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   BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 622/97   

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BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 622/97 (https://dejure.org/1998,1012)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1998 - 9 AZR 622/97 (https://dejure.org/1998,1012)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1998 - 9 AZR 622/97 (https://dejure.org/1998,1012)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    KO §§ 59, 60
    Anspruch aus Annahmeverzug nach festgestellter Massearmut - Neumasseschuld

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Masseunzulänglichkeit - Ansprüche aus Annahmeverzug - Rang - Quote - Vorweggenommene Berichtigung - Rechtsunwirksame Kündigung - Neumasseschuld

  • archive.org
  • Judicialis

    KO § 59; ; KO § 60

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO §§ 59, 60
    Anspruch aus Annahmeverzug nach festgestellter Massearmut - Neumasseschuld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KO §§ 59, 60; InsO § 209 Abs. 2 Nr. 2
    Konkursverfahren: Keine vorrangige Befriedigung von Arbeitnehmeransprüchen aus Annahmeverzug nach festgestellter Massearmut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 163
  • ZIP 1999, 585
  • NZA 1999, 596
  • NZI 1999, 244
  • BB 1999, 1271
  • BB 1999, 910
  • DB 1999, 1071
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.08.1989 - 4 AZR 202/89

    Insolvenz: Neumasseschulden - Rangordnung

    Auszug aus BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 622/97
    Nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründete Ansprüche des Arbeitnehmers aus Annahmeverzug sind nach dem in § 60 Abs. 1 KO bestimmten Verhältnis nach Rang und Quote zu befriedigen und nicht vorweg zu berichtigen, auch dann, wenn der zunächst weiterbeschäftigte Arbeitnehmer aufgrund einer rechtsunwirksamen Kündigung des Konkursverwalters nicht weiterbeschäftigt worden ist (Bestätigung und Fortführung von BAG Urteil vom 30. August 1989 - 4 AZR 202/89 - BAGE 62, 338 = AP Nr. 7 zu § 60 KO).

    Der Senat kann deshalb offenlassen, ob dem Schrifttum angesichts der unbefriedigenden Regelung von § 60 KO (vgl. BAG Urteil vom 30. August 1989 - 4 AZR 202/87 - BAGE 62, 338 = AP Nr. 7 zu § 60 KO) zu folgen ist.

  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 622/97
    Der Beklagte hat dem arbeitsbereiten und arbeitsfähigen Kläger nach Ausspruch der fristlosen Kündigung seit dem 21. April 1994 keinen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt und ist deshalb in Annahmeverzug geraten (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333 = AP Nr. 60 zu § 615 BGB).
  • LAG Hamm, 02.07.1997 - 2 Sa 2326/95

    Anspruch auf vorrangige Befriedigung von Annahmeverzugsansprüchen gegen den

    Auszug aus BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 622/97
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Juli 1997 - 2 Sa 2326/95 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 622/97
    Die Honoraransprüche des Konkursverwalters sind vorrangig und zwar vor allen Ansprüchen anderer Massegläubiger aus der Konkursmasse zu berichtigen (BVerfG Beschluß vom 30. März 1993 - 1 BvR 1045/89 - und - 1 BvR 1381/90 - sowie - 1 BvL 11/90 - BVerfGE 88, 145; BGH Urteil vom 5. Dezember 1991 - IX ZR 275/90 - BGHZ 116, 233).
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 135/97

    Masseunzulänglichkeit - Darlegungs- und Beweislast des Konkursverwalters

    Auszug aus BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 622/97
    Solange die Quote nicht feststeht, scheidet auch eine Verurteilung des Konkursverwalters zur anteiligen Zahlung aus (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. BAG Urteil vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 749/97 - AP Nr. 1 zu § 60 KO; zuletzt Urteil vom 11. August 1998 - 9 AZR 135/97 - NJW 1999, 517).
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Auszug aus BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 622/97
    Die Honoraransprüche des Konkursverwalters sind vorrangig und zwar vor allen Ansprüchen anderer Massegläubiger aus der Konkursmasse zu berichtigen (BVerfG Beschluß vom 30. März 1993 - 1 BvR 1045/89 - und - 1 BvR 1381/90 - sowie - 1 BvL 11/90 - BVerfGE 88, 145; BGH Urteil vom 5. Dezember 1991 - IX ZR 275/90 - BGHZ 116, 233).
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 191/98

