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   OLG Celle, 09.02.2000 - 2 W 101/99   

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OLG Celle, 09.02.2000 - 2 W 101/99 (https://dejure.org/2000,1449)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.02.2000 - 2 W 101/99 (https://dejure.org/2000,1449)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 2 W 101/99 (https://dejure.org/2000,1449)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes durch Fruchtlosigkeitsbescheinigung; Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners seitens des antragstellenden Sozialversicherungsträgers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 InsO; § 34 Abs. 1 InsO; § 294 ZPO; § 568 Abs. 2 S. 2 ZPO
    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen für die Geltendmachung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge durch den Träger der Sozialversicherung; Anforderungen an die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen für die Geltendmachung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge durch den Träger der Sozialversicherung; Anforderungen an die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 7 Abs. 1 § 14
    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Insolvenzgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 702
  • ZIP 2000, 1675
  • NZI 2000, 214
  • NZS 2001, 203
  • Rpfleger 2000, 290
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 188/99

    Weitere Beschwerde nach § 7 InsO

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2000 - 2 W 101/99
    Einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob in der Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde nicht schon der Antrag auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde zu sehen ist (so beispielsweise OLG Köln, ZInsO 2000, 43) bedarf es nicht.

    Soweit § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO für die sofortige weitere Beschwerde vorsieht, dass eine Divergenz zwischen den Entscheidungen des erstinstanzlichen Gerichts und des Beschwerdegerichts vorliegen muss und die Beschwerdeentscheidung einen neuen selbstständigen Beschwerdegrund haben muss, gilt diese Einschränkung im Insolvenzverfahren aufgrund der Sonderregelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht (s. auch OLG Köln, ZIP 1999, 1929; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; Becker, in: Nerlich/Römermann, InsO, § 7 Rz. 8; Smid, InsO, § 7 Rz. 15).

    Bei der zur Entscheidung gestellten Frage handelt es sich nicht um eine bloße Tatfrage, deren Nachprüfung im Rahmen einer Rechtsbeschwerde grundsätzlich nicht stattfinden dürfte (dazu auch OLG Köln, ZInsO 2000, 43); Insolvenzgericht und Landgericht haben sich nicht mit der Frage auseinander gesetzt, ob die von der Klägerin dargelegten Tatsachen ausreichen, um eine Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes annehmen zu können.

    Diese Fragen sind auch im Rahmen einer Rechtsbeschwerde zu klären (s. OLG Köln, ZInsO 2000, 43; BayObLG, Rpfleger 1992, 521; OLG Frankfurt, Rpfleger 1993, 115; Karl, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 27 Rz. 33).

    Dies genügt auch im Rahmen des § 14 InsO, um die Voraussetzungen für einen zulässigen Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners glaubhaft zu machen (s. OLG Köln, ZInsO 2000, 43; Kirchhof, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 14 Rz. 6 ff.; Mönning, in: Nerlich/Römermann, InsO, § 14 Rz. 29 ff.; Pape, in: Kübler/Prütting, InsO, § 14 Rz. 5 ff.; Smid, InsO, § 14 Rz. 17 ff.).

    Das Oberlandesgericht Köln (ZInsO 2000, 43) ist in einem vergleichbaren Fall mit einer überzeugenden Begründung der Tendenz entgegengetreten, durch überzogene Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners die Sachprüfung des Insolvenzantrags so lange zu verzögern, dass eine Verfahrenseröffnung nicht mehr in Betracht kommt.

    Zwar hat das OLG Köln in dem bereits mehrfach zitierten Beschluss vom 29. Dezember 1999 (ZInsO 2000, 43) schon eine Entscheidung über die Anforderungen an Insolvenzanträge von Sozialversicherungsträgern getroffen.

