Weitere Entscheidung unten: ArbG München, 23.09.1998

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   BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98   

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BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98 (https://dejure.org/1999,1819)
BVerfG, Entscheidung vom 21.05.1999 - 1 BvL 22/98 (https://dejure.org/1999,1819)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - 1 BvL 22/98 (https://dejure.org/1999,1819)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Auseinandersetzung mit der Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung der vorgelegten Norm, hier InsO § 113 Abs 1 S 2 , und unzureichender Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der festgestellten Verkürzung ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prüfungserforderdnisse eines Vorlagebeschlusses im Normenkontrollverfahren durch die Vorinstanz; Begründung eine Vorlagebeschlusses im Normenkontrollverfahren; Verfassungsmäßigkeit des § 113 Abs. 1 S. 2 InsO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 2014
  • ZIP 1999, 1219
  • NZA 1999, 923
  • NZI 1999, 359
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hamburg, 19.05.1998 - 2 Sa 15/98

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98
    Im Ergebnis halten die Gerichte die Kompetenz der Tarifvertragsparteien, Regelungen für den Konkursfall zu treffen, für eingeschränkt und sehen auch mit Rücksicht darauf die Tarifautonomie nicht als verletzt an (LAG Düsseldorf, LAGE Nr. 2 zu § 113 InsO, S. 5 ff.; LAG Hamm, ZIP 1998, S. 161 ; inzwischen auch LAG Hamburg, NZA-RR 1998, S. 440 ).

    Unberücksichtigt gelassen hat es dabei die naheliegende Frage, inwieweit die Arbeitnehmer auch nach den durch das Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz in Kraft getretenen Änderungen gegenüber anderen Gläubigergruppen privilegiert sind und durch den Konkurs auftretende Nachteile für Arbeitnehmer durch soziale Sicherungssysteme abgefangen werden (vgl. LAG Düsseldorf, LAGE Nr. 2 zu § 113 InsO, S. 6 f.; LAG Hamburg, NZA-RR 1998, S. 440 ).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98
    Im Rahmen der Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit muß es außerdem vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts prüfen und im Vorlagebeschluß auch begründen, warum ein verfassungswidriges Ergebnis nicht auf andere Weise, etwa durch verfassungskonforme Auslegung der in Frage stehenden Vorschrift oder Heranziehung anderer Vorschriften, vermieden werden kann (BVerfGE 86, 71 ; 90, 145 ).

    Es kann insbesondere erforderlich sein, auf die Gründe einzugehen, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98
    Gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muß das vorlegende Gericht darlegen, inwiefern es für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ankommt (vgl. BVerfGE 80, 59 ; 90, 145 ; stRspr).

    Im Rahmen der Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit muß es außerdem vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts prüfen und im Vorlagebeschluß auch begründen, warum ein verfassungswidriges Ergebnis nicht auf andere Weise, etwa durch verfassungskonforme Auslegung der in Frage stehenden Vorschrift oder Heranziehung anderer Vorschriften, vermieden werden kann (BVerfGE 86, 71 ; 90, 145 ).

  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98
    Gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muß das vorlegende Gericht darlegen, inwiefern es für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ankommt (vgl. BVerfGE 80, 59 ; 90, 145 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98
    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 89, 329 ; 97, 49 ).
  • BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Richtervorlagen

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98
    Es kann insbesondere erforderlich sein, auf die Gründe einzugehen, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98
    Es kann insbesondere erforderlich sein, auf die Gründe einzugehen, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98
    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 89, 329 ; 97, 49 ).
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98
    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 89, 329 ; 97, 49 ).
  • ArbG München, 23.09.1998 - 29b Ca 219/98

    Kündigungsschutz; Verkürzung tarifvertraglicher Kündigungsfristen durch § 113

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Arbeitsgerichts München, Kammer Weilheim, vom 23. September 1998 (29b Ca 219/98) -.
  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    Das Bundesverfassungsgericht hat es als naheliegend angesehen, dass der Eingriff in die Tarifautonomie durch das vom Gesetzgeber mit § 113 InsO verfolgte Ziel gerechtfertigt sein könnte (BVerfG 8. Februar 1999 - 1 BvL 25/97 - zu II 2 b der Gründe; vgl. auch BVerfG 21. Mai 1999 - 1 BvL 22/98 - zu II 2 b bb der Gründe; KR/Spelge 12. Aufl. § 113 InsO Rn. 19) .
  • LAG Baden-Württemberg, 18.05.2012 - 7 Sa 13/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Insofern sind die Anforderungen an die Rechtfertigung eines Eingriffes in die Tarifautonomie geringer, weil die Drittinteressen im Rahmen der Tarifverhandlungen nicht repräsentiert werden (BVerfG 21. Mai 1999 - 1 BvL 22/98 - NZA 1999, 923 bis 925 zu II 2 b bb der Gründe = Rn. 28).
  • LAG Hessen, 30.08.2007 - 9 TaBV 246/06

