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   BGH, 26.03.1999 - V ZR 364/97   

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https://dejure.org/1999,1511
BGH, 26.03.1999 - V ZR 364/97 (https://dejure.org/1999,1511)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1999 - V ZR 364/97 (https://dejure.org/1999,1511)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1999 - V ZR 364/97 (https://dejure.org/1999,1511)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BGB § 249 A

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Erstattungsfähigkeit nutzloser Aufwendungen; Rentabilitätsvermutung; Auswirkungen einer noch ausstehenden Genehmigung einer Erklärung eines vollmachtlosen Vertreters; Vergleich mit Rücktrittsrecht; Rückwirkung der Genehmigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwendungen, - des Käufers als Schadensersatz; Rentabilitätsvermu- tung, Käuferaufwendungen und -; Schadensersatz, - wegen Nichterfüllung

  • Judicialis

    BGB § 249 A

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Erstattungsfähigkeit frustrierter Aufwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen eines Käufers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Nichterfüllungsschaden; Erstattungsfähigkeit fehlgeschlagener Aufwendungen trotz Schwebezustand des Vertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann kann Käufer Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangen? (IBR 1999, 386)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2269
  • ZIP 1999, 845
  • MDR 1999, 861
  • WM 1999, 1064
  • DB 1999, 1158
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.1993 - XII ZR 136/91

    Keine Rentabilitätsvermutung für nutzlose Aufwendungen bei Rücktrittsrecht der

    Auszug aus BGH, 26.03.1999 - V ZR 364/97
    Die Aufwendungen eines Käufers sind unter dem Gesichtspunkt der Rentabilitätsvermutung auch dann erstattungsfähig, wenn sie zu einem Zeitpunkt getätigt wurden, in dem der durch einen vollmachtlosen Vertreter geschlossene Vertrag noch schwebend unwirksam war, sofern später die Genehmigung erteilt worden ist (Abgrenzung zu BGH, NJW 1993, 2527).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof die Rentabilitätsvermutung mit Rücksicht auf den ungesicherten Vertragszustand als widerlegt angesehen, wenn die Aufwendungen gemacht wurden, obwohl der Vertragsgegner berechtigt war, vom Vertrag zurückzutreten (BGH, Urt. v. 30. Juni 1993, XII ZR 136/91, NJW 1993, 2527).

  • BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90

    Erstattung von Aufwendungen des Käufers im Rahmen des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus BGH, 26.03.1999 - V ZR 364/97
    Dafür besteht eine - widerlegbare - Vermutung; denn es darf angenommen werden, daß die Parteien Leistung und Gegenleistung als gleichwertig einschätzen mit der Folge, daß die Aufwendungen durch den Vorteil der erwarteten Gegenleistung ausgeglichen werden ("Rentabilitätsvermutung", vgl. Senat, BGHZ 71, 234, 238; BGHZ 99, 182, 197; Senat, BGHZ 114, 193, 197).
  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77

    Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden

    Auszug aus BGH, 26.03.1999 - V ZR 364/97
    Dafür besteht eine - widerlegbare - Vermutung; denn es darf angenommen werden, daß die Parteien Leistung und Gegenleistung als gleichwertig einschätzen mit der Folge, daß die Aufwendungen durch den Vorteil der erwarteten Gegenleistung ausgeglichen werden ("Rentabilitätsvermutung", vgl. Senat, BGHZ 71, 234, 238; BGHZ 99, 182, 197; Senat, BGHZ 114, 193, 197).
  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

    Auszug aus BGH, 26.03.1999 - V ZR 364/97
    Dafür besteht eine - widerlegbare - Vermutung; denn es darf angenommen werden, daß die Parteien Leistung und Gegenleistung als gleichwertig einschätzen mit der Folge, daß die Aufwendungen durch den Vorteil der erwarteten Gegenleistung ausgeglichen werden ("Rentabilitätsvermutung", vgl. Senat, BGHZ 71, 234, 238; BGHZ 99, 182, 197; Senat, BGHZ 114, 193, 197).
  • BGH, 12.03.2009 - VII ZR 26/06