  • LG Halle, 10.05.1993 - 2 T 53/93

    Einreichen eines Kontoauszuges über die bis zur Antragsstellung rückständigen

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2000 - 2 W 101/99
    Zwar ist streitig, ob schon die bloße Nichtzahlung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen über einen längeren Zeitraum ausreicht, um von einer Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes auszugehen (in diesem Sinne Pape, in: Kübler/Prütting, InsO, § 14 Rz. 9 m. w. H.; Smid, InsO, § 14 Rz. 20 f.; anderer Auffassung: LG Halle, ZIP 1993, 1036 zum Recht der Gesamtvollstreckungsordnung; Kirchhof, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 14 Rz. 11 der die Auffassung vertritt, dass die bloße Nichterfüllung auch auf einem bloß fehlenden Zahlungsunwillen beruhen könnte; wohl auch Mönning, in: Nerlich/Römermann, § 14 Rz. 40).
  • OLG Frankfurt, 07.08.1992 - 20 W 263/92

    Löschung einer GmbH wegen Unterlassen der Jahresabschlußpublizität

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2000 - 2 W 101/99
    Diese Fragen sind auch im Rahmen einer Rechtsbeschwerde zu klären (s. OLG Köln, ZInsO 2000, 43; BayObLG, Rpfleger 1992, 521; OLG Frankfurt, Rpfleger 1993, 115; Karl, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 27 Rz. 33).
  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2000 - 2 W 101/99
    Soweit § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO für die sofortige weitere Beschwerde vorsieht, dass eine Divergenz zwischen den Entscheidungen des erstinstanzlichen Gerichts und des Beschwerdegerichts vorliegen muss und die Beschwerdeentscheidung einen neuen selbstständigen Beschwerdegrund haben muss, gilt diese Einschränkung im Insolvenzverfahren aufgrund der Sonderregelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht (s. auch OLG Köln, ZIP 1999, 1929; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; Becker, in: Nerlich/Römermann, InsO, § 7 Rz. 8; Smid, InsO, § 7 Rz. 15).
  • BayObLG, 26.05.1992 - 1Z BR 2/92

    Rechtliches Gehör des Erben

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2000 - 2 W 101/99
    Diese Fragen sind auch im Rahmen einer Rechtsbeschwerde zu klären (s. OLG Köln, ZInsO 2000, 43; BayObLG, Rpfleger 1992, 521; OLG Frankfurt, Rpfleger 1993, 115; Karl, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 27 Rz. 33).
  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Dementsprechend wird angenommen, daß eine halbjährige Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen ohne weiteres eine Zahlungsunfähigkeit umfassend glaubhaft macht (OLG Celle NZI 2000, 214, 216; OLG Dresden ZInsO 2000, 560, 561 f; vgl. OLG Naumburg KTS 2000, 440, 441 f).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 238/05

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit; Rechtsfolgen von

    Nach der Rechtsprechung des Senats stellt bei Anwendung dieser Methode die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen ein starkes Indiz dar, welches für den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit spricht, weil diese Forderungen in der Regel wegen der drohenden Strafbarkeit gemäß § 266a StGB bis zuletzt bedient werden (BGHZ 149, 178, 187; BGH, Urt. v. 10. Juli 2003 - IX ZR 89/02, WM 2003, 1776, 1778; ebenso: OLG Dresden ZInsO 2000, 560, 561; OLG Celle NZI 2000, 214, 216; zustimmend: Braun/Kind, InsO, 2. Aufl. § 14 Rn. 23; FK-InsO/Schmerbach, 4. Aufl. § 14 Rn. 77; HK-InsO/Kirchhof, aaO § 14 Rn. 17; MünchKomm-InsO/Schmahl, § 14 Rn. 34; Pape in Kübler/Prütting, InsO § 14 Rn. 52).
  • OLG Dresden, 23.04.2001 - 13 W 172/01

    Insolvenzantrag durch Sozialversicherungsträger - Glaubhaftmachung der

    Dies genügt für die Annahme einer Gesetzesverletzung (vgl. OLG Celle ZIP 2000, 1675 m.w.N.; OLG Dresden ZInsO 2000, 560, 561).