    Unwirksamkeit des § 36 des Tarifvertrags Personalvertretung für das Bordpersonal

    Zum anderen muss das vorlegende Gericht gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts prüfen und im Vorlagebeschluss auch begründen, warum ein verfassungswidriges Ergebnis nicht auf andere Weise, etwa durch verfassungskonforme Auslegung der in Frage stehenden Vorschrift oder Heranziehung anderer Vorschriften, vermieden werden kann (BVerfG Beschluss vom 21. Mai 1999 - 1 BvL 22/98 - NZA 1999, 923).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.07.2006 - 18 Sa 22/06

    Insolvenzkündigungsfrist bei Konkursverfahren

    Die teilweise geäußerten Bedenken gegen diese vorzeitige Inkraftsetzung der arbeitsrechtlichen Vorschriften der Insolvenzordnung haben weder das Bundesarbeitsgericht noch das Bundesverfassungsgericht für gerechtfertigt erachtet (BAG, 16.06.1999 -4 AZR 191/98 - AP InsO § 113 Nr. 3; BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98 - AP InsO § 113 Nr. 4).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.04.2006 - 17 Sa 29/05

    Anwendbarkeit der kurzen Insolvenzkündigungsfrist des §113 S 2 InsO auf

    Die teilweise geäußerten Bedenken gegen diese vorzeitige Inkraftsetzung der arbeitsrechtlichen Vorschriften der Insolvenzordnung haben weder das Bundesarbeitsgericht noch das Bundesverfassungsgericht für gerechtfertigt erachtet ( BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98 - AP InsO § 113 Nr. 3; BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98 - AP InsO § 113 Nr. 4).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.03.2006 - 4 Sa 22/05

    Anwendbarkeit der (kurzen) Insolvenzkündigungsfrist des § 113 S 2 InsO auf

    Die teilweise geäußerten Bedenken gegen diese vorzeitige Inkraftsetzung der arbeitsrechtlichen Vorschriften der Insolvenzordnung haben weder das Bundesarbeitsgericht noch das Bundesverfassungsgericht für gerechtfertigt erachtet ( BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98 -AP InsO § 113 Nr. 3; BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98 - AP InsO § 113 Nr. 4).
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Rechtsprechung
   ArbG München, 23.09.1998 - 29b Ca 219/98   

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https://dejure.org/1998,5828
ArbG München, 23.09.1998 - 29b Ca 219/98 (https://dejure.org/1998,5828)
ArbG München, Entscheidung vom 23.09.1998 - 29b Ca 219/98 (https://dejure.org/1998,5828)
ArbG München, Entscheidung vom 23. September 1998 - 29b Ca 219/98 (https://dejure.org/1998,5828)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 2014
  • NZI 1998, 136
  • NZA-RR 1999, 18 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98

    Tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz

    Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWiR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO '99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540).
  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98

    Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Auseinandersetzung mit der

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Arbeitsgerichts München, Kammer Weilheim, vom 23. September 1998 (29b Ca 219/98) -.
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 68/98
    Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (vgl. außer den bei KR- Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderurig im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO "99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540).
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs und in der Insolvenz - Rechtmäßigkeit der

    Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO § 99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540).
  • LAG Hamm, 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98

    Kündigung: Kündigungsfrist nach Tarifvertrag im Konkurs; Betriebsrat:

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  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 663/98

    Kündigung eines Arbeitnehmers durch einen Konkursverwalter - Folge der

    Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO § 99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2 Rz 540).
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 775/98

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs und in der Insolvenz - Rechtmäßigkeit

    Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO § 99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540).
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 756/98

    Kündigungsfrist des § 113 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) - Nichteinhaltung einer

    Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape, EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO § 99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540).
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 69/98

    Ermittlung der maßgeblichen Kündigungsfrist im Konkurs - Ermittlung der

    Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO § 99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540).
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 701/98

    Maßgebliche Kündigungsfrist in der Insolvenz - Vorliegen einer unzulässigen

    Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO § 99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540).
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 70/98
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