Rechtsprechung
   LG Bonn, 16.04.1999 - 1 O 186/98   

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https://dejure.org/1999,5069
LG Bonn, 16.04.1999 - 1 O 186/98 (https://dejure.org/1999,5069)
LG Bonn, Entscheidung vom 16.04.1999 - 1 O 186/98 (https://dejure.org/1999,5069)
LG Bonn, Entscheidung vom 16. April 1999 - 1 O 186/98 (https://dejure.org/1999,5069)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Staatshaftung wegen verspäteter Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß des § 6 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) gegen Verfassungsrecht oder Gemeinschaftsrecht; Haftung des Staates bei fehlerhafter Umsetzung des EG-Rechts; Bestehen einer Pflicht zur fristgerechten Umsetzung von Richtlinien ; Schutz aller Einlagen durch die ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EGV Art. 189 Abs. 3; GG Art. 34, 14; BGB § 839; KWG § 6 Abs. 4
    Staatshaftung wegen Nichtumsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie auch bei gegen die Richtlinie erhobener Nichtigkeitsklage vor dem EuGH

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Verspätete Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie; Mitverschulden des Bankkunden; Drittschutzwirkung der Aufsicht über das Kreditwesen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 189 Abs. 3 EGV
    Staatshaftung wegen verspäteter Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 815
  • ZIP 1999, 959
  • NVwZ 2000, 480 (Ls.)
  • EuZW 1999, 732
  • WM 1999, 1972
  • BB 2000, 384
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung

    Das Landgericht hat unter Bezugnahme auf seine Entscheidung in einer Parallelsache, die in ZIP 1999, 959 = NJW 2000, 815 veröffentlicht ist, einen qualifizierten Verstoß der Beklagten gegen das Gemeinschaftsrecht angenommen, die Kausalität für den eingetretenen Schaden bejaht und die Beklagte dementsprechend verurteilt, an die Kläger jeweils 39.450 DM - das ist der Gegenwert von 20.000 ECU im Zeitpunkt des Entschädigungsfalls - nebst Zinsen Zug um Zug gegen Abtretung eines entsprechenden Anteils an der zur Konkurstabelle festgestellten Forderung zu zahlen.
  • LG Bonn, 10.11.1999 - 1 O 55/99

    Voraussetzungen des gemeinschaftsrechtlichen Entschädigungsanspruchs für die

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  • LG Bonn, 31.03.2000 - 1 O 159/99

    Bundesrepublik Deutschland ist wegen verspäteter Umsetzung der EG-Richtlinie vom

    Diese Voraussetzungen sind gegeben, wie die Kammer bereits in den beiden Urteilen vom 16.04.1999 (ZIP 1999, 959 und 1 O 152/98), ausgeführt hat.

    Dies gilt - wie bereits in den Urteilen der Kammer vom 16.04.1999 (1 O 152/98 und 1 O 186/98) angedeutet - auch dann, wenn eine Belehrung in der Form des § 23 a KWG erfolgt ist.".

  • LG Bonn, 04.10.1999 - 1 O 55/99

    Haftung der Bundesrepublik wegen verspäteter Umsetzung der

    1.Für Schäden die einem Bürger durch die nicht rechtzeitige Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie entstanden sind, hat die Bundesrepublik Deutschland nach den vom EuGH in der Rechtssache Francovich (ZIP 1991, 1610) entwickelten Grundsätzen Schadensersatz zu leisten (im Anschluss an LG Bonn ZIP 1999, 959).
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