Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.11.1998 - 8 U 52/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5984
OLG Brandenburg, 26.11.1998 - 8 U 52/98 (https://dejure.org/1998,5984)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.11.1998 - 8 U 52/98 (https://dejure.org/1998,5984)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. November 1998 - 8 U 52/98 (https://dejure.org/1998,5984)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5984) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzrechtliche Anfechtung; Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung; Rechtshandlung durch Scheckweitergabe; Voraussetzungen einer Schädigungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 1015
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Stuttgart, 13.01.2005 - 2 U 164/04

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Scheckeinlösung durch

    cc) Gem. § 143 Abs. 1 Satz 2 InsO umfasst der Rückgewähranspruch von der Weggabe an auch die gesetzlichen Zinsen (Kreft, a.a.O., § 143 Rn. 18; OLG Brandenburg ZIP 1999, 1015, 1017).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2004 - 21 U 9/03

    Insolvenzanfechtung: Inhalt des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs bei

    Ältere Rechtsprechung und Literatur, die lediglich eine Verzinsung von 4 % angenommen hatte (OLG Brandenburg, ZIP 1999, 1015; Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 37 KO Anm. 3), stammt aus der Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.03.2000, mit welchem der Zinssatz für Verzugs- und Prozesszinsen auf 5 % über dem Basiszinssatz erhöht wurde.
  • BGH, 22.09.2005 - IX ZR 271/01

    Umfang des Rückgewähranspruchs nach Konkursanfechtung

    Besteht die anfechtbare Handlung in einer Geldzahlung, ist der Anfechtungsgegner dann zur Erstattung entgangener Zinsen verpflichtet, wenn sich feststellen läßt, daß das Geld ohne die anfechtbare Handlung verzinslich angelegt worden wäre (RG JW 1931, 2110, 2111; Jaeger/Henckel, aaO Rn. 118; Kuhn/Uhlenbruck, aaO Rn. 4; aA OLG Brandenburg ZIP 1999, 1015, 1017 unter 8.; wohl auch Kilger/K. Schmidt, aaO Anm. 3 a.E.).
  • OLG Hamm, 12.07.2011 - 27 U 25/11

    Verpflichtung des Fiskus als Anfechtungsgegner zum Nutzungsersatz wegen

    Unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg (OLG Brandenburg ZIP 1999, 1015) meint der Kläger, es sei eine höhere Verzinsung in Höhe von 4 % vorzunehmen.

    Ob das Landgericht von seinem Standpunkt aus zu Recht auf die durchschnittliche Umlaufrendite abgestellt hat, ob es auf einen kurzfristigen Anlagezins oder den vom Land zu zahlenden Schuldzins hätte abstellen oder etwa einen Zins von 4 % (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 26.11.1998 - 8 U 52/98, ZIP 1999, 1015, Juris-Rn. 22) zusprechen müssen, bedarf keiner Entscheidung.

  • OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 7 U 42/06

    Insolvenzanfechtung: Zahlung infolge der Vollstreckungsankündigung als

    Zwar haben die Zahlungen nicht zu einer inkongruenten Deckung geführt, die regelmäßig ein starkes Beweisanzeichen für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners darstellt (BGH ZIP 2004, 1160, 1161; NJW-RR 2004, 1130, 1132; 2002, 1419, 1422; 2001, 1337, 1338; NJW 2003, 3560; Brandenb. OLG [8. Zivilsenat] ZIP 1999, 1015, 1016; HeidelbKomm./Kreft, a.a.O., § 133, Rn. 17; MünchKomm./Kirchhof, a.a.O., § 133, Rn. 29).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2006 - 7 U 35/06

    Objektive Gläubigerbenachteiligung nach § 129 Abs. 1 InsO

    Es kann dahinstehen, ob die Abtretungsvereinbarung vom 27.11.2002 zu einer inkongruenten Deckung geführt hat, die regelmäßig ein starkes Beweisanzeichen für einen Benachteiligungsvorsatz des Schuldners darstellen kann (BGH ZIP 2004, 1160, 1161; NJW-RR 2004, 1130, 1132; 2002, 1419, 1422; 2001, 1337, 1338; NJW 2003, 3560; Brandenb. OLG [8. Zivilsenat] ZIP 1999, 1015, 1016; HeidelbKomm./Kreft, a.a.O., § 133, Rn. 17; MünchKomm./Kirchhof, a.a.O., § 133, Rn. 29).
  • OLG Brandenburg, 03.04.2003 - 8 U 92/02

    Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners durch den Insolvenzverwalter

    Die Hingabe des von einem Dritten auf dessen Konto gezogenen Schecks ist jedoch inkongruent, da der Gläubiger diese Art der Erfüllung vom Schuldner regelmäßig nicht fordern darf (vgl. zum Fall der Gewährung von Kundenschecks BGHZ 123, 320, 324 m.w.N.; Senat, ZIP 1999, 1015; OLG Frankfurt OLGR 2000, 51, 52; OLG Düsseldorf ZIP 1990, 362; Heidelberger Kommentar zur InsO/Kreft, 2. Aufl., § 131 Rn. 9; vgl. auch Senat, ZIP 1999, 1015).
  • LG Essen, 31.01.2011 - 17 O 148/10

    Anspruch eines Insolvenzschuldners auf Ersatz für im Zeitraum von der

    Soweit der Kläger auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg (U. v. 26.11.1998, ZIP 1999, 1015) verweist, ist dieser Entscheidung keine überzeugende Begründung für eine Anwendbarkeit des gesetzlichen Zinssatzes zu entnehmen.
  • OLG Dresden, 25.02.1999 - 4 U 455/98

    Anfechtbarkeit einer Zahlung in der Gesamtvollstreckung

    Schließlich kommt der Beklagten als Sozialversicherungsträger nach ständiger Rechtsprechung keine besondere Begünstigung im Rahmen der Anfechtungsvorschriften zu (vgl. dazu jüngst OLG Brandenburg, EWiR 1999, 125, mit zustimmender Anmerkung Gerhardt, ebenda).
  • LG Berlin, 31.10.2002 - 13 O 551/01
    Es genügt, dass der Gläubiger den benachteiligenden Erfolg als sicher voraussieht und ihn billigend in Kauf nimmt, sei es auch nur als unvermeidliche Nebenfolge eines an sich erstrebten anderen Vorteils (etwa der Begegnung der Strafandrohung des § 266 a StGB oder der Verhinderung der Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens) (vgl. OLG Brandenburg, ZIP 1999, 1015, 1017 [OLG Brandenburg 26.11.1998 - 8 U 52/98] ; Weis in Hess/Weis/Wienberg, a.a.O., § 133, Rnr. 50).
  • LG Düsseldorf, 09.12.2005 - 39 O 234/04
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht