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   BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97   

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https://dejure.org/1998,431
BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97 (https://dejure.org/1998,431)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1998 - IX ZR 99/97 (https://dejure.org/1998,431)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - IX ZR 99/97 (https://dejure.org/1998,431)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltung jeweils nur einer Insolvenzordnung im Bundesgebiet - Nichtigkeit der Eröffnung des Konkursverfahrens - Örtliche Zuständigkeit des Konkursgerichts - Begriff es Überziehungskredits - Geltungsbereich der Gesamtvollstreckungsordnung

  • Judicialis

    KO § 30 Nr. 2; ; KO § 71 Abs. 1; ; KO § 73 Abs. 3; ; GesO § 1 Abs. 2; ; GesO § 20; ; GesO § 22 Abs. 4; ; ZPO § 281 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KO § 30 Nr. 2; KO § 71 Abs. 1; KO § 73 Abs. 3; GesO § 1 Abs. 2; GesO § 20; GesO § 22 Abs. 4; ZPO § 281 Abs. 2
    Wirksamkeit der Konkurseröffnung durch unzuständiges Gericht

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des Amtsgerichts; Anfechtung der Tilgung eines Überziehungskredits

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 138, 40
  • NJW 1998, 1318
  • ZIP 1998, 477
  • MDR 1998, 481
  • NJ 1998, 260
  • VersR 1998, 1303
  • WM 1998, 569
  • BB 1998, 609
  • DB 1998, 721
  • Rpfleger 1998, 258
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.09.1995 - IX ZR 197/94

    Wechselseitige Wirksamkeit von Anfechtungshandlungen im Konkurs- und

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
    Es ist nicht nur ohne Bedeutung, in welchem Teilgebiet Deutschlands die einzelne Rechtshandlung vorgenommen wurde (BGH, Beschl. v. 28. September 1995 - IX ZR 197/94, BGHR DDR-GesO § 22 Abs. 4 Anfechtungsstatut 1); es kommt auch nicht darauf an, ob das Verfahren richtigerweise in dem der anderen Insolvenzordnung unterliegenden Gebiet hätte eröffnet und damit deren Vorschriften hätte unterstellt werden müssen.

    Deshalb richtet sich auch die Anfechtung einer Rechtshandlung stets allein nach der Insolvenzordnung des Gebietes, in dem das Verfahren eröffnet worden ist (BGH, Beschl. v. 28. September 1995, aaO).

  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 112/90

    Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer im Handelsregister als

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
    a) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß das Prozeßgericht den rechtskräftigen Beschluß über die Konkurseröffnung als gültig hinzunehmen hat; denn dieser kann als in dem dafür vorgesehenen Verfahren ergangener hoheitlicher Akt Geltung gegenüber jedermann beanspruchen, sofern die Entscheidung nicht ausnahmsweise an einem Mangel leidet, der zur Nichtigkeit führt (RGZ 129, 390, 392; 136, 97, 99; BGHZ 113, 216, 218).

    Infolgedessen hat der Bundesgerichtshof selbst den eine nicht konkursfähige Gesellschaft betreffenden Eröffnungsbeschluß als wirksam behandelt (BGHZ 113, 216).

  • BGH, 20.03.1996 - X ARZ 90/96

    Zuständigkeit des Gesamtvollstreckungsgerichts in den neuen Bundesländern;

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
    Jedoch ist der Verweisungsbeschluß des zunächst angerufenen Gerichts - auch wenn das Verfahren dadurch aus dem Geltungsbereich der Gesamtvollstreckungsordnung in denjenigen der Konkursordnung gelangt - grundsätzlich gemäß § 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO i.V.m. § 72 KO bindend (BGHZ 132, 195, 196 f).
  • BGH, 11.05.1989 - IX ZR 222/88

    Rechte der Schuldner des späteren Gemeinschuldners an vor Konkurseröffnung

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
    Die durch die Gutschrift bewirkte Verrechnung ist inkongruent, wenn an diesem Tage keine fällige Forderung der Beklagten gegen die Gemeinschuldnerin aus dem Kreditverhältnis bestand (vgl. BGH, Urt. v. 11. Mai 1989 - IX ZR 222/88, ZIP 1989, 785, 787; Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 30 Rdnr. 274; Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 30 Rdnr. 46 a; Canaris in: Staub, HGB 4. Aufl. Bankvertragsrecht Rdnr. 499; Obermüller, Handbuch Insolvenzrecht für die Kreditwirtschaft 4. Aufl. Rdnr. 467).
  • BGH, 25.09.1997 - IX ZR 231/96

