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   BGH, 01.12.1997 - II ZR 232/96   

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https://dejure.org/1997,1771
BGH, 01.12.1997 - II ZR 232/96 (https://dejure.org/1997,1771)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1997 - II ZR 232/96 (https://dejure.org/1997,1771)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1997 - II ZR 232/96 (https://dejure.org/1997,1771)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags - Grenzen richterlicher Vertragsauslegung hinsichtlich einer einen "Gesellschafter-Geschäftsführer" betreffenden Kündigungsklausel im Dienstvertrag eines Fremdgeschäftsführers

  • Judicialis

    BGB § 133 B; ; BGB § 157 C

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133, 157
    Auslegung einer Kündigungsklausel im Dienstvertrag eines Fremdgeschäftsführers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1480
  • ZIP 1998, 652
  • MDR 1998, 608
  • WM 1998, 712
  • WM 1999, 712
  • BB 1998, 762
  • DB 1998, 874
  • NZG 1998, 347
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur

    Auszug aus BGH, 01.12.1997 - II ZR 232/96
    Die richterliche Auslegung darf nicht zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen, sondern muß sich als zwingende selbstverständliche Folge aus dem Gesamtzusammenhang des Vereinbarten ergeben, so daß ohne sie das Ergebnis in offenbarem Widerspruch zu dem nach dem Inhalt des Vertrages tatsächlich Vereinbarten stehen würde (vgl. BGHZ 77, 301, 304).

    Da mithin § 6 Nr. 2 a des Vertrages einer Auslegung im Sinne der Erwägungen des Berufungsgerichts nicht zugänglich ist und die weiteren vertraglich benannten außerordentlichen Kündigungsgründe zu Nr. 2 b bis d ersichtlich nicht vorliegen, richtet sich das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund nach § 6 Nr. 2 Satz 1 des Vertrages in Verbindung mit § 626 BGB (vgl. hierzu BGHZ 77, 301, 304 m.w.N.).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 01.12.1997 - II ZR 232/96
    Da die Beklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung in der mündlichen Verhandlung nicht vertreten war, ist durch Versäumnisurteil, jedoch aufgrund umfassender Sachprüfung, zu entscheiden (BGHZ 37, 79, 81 ff.).
  • BGH, 24.06.1982 - VII ZR 244/81

    Architektenbindung nach Inkrafttreten des Koppelungsverbots des

    Auszug aus BGH, 01.12.1997 - II ZR 232/96
    Hier aber liefe die vom Oberlandesgericht befürwortete Auslegung des § 6 Nr. 2 a des Vertrages im Sinne der Möglichkeit zur fristlosen Kündigung bei bloßer - auch grundloser - Abberufung des Klägers von seiner Organstellung auf eine durch den Vertragsinhalt im übrigen nicht gedeckte und daher unzulässige einseitige Verschaffung zusätzlicher Rechte für die Beklagte hinaus (vgl. hierzu schon RGZ 87, 213; RGZ 129, 80, 88; BGH, Urt. v. 24. Juni 1982 - VII ZR 244/81, NJW 1982, 2190, 2191).
  • RG, 20.05.1930 - II 459/29

    Beendigung des HVV bei Auflösung eines Syndikats

    Auszug aus BGH, 01.12.1997 - II ZR 232/96
    Hier aber liefe die vom Oberlandesgericht befürwortete Auslegung des § 6 Nr. 2 a des Vertrages im Sinne der Möglichkeit zur fristlosen Kündigung bei bloßer - auch grundloser - Abberufung des Klägers von seiner Organstellung auf eine durch den Vertragsinhalt im übrigen nicht gedeckte und daher unzulässige einseitige Verschaffung zusätzlicher Rechte für die Beklagte hinaus (vgl. hierzu schon RGZ 87, 213; RGZ 129, 80, 88; BGH, Urt. v. 24. Juni 1982 - VII ZR 244/81, NJW 1982, 2190, 2191).
  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