    Fertigstellung und Ablieferung eines Schiffsbauwerkes durch den Konkursverwalter

    Denn die Vollstreckung solcher Urteile würde der in § 60 KO angeordneten Verteilung einer unzulänglichen Masse den Boden entziehen (vgl. BGH, Urt. v. 5. Juli 1988 - IX ZR 7/88, WM 1988, 1391, 1392; BAGE 31, 288, 293; BAG KTS 1986, 484, 486; ZIP 1989, 53, 54; ZIP 1999, 36 f; 1999, 585; BFHE 181, 202, 206 = ZIP 1996, 1838; OLG Düsseldorf, ZIP 1995, 2003, 2004; ähnlich BSGE 52, 42, 46).
  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 431/03

    Weitere Masseunzulänglichkeit - Urlaubsentgelt

    Eine Privilegierung von Entgeltansprüchen rechtfertigt sich daher regelmäßig nur, wenn der Arbeitnehmer durch tatsächliche Arbeitsleistung zur Anreicherung der Masse beiträgt (vgl. zum Konkursrecht Senat 8. Dezember 1998 - 9 AZR 622/97 - AP KO § 60 Nr. 9 = EzA KO § 60 Nr. 7 mwN).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 80/01

    Darlegungs- und Beweislast bei Masseunzulänglichkeit

    a) Es kann dahinstehen, ob von dem in § 60 KO bestimmten Rang- und Quotenverhältnis wegen der für Neumassegläubiger entwickelten Grundsätze im vorliegenden Fall eine Ausnahme zu machen wäre, wenn der Kläger seinen Zahlungsanspruch - teilweise - auf eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes stützen könnte (vgl. Senat 8. Dezember 1998 - 9 AZR 622/97 - AP KO § 60 Nr. 9 = EzA KO § 60 Nr. 7; ablehnend noch BAG 20. Mai 1987 - 4 AZR 648/86 - AP KO § 60 Nr. 5 = EzA KO § 60 Nr. 4; 30. August 1989 - 4 AZR 202/89 - BAGE 62, 338; für die bevorzugte Berichtigung der Honoraransprüche des Konkursverwalters BVerfG 30. März 1993 - 1 BvR 1045/89 - und - 1 BvR 1381/90 - sowie - 1 BvL 11/90 - BVerfGE 88, 145; mit guten Gründen für eine bevorzugte Berichtigung auch Kilger/Karsten Schmidt Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 60 KO Rn. 4; Kuhn/Uhlenbruck KO 11. Aufl. § 60 Rn. 2 b bis 2 c).
  • LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 Sa 1202/03

    Auswirkungen des Betriebsübergangs im Insolvenzverfahren auf ein

    Ansprüche im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis hat das Bundesarbeitsgericht anders beurteilt, und zwar auch dann, wenn ihnen - wie beim Verzugslohn nach § 615 Satz 1 BGB keine erbrachte Arbeitsleistung gegenüber steht ( BAG, Urteil vom 08.12.1998, 9 AZR 622/97, AP Nr. 9 zu § 60 KO, LAG Köln, Urteil vom 30.07.2001, LAGE Nr. 4 zu § 55 InsO = NZA-RR 2002, 181).
  • LAG Hamm, 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00

    Beschäftigungsanspruch: Freistellung durch den Insolvenzverwalter mangels Masse

    In diesem Fall sind nur die sog. "Neumassegläubiger", d.h. diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitsleistung der Insolvenzverwalter tatsächlich in Anspruch genommen hat, vorrangig, die von der Arbeit freigestellten Arbeitnehmer dagegen nachrangig zu befriedigen (Lakies, Arbeitsrechtliche Vorschriften der neuen Insolvenzordnung , BB 1998, 2638, 2639; vgl. ferner BAG vom 08.12.1998 - 9 AZR 622/97 - unter III 3 der Gründe, ZIP 1999, 585 ).
  • LAG Düsseldorf, 17.09.2003 - 4 (8) Sa 686/03

