Rechtsprechung
BGH, 16.03.1998 - II ZR 323/96 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
"Abfindungsklausel" - Ende der Zusammenarbeit der Vertragsparteien
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 705, 133
Vereinbarung einer "Abfindung" bei Beendigung einer Zusammenarbeit: Auslegung als Auflösung einer BGB-Gesellschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1488
- ZIP 1998, 956
- MDR 1998, 914
- WM 1998, 1131
- WM 1999, 1131
- BB 1998, 1279
- DB 1998, 1276
- NZG 1998, 500
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.09.1992 - X ZR 84/90
Anforderungen an Darlegungslast und Substantiierung im Klagevorbringen
Auszug aus BGH, 16.03.1998 - II ZR 323/96
Der Pflicht zur Substantiierung ist mithin nur dann nicht genügt, wenn das Gericht aufgrund der Darstellung nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (vgl. BGH, Urt. v. 29. September 1992 - X ZR 84/90, BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 - Substantiierung 5 m.w.N.). - BGH, 11.07.1988 - II ZR 281/87
Behandlung des Anspruchs des Gesellschafters auf Abfindung oder das …
Auszug aus BGH, 16.03.1998 - II ZR 323/96
Mit seinem Abschluß ist der Anspruch daher bereits vorhanden (vgl. Sen.Urt. v. 11. Juli 1988 - II ZR 281/87, WM 1988, 1800, 1801). - BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 121/83
Auslegung scheinbar widerspruchsvoller Vertragsbestimmungen
Auszug aus BGH, 16.03.1998 - II ZR 323/96
Diese Konsequenz zeigt, daß die Auslegung des Berufungsgerichts mit der Interessenlage, wie sie redlicherweise aus der Sicht beider Parteien zu qualifizieren ist, im Widerspruch steht (vgl. zur Interessenlage auch BGH, Urt. v. 27. Februar 1985 - IVa ZR 121/83, NJW 1986, 1035 f.). - BGH, 24.06.1982 - III ZR 178/80
Jagd-Vorpachtrecht - § 162 Abs. 1 BGB; (kein) Unvermögen, abhängiger Dritter
Auszug aus BGH, 16.03.1998 - II ZR 323/96
Hat der Beklagte gegen diesen Übertragungsakt nichts unternommen, so könnte das dahin gewertet werden, daß er das Vorgehen seiner Ehefrau jedenfalls nachträglich gebilligt hat (vgl. auch BGH, Urt. v. 24. Juni 1982 - III ZR 178/80, NJW 1982, 2552 f., zur Frage, wie die Anpachtung eines Jagdbezirks durch die Ehefrau im Rahmen des § 162 BGB zu beurteilen ist).
- BGH, 25.07.2005 - II ZR 199/03
Vergütung des Liquidators einer GmbH
Der Pflicht zur Substantiierung ist mithin nur dann nicht genügt, wenn das Gericht aufgrund der Darstellung nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolgen erfüllt sind (vgl. Sen.Urt. v. 13. Juli 1998 - II ZR 131/97, WM 1998, 1779 sowie v. 16. März 1998 - II ZR 323/96, ZIP 1998, 956, 957 m.w.Nachw.). - BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99
Anforderung an Substantiierung verschiedener Schadenspositionen
Nach ständiger Rechtsprechung genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen (z.B. BGH, Urt. v. 16.03.1998 - II ZR 323/96, ZIP 1998, 956, 957;… Sen.Urt. v. 23.04.1991 - X ZR 77/89, NJW 1991, 207, 209).Dies eröffnet die Möglichkeit, auch mit Hilfe von Indizien die Haupttatsachen darzulegen, die den betreffenden Rechtssatz ausfüllen (BGH, Urt. v. 16.03.1998 - II ZR 323/96, ZIP 1998, 956, 957;… Sen.Urt. v. 29.09.1992 - X ZR 84/90, NJW-RR 1993, 189).
- BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02
Schadensersatz wegen Betruges
Dies eröffnet die Möglichkeit, auch mit Hilfe von Indizien die Haupttatsachen darzulegen, die den betreffenden Rechtssatz ausfüllen (BGH 16. März 1998 - II ZR 323/96 - ZIP 1998, 956; 29. September 1992 - X ZR 84/90 - NJW-RR 1993, 189).
- BGH, 17.09.2001 - II ZR 378/99
Niederlegung des Geschäftsführeramts bei Gesamtvertretung
Der Pflicht zur Substantiierung ist mithin nur dann nicht genügt, wenn das Gericht aufgrund der Darstellung nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (BGH, Urt. v. 16. März 1998 - II ZR 323/96, ZIP 1998, 956, 957). - BGH, 10.06.2002 - II ZR 68/00
Darlegungs- und Beweislast für die Unbedingtheit eines Vertragsschlusses
Dabei ist unerheblich, wie wahrscheinlich die Darstellung ist; der Substantiierungspflicht ist nur dann nicht genügt, wenn das Gericht auf Grund des Vorbringens nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (Sen.Urt. v. 16. März 1998 - II ZR 323/96, ZIP 1998, 956, 957). - BGH, 13.07.1998 - II ZR 131/97
Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen; genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, so kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden; es ist Sache des Tatrichters, bei der Beweisaufnahme die Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach allen Einzelheiten zu fragen, die ihm für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen erforderlich erscheinen (vgl. Sen.Urt. v. 16. März 1998 - II ZR 323/96, ZIP 1998, 956, 957 m.w.N.). - BGH, 03.04.2000 - II ZR 194/98
Auslegung eines Vertrages; Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines …
bb) Die von dem Landgericht vorgenommene Auslegung der Vereinbarung vom 15. Juli 1991 entspricht - im Gegensatz zu der von dem Berufungsgericht getroffenen Auslegung - auch dem Grundsatz der beiderseits interessengerechten Auslegung (vgl. BGHZ 137, 69, 72;… Sen.Urt. v. 26. Januar 1998 - II ZR 243/96, WM 1998, 714, 715; v. 16. März 1998 - II ZR 323/96, WM 1998, 1131, 1132). - BGH, 06.04.2004 - X ZR 132/02
Aufrechnung mit einer Gegenforderung im Berufungsverfahren
Nach ständiger Rechtsprechung genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen (u.a. BGH, Urt. v. 16.3.1998 - II ZR 323/96, ZIP 1998, 956, 957;… Sen.Urt. v. 7.3.2001 - X ZR 160/99, NJW-RR 2001, 887). - OLG Köln, 24.07.2015 - 19 U 129/14
Feststellung des Vertragspartners bei einem unternehmensbezogenen Geschäft
Richtig ist zwar, dass eine Partei ihrer Darlegungslast genügt, wenn sie Tatsachen vorträgt, die i.V.m. einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen, und dass es Sache des Tatrichters ist, bei der Beweisaufnahme die Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach allen Einzelheiten zu fragen, die ihm für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen erforderlich erscheinen (vergleiche BGH, Urteil vom 16.03.1998, II ZR 323/96; Urteil vom 13.07.1998, II ZR 131/97; jeweils zitiert nach juris). - LG Karlsruhe, 14.11.2008 - 6 O 36/05
Zivilprozessrecht: Vereinbarkeit von Wahrheitspflicht und Nemo-tenetur-Grundsatz …
Es genügt, wenn Hilfstatsachen selbst vorgetragen sind, die auf sie gestützte Schlussfolgerung möglich ist und diese Schlussfolgerung die geltend gemachte Rechtsfolge als entstanden erscheinen lässt (BGH NJW-RR 1998, 1488; BGH NJW-RR 2001, 887). - BGH, 10.01.2000 - II ZR 247/98
Ausgleichsansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; …
- LG Köln, 18.10.2007 - 18 O 117/07
Ausgestaltung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines …
- FG Münster, 08.03.1999 - 9 K 1841/96
Anteile an Kapitalgesellschaften als Gesamthandsvermögen