    Anfechtung der Absicherung einer Forderung im Konkurs des Schuldners

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
    Zwar kennt der Anfechtungsgegner die Zahlungseinstellung schon dann, wenn er bei Leistungsempfang seine Ansprüche ernsthaft eingefordert hat, diese verhältnismäßig hoch sind und er weiß, daß der Schuldner nicht in der Lage ist, die Forderungen zu erfüllen (vgl. Senatsurt. v. 25. September 1997 - IX ZR 231/96, ZIP 1997, 1926, 1927 m.w.N.).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 24/94

    Anforderungen an Kenntnis von der Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
    Sollte dieses nach weiterer Tatsachenaufklärung zu dem Ergebnis gelangen, daß die Beklagte eine inkongruente Deckung erlangt, jedoch weder den Antrag auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens noch die Zahlungseinstellung gekannt hat, wird es für den des weiteren von der Beklagten zu führenden Entlastungsbeweis das Senatsurteil BGHZ 128, 196 zu beachten haben.
  • BGH, 18.04.1996 - IX ZR 206/95

    Aufrechnung mit Gesamtvollstreckungsforderungen

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
    Die nach Eingang des Antrags auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens erfolgte Verrechnung sei gemäß § 394 BGB i.V.m. § 2 Abs. 4 GesO unwirksam (vgl. BGH, Urt. v. 18. April 1996 - IX ZR 206/95, ZIP 1996, 1015).
  • BGH, 26.09.1985 - III ZR 14/85

    Begriff des Reisegewerbes - Darlehensvermittlung im Reisegewerbe

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
    Die Überziehung kann aber auch vertraglich vereinbart werden, so daß ein fälliger Anspruch erst entsteht, wenn die Bank gekündigt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 26. September 1985 - III ZR 229/84, WM 1985, 1437; Lwowski in: Schimansky/Bunte/Lwowski Bankrechts-Handbuch Bd. II § 75 Rdnr. 13 - 15; Bruchner, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, aaO § 79 Rdnr. 35; Canaris, aaO Rdnr. 499; Hopt/Mülbert, in: Staudinger, BGB 12. Aufl. vor § 607 ff Rdnr. 290).
  • BGH, 26.09.1985 - III ZR 229/84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
    Die Überziehung kann aber auch vertraglich vereinbart werden, so daß ein fälliger Anspruch erst entsteht, wenn die Bank gekündigt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 26. September 1985 - III ZR 229/84, WM 1985, 1437; Lwowski in: Schimansky/Bunte/Lwowski Bankrechts-Handbuch Bd. II § 75 Rdnr. 13 - 15; Bruchner, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, aaO § 79 Rdnr. 35; Canaris, aaO Rdnr. 499; Hopt/Mülbert, in: Staudinger, BGB 12. Aufl. vor § 607 ff Rdnr. 290).
  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
    Dies kommt hauptsächlich dann in Betracht, wenn ein Mangel vorliegt, der dem Akt schon äußerlich den Charakter einer richterlichen Entscheidung nimmt (vgl. dazu Senatsurt. v. 23. Oktober 1997 - IX ZR 249/96, WM 1997, 2319, 2320 ff, z.V.b. in BGHZ).
  • RG, 08.07.1930 - VII 476/29

    1. Kann dem klagenden Konkursverwalter entgegengehalten werden, das

  • RG, 07.03.1932 - IV 416/31

    1. Gilt bei Anordnung der Nachlaßverwaltung oder Eröffnung des Nachlaßkonkurses

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Welche Norm eingreift, hängt davon ab, ob - etwa wegen Kündigung des Kreditvertrages - ein Anspruch der Bank auf Rückzahlung des Kredits fällig oder ob ein solcher Rückzahlungsanspruch (noch) nicht entstanden ist (vgl. BGHZ 138, 40, 47 f; HK-InsO/Kreft, 4. Aufl. § 131 Rn. 10).
  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 149/14

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von einer

    aa) Ein Gläubiger kennt die Zahlungseinstellung schon dann, wenn er selbst bei Leistungsempfang seine Ansprüche ernsthaft eingefordert hat, diese verhältnismäßig hoch sind und er weiß, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, die Forderungen zu erfüllen (BGH, Urteil vom 25. September 1997 - IX ZR 231/96, NJW 1998, 607, 608; vom 22. Januar 1998 - IX ZR 99/97, ZIP 1998, 477, 479, insoweit bei BGHZ 138, 40 nicht abgedruckt).
  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02

    Kenntnis der Finanzverwaltung von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

    a) Der rechtskräftige Beschluß über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist vom Prozeßgericht grundsätzlich auch dann als gültig hinzunehmen, wenn er verfahrensfehlerhaft ergangen ist; denn als in dem dafür vorgesehenen Verfahren ergangener hoheitlicher Akt beansprucht er Geltung gegenüber jedermann, sofern der Entscheidung nicht ausnahmsweise ein Fehler anhaftet, der zur Nichtigkeit führt (BGHZ 113, 216, 218; 138, 40, 44).