    Hierin liegt kein sic-non-Fall im Sinne der Senatsrechtsprechung (dazu Senat 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 - BAGE 83, 40), weil auch im Rahmen eines freien Dienstvertrags Bruttoentgeltforderungen erhoben werden können (vgl. BGH 1. Dezember 1997 - II ZR 232/96 - NJW 1998, 1480).
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 27/98

    Kündigung der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH durch den Aufsichtsrat

    Da dieser Vertrag "mit Wirkung vom 1. Juli 1993 für die Dauer von drei Jahren" gelten sollte, eine ordentliche Kündigung mangels gegenteiliger Vereinbarung im Hinblick auf § 620 Abs. 1 BGB also ausgeschlossen war (vgl. Sen.Urt. v. 29. Mai 1989 - II ZR 220/88 aaO; Mertens/Stein, Das Recht des Geschäftsführers der GmbH, 2. Aufl. GmbHG § 38 Rdn. 8), kann in § 10 Abs. 2 nur die außerordentliche Kündigung gemeint sein, die allerdings nur wirksam ist, wenn ein wichtiger Grund (§ 626 BGB) vorliegt (Sen.Urt. v. 1. Dezember 1997 - II ZR 232/96, ZIP 1998, 652 f.).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2013 - 1 U 154/12

    Geschäftsführerdienstleistungsvertrag: Beendigung des Vertrages bei Verlust der

    Soweit der BGH (Urteil vom 01.12.1997 - II ZR 232/96 - DStR 1998, 861, 862) ausgeführt hat, dass aufgrund der jederzeitigen Möglichkeit der Abberufung des Geschäftsführers nach § 38 Abs. 1 GmbHG eine solche Koppelung zu einem in das Belieben der Beklagten gestellten freien Kündigungsrecht hinsichtlich des Dienstvertrages führen und das Erfordernis des Vorliegens eines wichtigen Grundes für die außerordentliche Kündigung überflüssig machen würde, betraf dies eine andere Fallgestaltung.
  • OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 U 117/22

    Rechtsstellung des pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmers; Auslegung der

    Kann nämlich ein Konsens der Vertragsparteien ermittelt werden, hat dieser Vorrang vor jeder normativen Auslegung (Münchener Kommentar BGB § 133 Rn. 15; BGH NJW 1994, 850; BGH NJW 1998, 1480).
  • OLG München, 13.03.2023 - 8 U 4291/22

    Leistungsverweigerungsrecht, Stromlieferungsverträge, Streitwertfestsetzung,

    Steht ein übereinstimmender Wille der Parteien einer Vereinbarung fest, ist für eine Änderung desselben durch Auslegung seitens des Gerichts kein Raum (vgl. BGH NJW 1978, 1050; BGH NJW 1994, 850; BGH NJW 1998, 1480; BeckOGK/Möslein, 1.10.2020, BGB § 133).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.12.2004 - 10 Sa 75/04

    Rechtsmittel bei inkorrekter Rechtswegentscheidung; Vorabentscheidung über

    Es liegt kein sic-non Fall im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes vor, weil auch im Rahmen eines freien Dienstvertrages und im Rahmen des Geschäftsführervertrages Bruttoentgeltforderungen erhoben werden können (vergl. BAG, Beschluss v. 26.09.2002, 5 AZB 19/01, NJW 2003 S. 161 ff; BGH, Urt. v. 01.12.1997, 2 ZR 232/96, NJW 1998 S. 1480).
  • LG Frankfurt/Main, 11.12.2013 - 3 O 156/12
    Bei Laufzeitverträgen (§ 620 BGB) kann eine solche Vereinbarung allerdings nicht ein vorzeitiges freies Kündigungsrecht der Gesellschaft begründen (BGH NJW 1998, 1480; vgl. auch BGH NJW 1999, 3263; BGH NJW 2003, 351).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2011 - 7 U 205/09

    Pflicht des Verkäufers von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft zur

    Entgegen der Auffassung der Berufung führt die ergänzende Auslegung nicht zu einer unzulässigen Erweiterung des Vertragsgegenstands (vgl. dazu etwa BGH, NJW 1998, 1480 ).
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