    Insolvenzrechtliche Behandlung von Forderungen aus einem vor Insolvenzeröffnung

    Die hier vertretene Auffassung wird durch die weitere Überlegung gestützt, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur alten Konkursordnung (vgl. dazu Urteil vom 08.12.1998 - 9 AZR 622/97 - = AP Nr. 9 zu § 60 Konkursordnung) der Anspruch des Arbeitnehmers aus Annahmeverzug, soweit er nach Eröffnung des Konkursverfahrens fällig wurde, als Masseanspruch nach § 59 Abs. 1 Nr. 2 Konkursordnung beurteilt wurde (zu II 1 der Entscheidungsgründe).

    Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Regelung in § 60 Konkursordnung (vgl. BAG vom 08.12.1998 a. a. O.) nicht überholt wird: Danach war für die konkursrechtliche Behandlung eines Anspruches allein maßgeblich, dass er nicht durch tatsächliche Leistung zur Konkursmasse beigetragen und der damalige Insolvenzverwalter nicht im Interesse der Massegläubiger auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zurückgegriffen hat.

  • LAG Düsseldorf, 17.09.2003 - 4 (6) Sa 685/03

    Insolvenzrechtliche Behandlung von Forderungen aus einem zwischen zwei Parteien

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  • LAG Düsseldorf, 17.09.2003 - 4 Sa 683/03

    Streit über die insolvenzrechtliche Behandlung von Forderungen aus einem zwischen

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  • LAG Düsseldorf, 17.09.2003 - 4 (5) Sa 684/03

    Insolvenzrechtliche Behandlung von Forderungen aus einem vor Insolvenzeröffnung

    Die hier vertretene Auffassung wird durch die weitere Überlegung gestützt, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur alten Konkursordnung (vgl. dazu Urt. v. 8.12.1998 -- 9 AZR 622/97, ZIP 1999, 585 = AP Nr. 9 zu § 60 Konkursordnung, dazu EWiR 1999, 755 (Gerhardt) ) der Anspruch des Arbeitnehmers aus Annahmeverzug, soweit er nach Eröffnung des Konkursverfahrens fällig wurde, als Masseanspruch nach § 59 Abs. 1 Nr. 2 Konkursordnung beurteilt wurde (zu II 1 der Entscheidungsgründe).

    Dies ändert nach Auffassung der Kammer jedoch nichts daran, dass damit die "alte" Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Regelung in § 60 Konkursordnung (vgl. BAG ZIP 1999, 585 = AP Nr. 9 zu § 60 Konkursordnung) nicht überholt wird: Danach war für die konkursrechtliche Behandlung eines Anspruches allein maßgeblich, dass er nicht durch tatsächliche Leistung zur Konkursmasse beigetragen und der damalige Insolvenzverwalter nicht im Interesse der Massegläubiger auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zurückgegriffen hat.

  • LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 (15) Sa 1205/03

    Altersteilzeit (Blockmodell), Insolvenz während der Arbeitsphase und

    Ansprüche im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis hat das Bundesarbeitsgericht konkursrechtlich stets anders beurteilt, auch wenn ihnen - wie beim Verzugslohn nach § 615 Satz 1 BGB - keine erbrachte Arbeitsleistung gegenüber steht (BAG, Urteil vom 08.12.1998, 9 AZR 622/97, AP Nr. 9 zu § 60 KO).
  • LAG Hamm, 12.02.2001 - 4 Ta 277/00

    Prozesskostenhilfe: Rechtsverteidigung bei Freistellung durch Insolvenzverwalter

  • LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 Sa 1142/03

    Arbeitsentgelt einschließlich des Aufstockungsbetrages während der

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2003 - 12 Sa 1202/03
  • FG Münster, 01.03.2001 - 12 K 5709/00

    Berücksichtigung von Masseverbindlichkeiten bei Unzulänglichkeit des

  • LAG Hessen, 19.02.2004 - 11 Sa 534/03
  • LAG Düsseldorf, 10.12.2003 - 12 (15) Sa 1205/03
  • ArbG Kaiserslautern, 04.05.2001 - 7 Ca 193/01

    Rechtsunwirksame Kündigung durch einen Insolvenzverwalter; Zulässigkeit einer

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