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   BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 301/89   

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https://dejure.org/1999,851
BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 301/89 (https://dejure.org/1999,851)
BVerfG, Entscheidung vom 08.09.1999 - 1 BvR 301/89 (https://dejure.org/1999,851)
BVerfG, Entscheidung vom 08. September 1999 - 1 BvR 301/89 (https://dejure.org/1999,851)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Im Ergebnis nicht zu beanstandende Bestimmung des variablen Ausgleichs für außenstehende Aktionäre bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren

  • Wolters Kluwer

    Aktienrechtliches Spruchstellenverfahren - Ausgleichsabfindung - Eigentumsgarantie - Gewinnanteil - Spruchstellenverfahren

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Kontrolle des aktienrechtlichen Spruchstellenverfahrens - Begriff des "Gewinnanteils" i.S. von § 304 Abs. 2 Satz 2 AktG

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Kontrolle des aktienrechtlichen Spruchstellenverfahrens - Begriff des "Gewinnanteils" i.S. von § 304 Abs. 2 Satz 2 AktG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 842
  • ZIP 1999, 1804
  • WM 1999, 1978
  • DB 1999, 2049
  • NZG 2000, 28
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 301/89
    Die von ihr aufgeworfenen Fragen lassen sich anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantworten (vgl. insbesondere BVerfG, BB 1999, S. 1778).

    aa) Mit den Anforderungen, die die Eigentumsgarantie an die Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung stellt, steht es nicht in Einklang, den Börsenkurs eines an dem Unternehmensvertrag beteiligten Unternehmens bei den erforderlichen Unternehmensbewertungen aus prinzipiellen Erwägungen außer Betracht zu lassen (vgl. im einzelnen BVerfG, BB 1999, S. 1778 ).

    Der Mehrheitsaktionär muß ausgleichen, was dem Minderheitsaktionär an Eigentum im Sinn von Art. 14 Abs. 1 GG verloren geht (vgl. BVerfG, BB 1999, S. 1778 ).

    Darauf vermittelt Art. 14 Abs. 1 GG jedoch keinen Anspruch (vgl. BVerfG, BB 1999, S. 1778 ).

    Die Schwelle zum Verfassungsverstoß ist erst dann überschritten, wenn die Auslegung und Anwendung des § 304 Abs. 2 Satz 2 AktG dazu führen würde, daß der Ausgleich für den von den Minderheitsaktionären hinzunehmenden Verlust verfehlt wird (vgl. BVerfG, BB 1999, S. 1778 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 301/89
    Die geltend gemachten Grundrechtsverletzungen lassen keinen Verfassungsverstoß erkennen oder haben jedenfalls kein besonderes Gewicht (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Es ist auch nicht ersichtlich, daß sich die Auffassung des Oberlandesgerichts in der Rechtsprechung durchgesetzt hätte, so daß von daher eine Annahme der Verfassungsbeschwerde angezeigt wäre (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • OLG Frankfurt, 24.01.1989 - 20 W 477/86
    Auszug aus BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 301/89
    a) den Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Januar 1989 - 20 W 477/86 -,.

    Das Oberlandesgericht wies die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin zurück (vgl. ZIP 1990, S. 588).

  • OLG Düsseldorf, 07.06.1990 - 19 W 13/86
    Auszug aus BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 301/89
    Tatsächlich sollen die Minderheitsaktionäre nach verbreiteter Ansicht ihren Anspruch auf Anpassung des vertraglich zugesagten Ausgleichs nicht im Spruchstellenverfahren, sondern im Weg der Leistungs- und gegebenenfalls Feststellungsklage durchsetzen (vgl. Koppensteiner, a.a.O., § 304 Rn. 53 m.w.N.; OLG Düsseldorf, ZIP 1990, S. 1333 ).
  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 301/89
    Deshalb hat er einen Anspruch auf Ausgleich und Abfindung (vgl. BGH, ZIP 1998, S. 690 ).
  • LG Frankfurt/Main, 01.10.1986 - 3 O 145/83
    Auszug aus BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 301/89
    b) den Beschluß des Landgerichts Frankfurt am Main vom 1. Oktober 1986 - 3/3 O 145/83 -.
  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Dieser Verkehrsfähigkeit der Aktien einer an der Börse zugelassenen Aktiengesellschaft ist mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Wertbestimmung der Anteile eine besondere Bedeutung beizumessen: Steht dem Aktionär nach Abschluß eines Unternehmensvertrages im Sinne des § 291 AktG oder nach Vornahme einer Eingliederung im Sinne der §§ 319 ff. AktG ein Abfindungsanspruch zu, dann muß der Abfindungsbetrag so bemessen sein, daß die Minderheitsaktionäre nicht weniger erhalten, als sie bei einer freien Deinvestitionsentscheidung in dem maßgebenden Zeitpunkt hätten erzielen können (BVerfGE 100, 289 - DAT/Altana; BVerfG, Beschl. v. 23. August 2000 - 1 BvR 68/95 u. 147/97, ZIP 2000, 1670 - Moto Meter; zum variablen Ausgleich vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. September 1999 - 1 BvR 301/89, ZIP 1999, 1804 - Hartmann & Braun; zum Abfindungsanspruch bei Abschluß eines Unternehmensvertrages vgl. bereits BGHZ 135, 374, 377 ff.).
  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

    Das steht nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1999 - 1 BvR 1613/94 (ZIP 1999, 1436) und vom 8. September 1999 - 1 BvR 301/89 (ZIP 1999, 1804) in Widerspruch zu der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG.

    Es ist unter Berücksichtigung des Börsenkurses der Aktien festzustellen (BVerfG, Beschl. v. 8. September 1999 - 1 BvR 301/89, ZIP 1999, 1804, 1805 - Hartmann & Braun).

    Diese Grundsätze sind auch für die Bemessung des variablen Ausgleichs im Sinne des § 304 Abs. 2 Satz 2 AktG maßgebend (BVerfG, Beschl. v. 8. September 1999 - 1 BvR 301/89, ZIP 1999, 1804 - Hartmann & Braun).

  • BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01

    Berechnung des Ausgleichs für abzuführenden Gewinn

    Nur eine solche Auslegung des Begriffs des zuzusichernden "durchschnittlichen" Gewinnanteils stellt in der von Verfassungs wegen gebotenen Weise stets sicher, daß der Minderheitsaktionär für die Beeinträchtigung seiner vermögensrechtlichen Stellung durch den Ausgleich "wirtschaftlich voll entschädigt" wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. April 1999 - 1 BvR 1613/94, ZIP 1999, 1436, 1440 - DAT/Altana; BVerfG, Beschl. v. 8. September 1999 - 1 BvR 301/89, ZIP 1999, 1804, 1806 - Hartmann & Braun, jeweils unter Bezugnahme auf BGHZ 138, 136, 139).
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