    Wegen der für das Insolvenzverfahren grundlegenden Bedeutung des die Eröffnung anordnenden Beschlusses ist er schon aus Gründen der Rechtssicherheit nur außerordentlich selten als nichtig zu behandeln, hauptsächlich dann, wenn dem Akt infolge des festgestellten Fehlers bereits äußerlich ein für eine richterliche Entscheidung wesentliches Merkmal fehlt (BGHZ 138, 40, 44).

    Aus diesen Gründen hat die höchstrichterliche Rechtsprechung den Eröffnungsbeschluß über das Vermögen einer nach damaliger Rechtslage nicht konkursfähigen Gesellschaft als wirksam angesehen (BGHZ 113, 216, 218), ebenso den Beschluß eines örtlich unzuständigen Amtsgerichts, obwohl das an sich zuständige Gericht nach einem anderen als dem angewandten Gesetz über die Verfahrenseröffnung hätte befinden müssen (BGHZ 138, 40).

  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02

    Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente

    a) Der rechtskräftige Beschluß über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist vom Prozeßgericht grundsätzlich auch dann als gültig hinzunehmen, wenn er verfahrensfehlerhaft ergangen ist; denn als in dem dafür vorgesehenen Verfahren ergangener hoheitlicher Akt beansprucht er Geltung gegenüber jedermann, sofern der Entscheidung nicht ausnahmsweise ein Fehler anhaftet, der zur Nichtigkeit führt (BGHZ 113, 216, 218; 138, 40, 44).

    Wegen der für das Insolvenzverfahren grundlegenden Bedeutung des die Eröffnung anordnenden Beschlusses ist er schon aus Gründen der Rechtssicherheit nur außerordentlich selten als nichtig zu behandeln, hauptsächlich dann, wenn dem Akt infolge des festgestellten Fehlers bereits äußerlich ein für eine richterliche Entscheidung wesentliches Merkmal fehlt (BGHZ 138, 40, 44).

    Aus diesen Gründen hat die höchstrichterliche Rechtsprechung den Eröffnungsbeschluß über das Vermögen einer nach damaliger Rechtslage nicht konkursfähigen Gesellschaft als wirksam angesehen (BGHZ 113, 216, 218), ebenso den Beschluß eines örtlich unzuständigen Amtsgerichts, obwohl das an sich zuständige Gericht nach einem anderen als dem angewandten Gesetz über die Verfahrenseröffnung hätte befinden müssen (BGHZ 138, 40).

  • BGH, 20.06.2002 - IX ZR 177/99

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache im Anfechtungsprozeß;

    Der hierfür maßgebliche Zeitpunkt bestimmt sich danach, wann die rechtlichen Wirkungen der entsprechenden Rechtshandlung eingetreten sind (BGHZ 138, 40, 46 f; BGH, Urt. v. 29. April 1999 - IX ZR 163/98, ZIP 1999, 973).
  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 80/11

    Regelinsolvenzverfahren: Anwendbarkeit bei Ausübung einer selbstständigen

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass die Rechtskraft des Beschlusses über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für sämtliche Beteiligten bindende Wirkung hat und auch dann hinzunehmen ist, wenn er verfahrensfehlerhaft ergangen ist, sofern nicht ausnahmsweise ein Mangel vorliegt, der zur Nichtigkeit des Eröffnungsbeschlusses führt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - IX ZR 99/97, BGHZ 138, 40, 44; BGH, Urteil vom 7. Juli 2008 - II ZR 37/07, ZInsO 2008, 973 Rn. 13; HK-InsO/Kirchhof, aaO § 27 Rn. 35; Pape in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 27 Rn. 35; Uhlenbruck, aaO § 27 Rn. 19).
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 198/99

    Beratung über das Risiko mangelnder Insolvenzfestigkeit der

    Es ist schon fraglich, ob die Sicherungspfandrechte des Zedenten vor dem Zeitpunkt entstanden sind, der für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts - und damit der Anwendung entweder der Konkursordnung oder der Gesamtvollstreckungsordnung (BGHZ 138, 40, 42) - maßgeblich war.

    Das Recht des Schuldners, dessen Insolvenz noch nicht unmittelbar bevorsteht, auf freie Wahl seines Unternehmenssitzes kann nicht deshalb eingeschränkt werden, weil die Rechte seiner Gläubiger in den verschiedenen Insolvenzordnungen unterschiedlich ausgebildet sind (vgl. BGHZ 132, 195, 197; 138, 40, 45 f).

  • BGH, 17.02.2004 - IX ZR 135/03

    Zeitpunkt der Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens; Absonderung

    a) Der rechtskräftige Beschluß über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist vom Prozeßgericht grundsätzlich auch dann als gültig hinzunehmen, wenn er verfahrensfehlerhaft ergangen ist; denn als in dem dafür vorgesehenen Verfahren erlassener hoheitlicher Akt beansprucht er Geltung gegenüber jedermann, sofern der Entscheidung nicht ausnahmsweise ein Fehler anhaftet, der zur Nichtigkeit führt (BGHZ 113, 216, 218; 138, 40, 44).

    Wegen der für das Insolvenzverfahren grundlegenden Bedeutung des die Eröffnung anordnenden Beschlusses ist dieser schon aus Gründen der Rechtssicherheit nur außerordentlich selten als nichtig zu behandeln, hauptsächlich dann, wenn dem Akt infolge eines offenkundigen, schweren Fehlers bereits äußerlich ein für eine richterliche Entscheidung wesentliches Merkmal fehlt (BGHZ 114, 315, 326; 138, 40, 44).

  • BGH, 17.05.2001 - IX ZR 188/98

    Zahlungseinstellung und Kenntnis des Gläubigers

    Das Berufungsgericht hat - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - keine Feststellungen darüber getroffen, ob der Beklagten zur Zeit der angefochtenen Rechtshandlung (10. April 1996) die Zahlungseinstellung der späteren Gemeinschuldnerin bekannt war (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, Urt. v. 1. März 1984 - IX ZR 34/83, WM 1984, 1309, 1311; v. 27. April 1995 - IX ZR 147/94, aaO, 1116; v. 25. September 1997 - IX ZR 231/96, WM 1997, 2134, 2136; v. 22. Januar 1998 - IX ZR 99/97, WM 1998, 569, 572, in BGHZ 138, 40 insoweit nicht abgedruckt).

    b) Sollte das Berufungsgericht nach erneuter Verhandlung zu dem Ergebnis gelangen, daß die Beklagte mit Verrechnung der Überweisung vom 10. April 1996 auf das debitorische Rahmenkreditkonto der Gemeinschuldnerin wegen Fortdauer einer "offenen" Kreditlinie eine inkongruente Deckung erlangt hat und die Gemeinschuldnerin zuvor schon zur Einstellung der Zahlungen genötigt war, werden bei weiterer Prüfung der Voraussetzungen des § 30 Nr. 2 KO auch die Senatsentscheidungen BGHZ 138, 40, 48 (unter III.) und BGHZ 128, 196 zu beachten sein.

  • BGH, 23.06.2016 - IX ZR 158/15

    Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters: Wirksamkeit der Bestellung eines

    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn ein Mangel vorliegt, der dem Akt schon äußerlich den Charakter einer richterlichen Entscheidung nimmt (BGH, Urteil vom 14. Januar 1991 - II ZR 112/90, BGHZ 113, 216, 218; vom 22. Januar 1998 - IX ZR 99/97, BGHZ 138, 40, 44; Beschluss vom 5. März 2015 - IX ZB 27/14, NZI 2015, 390 Rn. 9).
  • BGH, 17.06.2004 - IX ZR 2/01

    Anfechtbarkeit der Verrechnung von Zahlungseingängen nach Beantragung des

  • BGH, 13.01.2005 - IX ZR 457/00

    Anfechtung der Verrechnung von Gutschriften mit dem negativen Saldo eines

  • BGH, 10.10.2013 - IX ZR 30/12

    Herausgabeprozess des Nachlassinsolvenzverwalters gegen den Erben: Bindung des

  • OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 325/18

    Beschwerde gegen einen zurückgewiesenen Antrag auf rechtsändernde Eintragung

  • OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 324/18

    Entziehung der Bewilligungs-, Antrags- und Beschwerdebefugnis im

  • BGH, 17.06.1999 - IX ZR 62/98

    Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Begünstigungsabsicht

  • BGH, 05.03.2015 - IX ZB 27/14

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Überleitung in Regelinsolvenzverfahren;