    Diese Zulässigkeitsvoraussetzung gilt im Insolvenzverfahren aufgrund der Sonderregelung des § 7 Abs. 1 InsO gerade nicht, da es sich insoweit um eine Rechtsbeschwerde eigener Art zur Vereinheitlichung der Insolvenzrechtsprechung handelt (OLG Köln NJW-RR 2000, 427, 428; OLG Celle ZIP 2000, 1675; Pape, NJW 2001, 23, 25, jeweils m.w.N.).

    Bei der anstehenden Problematik handelt es sich nicht nur um eine dem Rechtsbeschwerdeverfahren unzugängliche, bloße Tatfrage (OLG Celle ZIP 2000, 1675, 1677).

    Insolvenzanträge können auch aufgrund nicht titulierter Forderungen gestellt werden, da kein Zwang zur Durchführung erfolgloser Zwangsvollstreckungen besteht (OLG Celle ZIP 2000, 1675, 1677).

    So wird in einem beharrlichen Nichtbegleichen unbestrittener Sozialversicherungsbeiträge erst bei einem Rückstand von mindestens sechs Monaten ein Indiz für die Zahlungsunfähigkeit gesehen (OLG Celle ZIP 2000, 1675, 1678; OLG Dresden ZInsO 2000, 560 f.; OLG Zweibrücken MDR 2001, 413; ferner HK/Kirchhof, a.a.O., § 14 Rdn. 13; OLG Naumburg KTS 2000, 440: Zahlungsunfähigkeit jedenfalls bei neun Monaten erheblichen Zahlungsrückstandes).

    Schließlich ist darauf zu verweisen, dass die Prüfung der Glaubhaftmachung nur der Feststellung der Zulässigkeit des Antrages und somit des Eintritts in eine ausführliche Prüfung dient (OLG Celle ZIP 2000, 1675, 1678 f.).

    Die Entscheidung steht nicht im Widerspruch zu denen des OLG Celle (ZIP 2000, 1675), des OLG Naumburg (KTS 2000, 440) oder des OLG Zweibrücken (MDR 2001, 413).

  • OLG Rostock, 10.07.2006 - 3 U 158/05

    Insolvenzanfechtung - Kongruente Deckung

    Ähnlich hat das OLG Celle befunden, dass die beharrliche Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen über einen längeren Zeitraum (sechs Monate) im Rahmen der Glaubhaftmachung eines Insolvenzgrundes bei Antragstellung genügen müsse (OLG Celle, Beschl. vom 09.02.2000 - 2 W 101/99 - NZI 2000, 214; dem folgend OLG Dresden Beschl. vom 28.08.2000 - 7 W 1396/00 - ZInsO 2000, 560; OLG Naumburg Beschl. vom 22.02.2000 - 5 W 1/00 - MDR 2000, 1153 = KTS 2000, 440).

    Nach der allgemeinen Erfahrung ist nicht zu vermuten, dass er den Sozialversicherer als Ersten nicht mehr befriedige (BGH Urt. vom 25.10.2001, a.a.O.; BGH Urt. vom 20.11.2001 - IX ZR 48/01 - BGHZ 149, 178 = ZIP 2002, 87 = NJW 2002, 515 = ZInsO 2002, 29; BGH Urt. vom 27.05.2003 - IX ZR 169/02 - ZIP 2003, 1506 = ZInsO 2003, 764 = NJW 2003, 3347; OLG Celle Beschl. vom 09.02.2000, a.a.O.; OLG Dresden Beschl. vom 28.08.2000, a.a.O.; OLG Naumburg Beschl. vom 22.02.2000, a.a.O.).

    Auch das OLG Dresden (Beschl. vom 28.08.2000, a.a.O.) und das OLG Celle (Beschl. vom 09.02.2000, a.a.O.) sowie der Bundesgerichtshof (Urt. vom 27.05.2003, a.a.O.) ordnen die Vortrags- und Beweislast für eine Zahlungsunwilligkeit dem Schuldner bzw. dem Anfechtungsgegner zu.

