Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.12.1998 - 3 U 9/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2267
OLG Köln, 18.12.1998 - 3 U 9/98 (https://dejure.org/1998,2267)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.1998 - 3 U 9/98 (https://dejure.org/1998,2267)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 1998 - 3 U 9/98 (https://dejure.org/1998,2267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Formularmäßig Ausdehnung Bürgenhaftung Bürgschaft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 765, 767
    Formularmäßig Ausdehnung Bürgenhaftung Bürgschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung; Abgrenzung zwischen Schuldenabänderung und Schuldenumschaffung; Auswirkungen auf die Bürgschaft bei der Umwandlung eines Kontokorrentkredits in einen Tilgungskredit

Kurzfassungen/Presse (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 1046
  • BB 1999, 710
  • DB 1999, 841
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1998 - 3 U 9/98
    Wie der BGH in seiner Entscheidung vom 24.09.1996 (NJW 96, 3205 - vgl. auch BGH NJW 95, 2553 [2555]) ausdrücklich entschieden hat, ist diese Rechtsprechung grundsätzlich nicht anwendbar, wenn sich ein Geschäftsführer für Schulden seiner GmbH verbürgt; denn der Bürge hat als Geschäftsführer der Hauptschuldnerin regelmäßig auch Einfluß auf Art und Höhe ihrer Kreditverbindlichkeiten.

    Der BGH hat zwar in seiner Entscheidung NJW 95, 2553 (2556) ausgeführt, es sei mit dem gesetzlichen Leitbild des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht zu vereinbaren, daß der Bürge, wenn die bisherige Kontobeziehung zwischen Gläubiger und Hauptschuldner ende und eine neue begründet werde, für die Verbindlichkeiten aus der neuen Kontobeziehung einstehen solle; dies betreffe auch den Fall der Umschuldung.

  • BGH, 24.09.1996 - IX ZR 316/95

    Wirksamkeit einer Zweckerklärung für Bürgschaften eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1998 - 3 U 9/98
    Entsprechendes gilt, wenn sich ein zu 50 % an einer GmbH beteiligter Gesellschafter, der zugleich deren Prokurist ist, für deren Schulden verbürgt (im Anschluss an BGH NJW 96, 3205).

    Wie der BGH in seiner Entscheidung vom 24.09.1996 (NJW 96, 3205 - vgl. auch BGH NJW 95, 2553 [2555]) ausdrücklich entschieden hat, ist diese Rechtsprechung grundsätzlich nicht anwendbar, wenn sich ein Geschäftsführer für Schulden seiner GmbH verbürgt; denn der Bürge hat als Geschäftsführer der Hauptschuldnerin regelmäßig auch Einfluß auf Art und Höhe ihrer Kreditverbindlichkeiten.

  • OLG Hamm, 18.12.1991 - 11 U 119/91
    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1998 - 3 U 9/98
    Wegen der weitreichenden Folgen einer Schuldumschaffung muß ein dahingehender Wille der Parteien zweifelsfrei festgestellt werden, ein dahingehender Wille der Vertragsparteien muß deutlich erkennbar zum Ausdruck kommen und darf nicht einfach unterstellt werden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 92, 815 f.; BGH NJW 86, 1490).
  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 255/97

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1998 - 3 U 9/98
    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Ausdehnung der Bürgenhaftung (vgl. BGH NJW 98, 2815 m.w.N.) im vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • BGH, 14.11.1985 - III ZR 80/84

    Schuldumschaffung durch Hinterlegung von Geld zur späteren Weitergabe an einen

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1998 - 3 U 9/98
    Wegen der weitreichenden Folgen einer Schuldumschaffung muß ein dahingehender Wille der Parteien zweifelsfrei festgestellt werden, ein dahingehender Wille der Vertragsparteien muß deutlich erkennbar zum Ausdruck kommen und darf nicht einfach unterstellt werden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 92, 815 f.; BGH NJW 86, 1490).
  • BGH, 25.02.1997 - XI ZR 49/96

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf die Mithaftung eines GmbH-Gesellschafters für

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1998 - 3 U 9/98
    Er hatte sich sogar auf die Entscheidung des BGH NJW 97, 1443 berufen, in der es um die Anwendung des VerbrKrG auf einen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ging.
  • BGH, 30.09.1999 - IX ZR 287/98

    Umfang der Bürgschaft bei Umschuldung

    Mit den dortigen Ausführungen, die für die Entscheidung nicht tragend waren, sollte jedoch nicht gesagt werden, daß bei einer derartigen Neuordnung des Kreditverhältnisses eine Auslegung der getroffenen Vereinbarungen zur Feststellung dessen, was die Parteien damit bezweckt haben, entbehrlich wäre (zutr. OLG Köln ZIP 1999, 1046, 1047).
  • OLG Köln, 10.02.2003 - 13 W 72/01

    Versagung beantragter Prozesskostenhilfe; Beurteilung der Aussichten der

    Da bei einer Schuldumschaffung mit der Hauptforderung auch die Sicherheiten erlöschen, der Kreditgeber im Zweifel aber keine Sicherheiten aufgeben will, entspricht es der Interessenlage, bei einer Umstellung des Kreditverhältnisses von einem Kontokorrentkredit auf einen Tilgungskredit (mit ermäßigtem Zinssatz) lediglich eine Vertragsänderung anzunehmen (OLG Köln, ZIP 1999, 1046; BGH, NJW 1999, 3708 und NJW 2003, 59; anders bei Einstellung einer Darlehensrestschuld in ein Kontokorrent: KG, ZfIR 2000, 735 = KGR Berlin 2000, 172).
  • OLG Köln, 18.02.2003 - 13 W 2/03

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft

    Unabhängig davon, ob man diese Umschuldung lediglich als eine Vertragsänderung bewertet, bei der die gewährten Sicherheiten ohnehin bestehen bleiben (wie grundsätzlich bei der Umstellung eines Kreditverhältnisses von einem Kontokorrentkredit auf einen Tilgungskredit, vgl. OLG Köln, ZIP 1999, 1046; BGH, NJW 1999, 3708 und NJW 2003, 59), oder ob man von einem neuen Kreditverhältnis im Sinne einer Schuldumschaffung (Novation) ausgeht, ist es jedenfalls rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Klägerin auch für diesen Umschuldungskredit die erneute Bürgschaft des Beklagten verlangt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht