Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 02.06.1999 - 23 U 43/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 990, 989; ScheckG Art. 21
Grobe Fahrlässigkeit der Bank bei Hereinnahme disparischer Schecks ohne Prüfung der Verfügungsberechtigung des Einreichers - bankkundenrecht.de (Kurzinformation)
Inhaberscheck
- bankkundenrecht.de (Kurzinformation)
Inhaberscheck
- aerzteblatt.de (Pressemeldung)
Schecks: Haftung eingeschränkt
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Schecks nicht verschicken
Papierfundstellen
- ZIP 1996, 270
- ZIP 1999, 1207
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 03.04.2007 - 17 U 292/05
Bankenhaftung: Abhanden gekommene Schecks durch Unterschlagung eines …
Die Weitergabe von Schecks im kaufmännischen Zahlungsverkehr ist unüblich (Anschluss an OLG Frankfurt, ZIP 1999, 1207).Sie hätte wegen der Abweichung zwischen dem jeweils benannten Zahlungsempfänger (Klägerin) und dem Einreicher (sog. Disparität) weitere Nachprüfungen anstellen und bei der Klägerin, welche ebenfalls eine Geschäftsverbindung zur Beklagten unterhielt, nachfragen müssen, ob der Streithelfer als Angestellter der Klägerin zur Einreichung von Kundenschecks auf sein privates Girokonto berechtigt ist (BGHZ 135, 202; OLG Frankfurt, ZIP 1999, 1207;… Nobbe in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, Band 1, 2. Aufl., § 61 Rn. 159f).