiiert darzulegen und ggf. zu beweisen (Senat 7. Mai 1998 - 2 AZR 536/97 - BAGE 88, 363 und - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375).Das Erfordernis ist aber erfüllt, wenn Interessenausgleich und Namensliste eine Urkunde bilden (22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 11; 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 -EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375).
Ausreichend ist es jedenfalls, wenn die Haupturkunde unterschrieben, in ihr auf die nicht unterschriebene Anlage ausdrücklich Bezug genommen ist und Haupturkunde und nachfolgende Anlage mittels Heftmaschine körperlich derart zu einer einheitlichen Urkunde verbunden sind, dass eine Lösung nur durch Gewaltanwendung (Lösen der Heftklammer) möglich gewesen wäre (7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - aaO; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 9).
Deshalb müssen im Augenblick der Unterzeichnung die Schriftstücke als einheitliche Urkunde äußerlich erkennbar werden (…BGH 13. November 1963 - V ZR 8/62 - aaO; vgl. auch Senat 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 -BAGE 88, 375).
- BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05
Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines …
Die Schriftform wird nicht verletzt, wenn die Namensliste nicht im Interessenausgleich selbst, sondern in einer Anlage enthalten ist, solange beide eine Urkunde bilden (BAG 6. Juli 2006 - 2 AZR 520/05 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 80 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 68; 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375 = AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 6).Wird die Namensliste getrennt vom Interessenausgleich erstellt, reicht es aus, wenn die Haupturkunde unterschrieben ist, in ihr auf die nicht unterschriebene Anlage ausdrücklich Bezug genommen wird und Haupturkunde und nachfolgende Anlage mittels Heftmaschine körperlich derart zu einer einheitlichen Urkunde verbunden sind, dass eine Lösung nur durch Gewaltanwendung möglich ist (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - aaO).
- BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02
Betriebsbedingte Kündigung
Die Vermutungsbasis, dass eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vorlag und für die Kündigung des Arbeitnehmers kausal war und dass der Arbeitnehmer ordnungsgemäß in einem Interessenausgleich benannt ist, hat dabei der Arbeitgeber substantiiert darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375).Dieses Erfordernis ist aber erfüllt, wenn Interessenausgleich und Namensliste eine Urkunde bilden (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375).
- BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04
Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen
Auch der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts teilt die Auffassung des Bundesgerichtshofs und vertritt zu dem in § 77 Abs. 2 BetrVG bestimmten, für den Interessenausgleich mit Namensliste gemäß § 1 Abs. 5 KSchG geltenden Schriftformerfordernis die Auffassung, eine im BetrVG vorgesehene Schriftform unterliege gegenüber der allgemeinen Regel des § 126 BGB keinen verschärften Anforderungen (7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375 = AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 6).Zudem gewährleistet auch eine feste Verbindung mehrerer Blätter zu einer einheitlichen Urkunde mittels einer Heftmaschine keinen absoluten Schutz gegen nachträgliche Manipulationen (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375 = AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 6, zu II 1 b der Gründe).
- LAG Baden-Württemberg, 05.10.2009 - 15 Sa 26/09
Paraphe - Schriftformerfordernis - Betriebsvereinbarung nebst Anlagen ohne …
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit Urteil vom 07.05.1998 (2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375) ausdrücklich dieser sogenannten "Auflockerungsrechtsprechung" des Bundesgerichtshofs angeschlossen, die das Erfordernis der festen körperlichen Verbindung der verschiedenen Bestandteile einer einheitlichen Urkunde aufgegeben hat.Es bestehen auch keine Bedenken unter dem Gesichtspunkt, dass der Betriebsratsvorsitzende die Anlagen erst wenige Tage nach dem 26.01.2007 und damit nach Unterzeichnung der Haupturkunde unterschrieben hat (vgl. BAG 26.03.2009 - 2 AZR 296/07 - DB 2009, 1882; BAG 07.05.1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375; LAG Hamm 25.02.2000 - 10 Sa 1843/99 - Juris zur insoweit vergleichbaren Problematik der nachträglichen Unterzeichnung bzw. Zusammenheftung einer Namensliste zum Interessenausgleich).
Entgegen der Auffassung des Klägers sind an die Wahrung der in § 77 Abs. 2 BetrVG vorgesehenen Schriftform keine verschärften Anforderungen gegenüber der allgemeinen Regel des § 126 BGB zu stellen (BAG 07.05.1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375 m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).
Die Gefahr von Manipulationen dürfte bei einer Betriebsvereinbarung, die zwischen den Betriebspartnern ausgehandelt wird und dann entsprechend § 77 Abs. 2 Satz 3 BetrVG an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen ist, eher gering sein (BAG 07.05.1998 - 2 AZR 55/98 - a.a.O.).
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 715/06
Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit
Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber die Voraussetzungen einer Betriebsänderung darlegen muss, dass ferner die Kündigung aus Anlass der Betriebsänderung erfolgt sein und der gekündigte Arbeitnehmer im Interessenausgleich namentlich aufgeführt sein muss (Senat 22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 11, zu C II der Gründe; 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 355, zu II 1 a der Gründe; jeweils noch zu § 1 Abs. 5 aF KSchG). - BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00
Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung
Das Schriftformerfordernis ist nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls noch nicht deshalb verletzt, weil die Namensliste nicht im Interessenausgleich selber, sondern in einer Anlage enthalten ist (Senat 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375). - BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 612/06
Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines …
Die Schriftform wird nicht verletzt, wenn die Namensliste nicht im Interessenausgleich selbst, sondern in einer Anlage enthalten ist, solange beide eine Urkunde bilden (BAG 6. Juli 2006 - 2 AZR 520/05 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 80 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 68; 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375 = AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 6).Wird die Namensliste getrennt vom Interessenausgleich erstellt, reicht es aus, wenn die Haupturkunde unterschrieben ist, in ihr auf die nicht unterschriebene Anlage ausdrücklich Bezug genommen wird und Haupturkunde und nachfolgende Anlage mittels Heftmaschine körperlich derart zu einer einheitlichen Urkunde verbunden sind, dass eine Lösung nur durch Gewaltanwendung möglich ist (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - aaO).
- BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 313/99
Geltendmachung durch Telefax
In diesem Sinne hat auch der Zweite Senat (Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 1) den Anwendungsbereich von § 126 BGB mit dem Begriff "formbedürftige Rechtsgeschäfte" umschrieben. - LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00
Interessenausgleich mit Namensliste und soziale Auswahl - Annahmeverzug bei …
- BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 879/06
Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit"
- BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 296/07
Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste
- BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 551/08
Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform
- BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 610/06
Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines …
- BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 180/99
Interessenausgleich mit Namensliste - Teilbetriebsübergang
- BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 609/06
Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines …
- BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 254/06
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast zu "erhebliche Teile der Belegschaft"
- LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 799/00
- BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 611/06
Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines …
- LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 900/03
Übergabe einer Kündigung in Kopie statt im Original
- BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 39/00
Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste
- LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 587/99
- LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 81/02
Betriebsübergang in der Insolvenz, Abfindungsvergleich mit dem Erwerber, …
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02
Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung, …
- BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 731/08
Schriftform bei Interessenausgleich; Erstreckung auf Namensliste; Rückverweisung …
- BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 586/08
Schriftform bei Interessenausgleich; Erstreckung auf Namensliste; Rückverweisung …
- BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 559/08
Schriftform bei Interessenausgleich; Erstreckung auf Namensliste; Rückverweisung …
- LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/02
Interessenausgleich mit Namensliste, Anhörung des Betriebsrats, Kündigung wegen …
- LAG Sachsen, 06.12.2005 - 7 Sa 584/05
- BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
- LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 1163/04
Zulässigkeit der Berufung ohne förmliche Anträge bei Teilbefassung mit dem …
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1511/05
Wirkungen eines Interessenausgleichs mit Namensliste im …
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 698/06
Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 1042/06
Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 671/06
Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 8 Sa 772/03
- ArbG Essen, 30.09.2008 - 5 Ca 1646/08
Interssenausgleich mit Namensliste
- LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01
- LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 205/05
betriebsbedingte Kündigung; Interessenausgleich mit Namensliste, …
- BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 354/06
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast zu "erhebliche Teile der Belegschaft"
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02
- LAG Hamm, 27.11.2003 - 4 Sa 767/03
Betriebsbedingte Kündigung bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit …
- LAG Baden-Württemberg, 20.05.2005 - 4 Sa 51/04
Kündigung Betriebsratsmitglied - § 125 Abs 1 Nr 1 InsO
- BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 497/06
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast zu "erhebliche Teile der Belegschaft"
- BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 718/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- LAG Niedersachsen, 01.08.2012 - 2 TaBV 52/11
Feststellung der Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs
- LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 16 Sa 513/10
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; Verbindung …
- LAG Hamm, 07.12.2005 - 2 Sa 773/05
Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz Zur Frage der groben …
- LAG Köln, 14.01.2008 - 14 Sa 1079/07
Soziale Auswahl bei freier höherwertiger Stelle und Namensliste
- LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1544/04
Interessenausgleich mit Namensliste
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.2004 - 8 Sa 541/04
Ordentliche Kündigung durch Insolvenzverwalter
- LAG Berlin, 09.12.2005 - 8 Sa 1442/05
Interessenausgleich wegen Betriebseinschränkung
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2009 - 9 Sa 695/08
Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste
- LAG Hessen, 25.05.2009 - 17 Sa 1399/08
Interessenausgleich mit Namensliste
- LAG Köln, 19.10.2010 - 12 Sa 793/10
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; …
- LAG Hamm, 03.09.2003 - 2 Sa 331/03
Vermutung der Betriebsbedingtheit einer Kündigung aufgrund eines …
- LAG Hamm, 01.06.2011 - 4 Sa 1772/10
Betriebsbedingte Kündigung, Interessenausgleich mit Namensliste, …
- LAG Hessen, 19.01.1999 - 3 Sa 1893/98
- LAG Hessen, 24.06.1999 - 3 Sa 1278/98
Grobe Fehler bei der Sozialauswahl
- LAG Hamm, 28.05.1998 - 8 Sa 76/98
- LAG Brandenburg, 11.08.1999 - 6 Sa 347/98
- LAG Hamm, 29.05.1998 - 15 Sa 760/98
- LAG Hamm, 18.06.1998 - 8 Sa 401/98
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