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   BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96   

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BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96 (https://dejure.org/1997,69)
BAG, Entscheidung vom 19.11.1997 - 5 AZR 653/96 (https://dejure.org/1997,69)
BAG, Entscheidung vom 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 (https://dejure.org/1997,69)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 611 - Arbeitnehmerbegriff; ; HGB § 425; ; HGB § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; HGB § 425; HGB § 84 Abs. 1 S. 2; HGB § 84 Abs. 2
    Einzelperson als Frachtführer für nur einen Spediteur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; HGB §§ 425, 84 Abs. 1 S. 2, Abs. 2
    Arbeitnehmerstatus - Einzelperson als Frachtführer im Güternahverkehr

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; HGB § 425, § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2
    Voraussetzungen für Selbständigkeit im Transportgewerbe - Abgrenzung des Arbeitnehmers vom Frachtführer i.S. des § 425 HGB, der ein selbständiges Gewerbe als Einzelperson ausübt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Frachtführer 1 -, Abgrenzung AN / freier Mitarbeiter, Scheinselbständigkeit, Einschränkung der Arbeitszeit- und Arbeitsinhaltsbestimmungsfreiheit über den gesetzlichen Rahmen hinaus als Indiz für eine abhängige Beschäftigung, Einsatz von Hilfskräften

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Arbeitnehmer oder selbständiger Frachtführer?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 87, 129
  • NJW 1999, 310 (Ls.)
  • ZIP 1998, 612
  • MDR 1998, 604
  • NZA 1998, 364
  • VersR 1998, 743
  • BB 1997, 2592
  • BB 1998, 794
  • DB 1997, 2437
  • DB 1998, 624
  • JR 1999, 307
 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.03.1991 - 5 AZR 194/90

    Arbeitsrechtlicher Status eines Lektors

    Auszug aus BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96
    Fehlt es daran, so liegt in der Regel ein Arbeitsverhältnis vor (ständige Rechtsprechung, statt vieler: BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter III der Gründe, m.w.N.).

    Auch im Rahmen von Dienst- und Werkverträgen können von dem Dienstberechtigten oder dem Besteller Termine für die Erledigung der Arbeit bestimmt werden, ohne daß daraus eine zeitliche Weisungsabhängigkeit folgt, wie sie für ein Arbeitsverhältnis regelmäßig kennzeichnend ist (BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Anhängigkeit, unter III 4 der Gründe).

  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Auszug aus BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96
    Aus Art und Organisation der Tätigkeit kann auf das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses zu schließen sein (BAG in ständiger Rechtsprechung, statt vieler: Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 61, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Aus der praktischen Handhabung lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAG in ständiger Rechtsprechung, statt vieler: Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 -, aaO).

  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

    Auszug aus BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ferner, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, unter I der Gründe und BAG Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94 - BAGE 79, 176, 182 = AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung unter B III 1 der Gründe).
  • BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 502/96

    Druckkündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96
    Pauschale Angaben des Arbeitgebers genügen regelmäßig nicht zur Darlegung eines verhaltensbedingten Kündigungsgrundes (BAG Urteil vom 26. Juni 1997 - 2 AZR 502/96 - n.v., unter B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96
    Ständige Dienstbereitschaft ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343, 353 = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter B II 2 b (3) der Gründe) ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft.
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ferner, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, unter I der Gründe und BAG Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94 - BAGE 79, 176, 182 = AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung unter B III 1 der Gründe).
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Weisungsgebundenheit kann sich aber auch - wie § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB zeigt - aus einer detaillierten und den Freiraum für die Erbringung der geschuldeten Leistung stark einschränkenden rechtlichen Vertragsgestaltung oder tatsächlichen Vertragsdurchführung ergeben (vgl. BAG 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 87, 129) .
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auch nach der Rechtsprechung des BAG stellt die Pflicht, die Leistung grundsätzlich persönlich zu erbringen, ein typisches Merkmal für ein Arbeitsverhältnis dar, auch wenn nach § 613 S 1 BGB der zur Dienstleistung Verpflichtete die Dienste nur "im Zweifel" in Person zu leisten hat (vgl BAGE 87, 129, 137 f = AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit) .
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    (b) Auch aus der so genannten "Frachtführer"-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. November 1997 (- 5 AZR 653/96 - BAGE 87, 129) ergibt sich, entgegen der Auffassung der Revision, nichts anderes.
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