    Das OLG Celle (Beschl. vom 09.02.2000, a.a.O.) weist darauf hin, dass der Sozialversicherer mit Blick auf die Rechtsprechung zur Strafbewehrung der unterlassenen Beitragsabführung durch den Schuldner im Gegenzug zum Kontrahierungszwang recht schnell ein Insolvenzverfahren einleiten könne.

  • LG Freiburg, 23.01.2003 - 4 T 260/02

    Insolvenzeröffnung: Glaubhaftmachung der Forderung des Sozialversicherungsträgers

    Insgesamt verfolgt nämlich die neue Insolvenzordnung das Ziel einer rechtzeitigen und leichteren Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vgl. Allgemeiner Teil der Begründung zum Regierungsentwurf der Insolvenzordnung, Bundestagsdrucksache 12/2443, abgedruckt in Balz/Landfermann, Die neuen Insolvenzgesetze Seite 21; vgl.a. OLG Celle NJW-RR 2001, 702).

    Der Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit in mehrfacher Hinsicht glaubhaft gemacht (vgl. hierzu allgemein OLG Celle NJW-RR 2001, 702).

  • OLG Köln, 04.10.2000 - 2 W 198/00

    Vorlage der Abtretungserklärung zur Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren

    § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist im Verfahren gemäß § 7 InsO nicht anzuwenden (vgl. BGH NZI 2000, 260; BayObLG NZI 1999, 451; Senat, NJW 2000, 223 = NZI 1999, 494 = ZIP 1999, 1929 [1930]; Senat, NZI 2000, 367 [368] = ZInsO 2000, 334 = ZIP 2000, 1628 [1629]; OLG Braunschweig, NZI 2000, 321; OLG Celle, ZIP 2000, 1675 [1676]; OLG Schleswig, NZI 2000, 165; Kirchhof in Heidelberger Kommentar zur InsO, 1999, § 7 Rdn. 9).
  • LG Düsseldorf, 03.09.2010 - 1 O 22/09

    Eingeräumte Kreditlinie, abgerufener Dispositionskredit, Beiträge zur

    Der Unternehmer wird im Zweifel daher eher die Zahlung fälliger Forderungen privater Gläubiger, wie zum Beispiel von Lieferanten, aussetzen, um seine Sozialversicherungsbeiträge abführen zu können, als den Sozialleistungsträger unbezahlt zu lassen, wenn er das denn noch kann (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2000, 2 W 101/99).
  • OLG Celle, 08.05.2002 - 13 U 272/01

    Anfechtbarkeit der vom Insolvenzschuldner an die Krankenkasse bezahlten

    Die "Kreditierung" des Schuldners über die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen stellt im Normalfall den letzten Akt auf dem Weg des Schuldners in die Insolvenz dar (vgl. OLG Celle ZIP 2000, 1675; auch BGH ZIP 2002, 87, 90).
  • OLG Zweibrücken, 26.10.2000 - 3 W 206/00

    Insolvenzantrag durch Sozialversicherungsträger - Glaubhaftmachung -

    Im Hinblick darauf habe das OLG Celle (Beschluss vom 9. Februar 2000 - 2 W 101/99- = OLGR 2000, 126 ff) festgestellt, dass die Kreditierung des Schuldners über die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen im Normalfall den letzten Akt auf dem Weg in die Insolvenz darstelle.
  • OLG Frankfurt, 11.05.2001 - 26 W 37/01

    Keine Glaubhaftmachung einer Gläubigerforderung durch Vorlage eines dinglichen

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  • LG Dessau-Roßlau, 14.11.2012 - 1 T 319/12

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Anforderungen an die Glaubhaftmachung im

  • LG Rostock, 29.07.2009 - 1 S 51/09

    Arbeitgeberinsolvenz: Anfechtung der Überweisung von Arbeitnehmerbeiträgen zur

  • OLG Köln, 03.08.2001 - 2 W 136/01
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2014 - L 7 AL 123/12
  • LG Freiburg, 12.02.2003 - 4 T 308/02

    Kostenstundung im Insolvenzverfahren: Abweisung wegen der Möglichkeit der

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