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   BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 218/98   

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https://dejure.org/1999,6228
BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 218/98 (https://dejure.org/1999,6228)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1999 - 8 AZR 218/98 (https://dejure.org/1999,6228)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 8 AZR 218/98 (https://dejure.org/1999,6228)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 1572
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 218/98
    Ähnlich der eingeschränkten Rückwirkung der Anfechtung gem. §§ 142, 119 ff. BGB darf in solchen Fällen die Aufhebung zu dem Zeitpunkt der tatsächlichen Einstellung des Dauerschuldverhältnisses geregelt werden (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 2 der Gründe; ErfK/Müller-Glöge, § 620 BGB Rz 226).

    Deshalb habe er auch die Möglichkeit, sein Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzuheben (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 1998, aaO, zu B II der Gründe).

    Damit diente der dreiseitige Vertrag nicht der Unterbrechung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses, denn die Fortsetzung durch die Beklagte zu 2) war jedenfalls für die Kläger nicht abzusehen (vgl. auch Senatsurteil vom 10. Dezember 1998, aaO).

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 654/95
    Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 218/98
    aa) Wie der Senat bereits mit Urteil vom 11. Dezember 1997 (- 8 AZR 654/95 - n.v.; ähnlich bereits BAG Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu III 2 b der Gründe) entschieden hat, sind Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und altem oder neuem Betriebsinhaber auch ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes wirksam möglich, wenn sie auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet sind.

    Diesem Zweck steht entgegen, § 613 a BGB noch weiter über die Grenzen des Wortlauts hinaus auszulegen und abweichend von der Entscheidung des Senats vom 11. Dezember 1997 (aaO) auch auf das tatsächliche Ausscheiden gerichtete Aufhebungsverträge von einem sachlichen Grund abhängig zu machen.

  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Milderung

    Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 218/98
    aa) Wie der Senat bereits mit Urteil vom 11. Dezember 1997 (- 8 AZR 654/95 - n.v.; ähnlich bereits BAG Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu III 2 b der Gründe) entschieden hat, sind Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und altem oder neuem Betriebsinhaber auch ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes wirksam möglich, wenn sie auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet sind.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 28. April 1997 - 3 AZR 75/86 - BAGE 55, 228 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG - Betriebsveräußerung; Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - aaO) ist ein Aufhebungsvertrag, der lediglich die Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes bezweckt, wegen objektiver Gesetzesumgehung nichtig, wenn die mit einer solchen Vertragsgestaltung verbundenen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen sachlich unberechtigt sind.

  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86

    Veräußerung von notleidendem Betrieb

    Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 218/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 28. April 1997 - 3 AZR 75/86 - BAGE 55, 228 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG - Betriebsveräußerung; Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - aaO) ist ein Aufhebungsvertrag, der lediglich die Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes bezweckt, wegen objektiver Gesetzesumgehung nichtig, wenn die mit einer solchen Vertragsgestaltung verbundenen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen sachlich unberechtigt sind.
  • BAG, 17.04.1986 - 2 AZR 308/85

    Anspruch auf Rückerstattung von Arbeitslosengeld - Eintritt in die

    Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 218/98
    a) Ein Aufhebungsvertrag kann das Arbeitsverhältnis auch rückwirkend zu dem vereinbarten Termin auflösen (vgl. BAG Urteil vom 17. April 1986 - 2 AZR 308/85 - AP Nr. 40 zu § 615 BGB ; Staudinger-Neumann, BGB , Vorbem. 12 zu § 620 ).
  • BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 628/12

    Höhe des Vergütungsabzugs anlässlich einer Streikteilnahme

    Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 218/98
    aa) Wie der Senat bereits mit Urteil vom 11. Dezember 1997 (- 8 AZR 654/95 - n.v.; ähnlich bereits BAG Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu III 2 b der Gründe) entschieden hat, sind Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und altem oder neuem Betriebsinhaber auch ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes wirksam möglich, wenn sie auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet sind.
  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04

    Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag

    b) Das Urteil des Senats vom 10. Dezember 1998 (- 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613a Nr. 185 = EzA BGB § 613a Nr. 175) und insbesondere das dort verwandte Abgrenzungskriterium der verbindlichen Einstellungszusage des Betriebserwerbers, die, um eine Umgehung des § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB anzunehmen, zumindest vorliegen müsse, ist in der Literatur teils auf Zustimmung (zB MünchKommBGB/Müller-Glöge 4. Aufl. § 613a Rn. 202; Hanau Anm. ZIP 1999, 324; Heckelmann EWiR 1999, 1163 f.), teils aber auch auf Ablehnung gestoßen (zB ErfK/Preis § 613a BGB Rn. 155; APS/Steffan 2. Aufl. § 613a BGB Rn. 198; Kittner/Däubler/Zwanziger 6. Aufl. KSchR § 613a BGB Rn. 174; differenzierend: KR-Pfeiffer § 613a BGB Rn. 202).
  • LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99

    Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz

    Allerdings werden die Gerichte für Arbeitssachen die Anwendung des § 613a BGB , der nur vor Kündigungen "wegen" Betriebsübergangs schützt (BAG v. 10.12.1998 - 8 AZR 324/97, NZA 1999, 422 = ZInsO 1999, 182 = ZIP 1999, 320 [Hanau]; BAG v. 21.01.1999 - 8 AZR 218/98, ZInsO 1999, 420 = ZIP 1999, 1572 ), in der Insolvenz im Lichte des Art. 4a RL 98/50/EG vornehmen müssen.
  • LAG Hamm, 27.03.2003 - 4 Sa 189/02

    Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsveräußerung in der Insolvenz

    Der Wiedereinstellungs- oder Fortsetzungsanspruch setzt zum einen einen Betriebs- oder zumindest Betriebsteilübergang von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte zu 2) voraus (BAG v. 10.12.1998 - 8 AZR 324/97, NZA 1999, 422 = SAE 2000, 35 [Meyer] = ZInsO 1999, 182 = ZIP 1999, 33x [Hanau]; BAG v. 21.01.1999 - 8 AZR 218/98, EWiR 1999, 1163 [Heckelmann] = ZInsO 1999, 420 = ZIP 1999, 1572; BAG v. 16.05.2002 - 8 AZR 321/01, ZInsO 2003, 97), was vorliegend zwischen den Parteien unstreitig ist.
  • LAG Hamm, 29.02.2000 - 4 Sa 1360/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Beschränkung der Beweislast eines

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  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 874/98
    Zur Begründung verweist der Senat jeweils auf die den Parteien bekannten Senatsurteile vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - AP BGB § 613 a Nr. 185, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und vom 21. Januar 1999 - 8 AZR 218/98 - nicht veröffentlicht, um Wiederholungen zu vermeiden.
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