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   OLG Dresden, 12.03.1998 - 4 U 3256/97   

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OLG Dresden, 12.03.1998 - 4 U 3256/97 (https://dejure.org/1998,11988)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.03.1998 - 4 U 3256/97 (https://dejure.org/1998,11988)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. März 1998 - 4 U 3256/97 (https://dejure.org/1998,11988)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 387 § 394
    Aufrechnung und Aufrechnungsverbot bei vertraglich vereinbarter Verrechnung

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 609
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 21.06.1999 - 17 U 3926/98

    Kontokorrentkreditvertrag; Kontokorrentabrede; Kreditvertrag; Bürgschaft;

    Nach der vom BGH (BGH ZIP 1999, S. 665 ff) bestätigten Auffassung des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden (ZIP 1998, S. 609 ff) ist das zwingende Verbot des § 394 BGB auch auf Verrechnungsabreden anwendbar, die vor Fälligkeit der aufzurechnenden Gegenforderung getroffen wurden (BGH ZIP 1999, S. 665, 666).

    Das Verbot des § 394 BGB hat zur Folge, daß die Forderungen der Gemeinschuldnerin auf Auszahlung der Gutschriften auf ihrem Kreditkonto nicht von der Kontokorrentabrede erfaßt werden und keiner Verrechnung unterliegen (OLG Dresden ZIP 1998, S. 609 ff, 609).

    c) Die Ansprüche der Gemeinschuldnerin auf Auszahlung der auf ihrem Konto eingegangenen Überweisungen vom 3. Mai 1996 und vom 3. Juni 1996 sind mit Gutschrift der jeweiligen Beträge auf dem Konto entstanden (BGH BB 1960, S. 343; OLG Dresden ZIP 1998, S. 609; Staudinger-Martinek, § 675 Rn B 29, S. 441).

    e) Wie in den bisher entschiedenen Fällen erfolgt die Forderungsdurchsetzung des Gläubigers also auch im vorliegenden Fall durch eine "Zwangsvollstreckung" (vgl. BGH ZIP 1999, S. 665, 666) im Sinne von § 2 Abs. 4 GesO (vgl. BGH ZIP 1995, S. 1200, 1201: "ein der Zwangsvollstreckung ähnlicher, außergerichtlicher Zugriff auf die Gegenforderung; eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe"; OLG Dresden ZIP 1998, S. 609, 610: "Selbstexekution im Wege der Aufrechnung").

    Allein mit dieser Lösung wird dem Grundanliegen der bisherigen Rechtsprechung (BGH ZIP 1995, S. 1200 ff; ZIP 1996, S. 845 ff; ZIP 1996, S. 1015 f; OLG Dresden ZIP 1998, S. 609 ff; BGH ZIP 1999, S. 665 ff) Rechnung getragen, der Privilegierung einzelner Gläubiger im Gesamtvollstreckungsverfahren vorzubeugen.

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 353/98

    Ausführung von Überweisungsaufträgen nach Einleitung des

    Das Landgericht hat die auf Zahlung des genannten Betrages gerichtete Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht (sein Urteil ist abgedruckt in ZIP 1998, 609 f) hat ihr stattgegeben.
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