    Anspruch des Erwerbers einer mangelhaften Eigentumswohnung auf Schadensersatz

    Denn auch insoweit gilt die Rentabilitätsvermutung, die dahin geht, dass diese Aufwendungen durch den Vorteil der Gegenleistung wieder eingebracht werden (BGH, Urteil vom 31. März 2006 - V ZR 51/05, BGHZ 167, 108, 116; Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 364/97, NJW 1999, 2269; Urteil vom 17. Mai 1995 - VIII ZR 70/94, NJW 1995, 2159, 2160).
  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 401/98

    Aufwendungsersatz im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 71, 234, 238; 99, 182, 197; 114, 193, 197; zuletzt Urt. v. 26. März 1999, V ZR 364/97, ZIP 1999, 845 und vom 24. September 1999, V ZR 71/99, z. Veröff.
  • OLG Köln, 16.03.2016 - 16 U 63/15

    Umfang der Überwachungspflichten des Architekten bei Beauftragung mit der

    Dafür besteht eine - widerlegbare - Vermutung; denn es darf angenommen werden, dass die Parteien Leistung und Gegenleistung als gleichwertig einschätzen mit der Folge, dass die Aufwendungen durch den Vorteil der erwarteten Gegenleistung ausgeglichen werden (vgl. BGH, Urteil vom 6.07.03.1999, NJW 1999, 2269 "Rentabilitätsvermutung").
  • BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllunt

    Dafür besteht eine - widerlegbare - Vermutung; denn es darf angenommen werden, daß die Parteien Leistung und Gegenleistung als gleichwertig einschätzen mit der Folge, daß die Aufwendungen durch die Vorteile der erwarteten Gegenleistung ausgeglichen werden ("Rentabilitätsvermutung", vgl. Senat, BGHZ 71, 234, 238; BGHZ 99, 182, 197; Senat, Urt. v. 26. März 1999, V ZR 364/97, ZIP 1999, 845).
  • BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98

    Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Pilotenausbildung

    Dem liegt die Vermutung zugrunde, derartige Aufwendungen hätten sich auch rentiert (vgl. nur BGH Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 364/97 - Der Betrieb 1999, 1158).
  • KG, 06.04.2017 - 19 UF 87/16

    Verstoß des umgangsverpflichteten Elternteils gegen die Umgangsvereinbarung:

    Ein Anspruch auf Ersatz nutzlos gewordener Aufwendungen kann zwar im Rahmen der "Rentabilitätsvermutung", wenn zu vermuten steht, dass die Aufwendungen durch den Vorteil der erwarteten Gegenleistung ausgeglichen werde (BGH, Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 364/97 - juris; zur Anwendbarkeit der "Rentabilitätsvermutung" neben § 284 BGB: Oetker in: Münchener Kommentar, BGB, 7. Aufl., § 249 RdNr. 48).
  • KG, 29.10.2001 - 20 U 1885/00

    Eignung eines Doppelparkersystems für einen Betrieb in einer Hotelgarage

    Dafür besteht eine - widerlegbare - Vermutung; denn es darf angenommen werden, dass die Parteien Leistung und Gegenleistung als gleichwertig einschätzen mit der Folge, dass die Aufwendungen durch die Vorteile der erwarteten Gegenleistung ausgeglichen werden ("Rentabilitätsvermutung", vgl. BGHZ 71, 234 [238] = NJW 1978, 1805 [BGH 21.04.1978 - V ZR 235/77] = LM § 251 BGB Nr. 25; BGHZ 99, 182 [197] = NJW 1987, 831 = LM § 157 [Ga] BGB Nr. 33; Senat, ZIP 1999, 845 [BGH 26.03.1999 - V ZR 364/97] ).
  • KG, 16.03.2017 - 19 UF 87/16

    Verstoß des umgangsverpflichteten Elternteils gegen die Umgangsvereinbarung:

    Ein Anspruch auf Ersatz nutzlos gewordener Aufwendungen kann zwar im Rahmen der "Rentabilitätsvermutung", wenn zu vermuten steht, dass die Aufwendungen durch den Vorteil der erwarteten Gegenleistung ausgeglichen werde (BGH, Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 364/97 - juris; zur Anwendbarkeit der "Rentabilitätsvermutung" neben § 284 BGB: Oetker in: Münchener Kommentar, BGB, 7. Aufl., § 249 RdNr. 48).
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