  • OLG Köln, 02.02.2004 - 2 U 166/03

    Abschluss eines Kreditvertrages bei geduldeter Überziehung eines Kreditlimits;

  • OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 5 U 145/13

    Fehlendes Rechtschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung auf Unterlassung

  • BGH, 11.03.2021 - IX ZR 266/18

    Antrag eines Insolvenzverwalters auf Feststellung von Mitgliedschafts- und

  • OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 318/18

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer Löschung von Insolvenzvermerk

  • OLG Köln, 01.03.2004 - 2 U 189/03

    Insolvenzrecht - Zeitpunkt für die Beurteilung einer mittelbaren

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2003 - 12 U 43/03

    Anfechtung der Verrechnung von Gutschriften im Kontokorrent durch eine Bank

  • BGH, 12.12.2006 - XI ZR 20/06

    Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben mit

  • OLG Frankfurt, 07.10.2013 - 5 U 135/13

    Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung einer einstweiligen Verfügung, mit

  • OLG Koblenz, 15.02.2000 - 3 U 523/99

    Anfechtbarkeit der Verrechnung der Gutschriften eingehender Schecks mit einem

  • OLG Rostock, 21.08.2003 - 1 U 197/01

    Zulässigkeit und Anfechtung der Verrechnung eingehender Gutschriften mit einem

  • BGH, 12.12.2006 - XI ZR 18/06

    Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben mit

  • BGH, 03.04.2017 - IX ZR 74/16

    Zurückweisung der Anhörungsrügen der Restitutionskläger; Beachtung des

  • BGH, 12.12.2006 - XI ZR 19/06

    Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben mit

  • OLG Celle, 07.05.2007 - 4 AR 27/07

    Obergerichtliche Entscheidung in einem Kompetenzkonflikt zweier Untergerichte;

  • OLG Celle, 08.05.2002 - 13 U 272/01

    Anfechtbarkeit der vom Insolvenzschuldner an die Krankenkasse bezahlten

  • BGH, 06.10.2005 - IX ZR 258/03

    Auslegung eines Darlehensvertrages; Anfechtung der Berechnung von Gutschriften

  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 27 U 41/07

    Zulässigkeit einer vom angegebenen Verwendungszwecks abweichenden Beurteilung

  • OLG Brandenburg, 19.06.2002 - 1 AR 27/02

    Zur Zuständigkeit des Gerichts für das Insolvenzverfahren nach § 3 Abs. 1 S. 2

  • BGH, 11.09.2001 - IX ZR 230/99

    Klagerücknahme - Rechtsfehler - Anfechtung - Inkongruente Verrechnung -

  • OLG Hamm, 20.07.2004 - 27 U 172/03
  • OLG Hamm, 20.07.2004 - 27 U 45/03
  • OLG Köln, 31.08.2011 - 2 U 20/11

    Rechtsnatur der Verbindlichkeit aus einer Insolvenzanfechtung in der Insolvenz

  • OLG Bamberg, 03.11.2015 - 5 U 187/15

    Rückgewähranspruch infolge Insolvenzanfechtung

  • BGH, 14.10.1999 - IX ZR 82/98

    Begriff der Benachteiligungsabsicht

  • LG Berlin, 14.09.2007 - 86 T 424/07

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Zweiter Insolvenzantrag beim örtlich zuständigen

  • LG Karlsruhe, 14.11.2006 - 2 O 465/05

    Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Aufrechenbarer Gegenanspruch

  • OLG Saarbrücken, 25.03.2015 - 1 U 59/14

    Auftragnehmer zahlungsunfähig: Auftraggeber kann kündigen!

  • LG Rostock, 30.10.2001 - 10 O 203/01

    Keine Anfechtbarkeit der nach Anordnung eines allgemeinen Veräußerungsverbots

  • LG Köln, 08.01.2002 - 3 O 325/01

    Anfechtbarkeit der Umbuchung und Verrechnung eines Guthabens auf

  • OLG Koblenz, 15.11.2000 - 1 U 2081/98

    Anfechtung von Gutschriften der Bank nach Zahlungseinstellung - Konten des

  • OLG Brandenburg, 15.12.2004 - 7 U 146/04
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