Rechtsprechung
| OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre im Insolvenzverfahren: Massegefährdung als Voraussetzung der Anordnung; Begründungserfordernis für Beschlüsse des Insolvenz- und des Beschwerdegerichts
- Niedersächsische Oberlandesgerichte
InsO § 99
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre im Insolvenzverfahren: Massegefährdung als Voraussetzung der Anordnung; Begründungserfordernis für Beschlüsse des Insolvenz- und des Beschwerdegerichts
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Notwendigkeit einer eingehenden Begründung für Postsperre auch bei Anordnung gegenüber einer juristischen Person
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Leitsatz)
Überprüfbarkeit der Anordnung einer Postsperre
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
InsO § 7 Abs. 1 § 99 Abs. 1 Satz 1
Anordnung einer Postsperre; Notwendigkeit eingehender Begründung der Erforderlichkeit durch das Beschwerdegericht
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Notwendigkeit einer eingehenden Begründung für Postsperre auch bei Anordnung gegenüber einer juristischen Person
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2001, 634
- ZIP 2000, 1898
- NZI 2000, 583
- Rpfleger 2000, 560
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 11.09.2003 - IX ZB 65/03
Insolvenzrecht - Rechtsbeschwerde gegen Postsperre
Ob die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, hat das Insolvenzgericht aufgrund einer Abwägung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (OLG Celle NZI 2000, 583, 584; 2001, 147, 148; ZIP 2002, 578, 579; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27. September 2000 - 3 W 179/00, juris-Dokument Nr. KORE 571982000). - OLG Celle, 24.01.2001 - 2 W 124/00
Insolvenzeröffnungsverfahren: Beschwerde gegen die Bestimmung des örtlich …
Damit wird auch im Eröffnungsverfahren § 99 Abs. 2 Satz 1 InsO in Bezug genommen, der eine sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der Postsperre ausdrücklich vorsieht (vgl. auch OLG Celle, ZIP 2000, 1898;… Landfermann, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., S. 159, Rn. 94;… Pape in: Kübler/Prütting, InsO, 8. Lfg. 11/00, § 20 Rn. 16 c).Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners wäre zunächst schon im Hinblick auf die fehlende Sachverhaltsdarstellung in der Entscheidung des Beschwerdegerichts zuzulassen (zur Erforderlichkeit einer Darstellung des zu subsumierenden Sachverhalts in der Entscheidung des Beschwerdegerichts vgl. Senat, Beschluss vom 11. September 2000 -- 2 W 87/00, ZInsO 2000, 557; Senat, Beschluss vom 13. September 2000 -- 2 W 85/00, ZInsO 2000, 556; BayObLG, ZInsO 2000, 519 (LS); OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; Pape, ZInsO 2000, 548 f.).
Eine umfassende Darstellung, die eine Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen der vorläufigen Postsperre im Eröffnungsverfahren ermöglichen würde (zu den Voraussetzungen der Postsperreanordnung s. Senat, ZInsO 2000, 557 f.;… Lüke, in: Kübler/Prütting, InsO, § 99 Rn. 1 ff.) fehlt hier jedoch.
- OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01
Zulässigkeit Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Der Senat sieht es als sachdienlich an, für das weitere und andere Verfahren nochmals darauf hinzuweisen, daß nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung die dem Gericht der weiteren Beschwerde obliegende rechtliche Nachprüfung nur möglich ist, wenn sich aus der angefochtenen Entscheidung ergibt, von welchem konkreten Sachverhalt das Gericht der Erstbeschwerde ausgegangen ist und wie es ihn festgestellt hat (z.B. Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; Senat, NZI 2000, 165; Senat, NZI 2000, 480; OLG Celle, ZInsO 2000, 556; OLG Celle, ZInsO 2000, 557; BayObLG, NZI 2000, 434; dazu auch Pape, ZInsO 2000, 548).
- OLG Celle, 13.09.2000 - 2 W 85/00
Rechtsmittel im Verbraucherinsolvenzverfahren: Zulassung der sofortigen weiteren …
Dem Rechtsbeschwerdegericht muss nämlich durch eine Darstellung des Sachverhalts die Überprüfung der Entscheidung des Beschwerdegerichts, an dessen tatsächliche Feststellungen es gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO i.V.m. § 561 ZPO gebunden ist, überhaupt erst ermöglicht werden(dazu Senat, Beschl. v. 22. August 2000 - 2 W 64/00; Senat, Beschl. v. 11. September 2000 - 2 W 87/00; BayObLG, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00; OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, ZInsO 2000, 117). - OLG Celle, 08.11.2000 - 2 W 112/00
Zulassung und Begründetheit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen die …
Trotz der inzwischen unübersehbaren Vielzahl von veröffentlichten obergerichtlichen Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts im insolvenzrechtlichen Instanzenzug (s. OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, NZI 2000, 165; OLG Köln, ZInsO 2000, 393 = NZI 2000, 480; OLG Celle, ZInsO 2000, 556; OLG Celle, ZInsO 2000, 557 = ZIP 2000, 1898; BayObLG, NZI 2000, 434 = ZInsO 2000, 865 ); dazu auch Pape, ZInsO 2000, 548 f.) enthält der Beschluss des Landgerichts überhaupt keine Ausführungen zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt. - OLG Celle, 30.10.2000 - 2 W 97/00
Verbraucherinsolvenz: Kein Begründungszwang bei Ablehnung des …
Eine Gesetzesverletzung, die neben der Erforderlichkeit der Nachprüfung der Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO Voraussetzung für die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde ist, liegt dann vor, wenn das Beschwerdegericht im Zusammenhang mit seiner Beschwerdeentscheidung eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet hat und die Beschwerdeentscheidung auf dieser Gesetzesverletzung beruht (s. auch OLG Celle, Beschl. v. 11. September 2000 - 2 W 87/00, ZIP 2000, 1898;… Kirchhof, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung § 7 Rz. 15 ff.;… Prütting, in: Kübler/Prütting, InsO, § 7 Rz. 22 ff.). - OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00
Sofortige weitere Beschwerde im Regelinsolvenzverfahren: Zulassung wegen …
Die sofortige weitere Beschwerde, mit der sich die Schuldnerin gegen die erneute Zurückweisung ihrer Beschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre durch das Landgericht wendet, nachdem der Senat mit Beschluss vom 11. September 2000 (2 W 87/00, veröffentlicht in ZInsO 2000, 557 = ZIP 2000, 1898) den zunächst ergangenen Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 14. August 2000 aufgehoben und zurückverwiesen hatte, ist nicht zuzulassen. - LG Bonn, 21.07.2009 - 6 T 210/09
Postsperre, Begründungspflicht
Die Anordnung einer Postsperre nach § 99 InsO kann erfolgen, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Postsperre konkret dargelegt sind und eine Abwägung zwischen den Interessen des Schuldners und den Interessen der Gläubiger stattgefunden hat (OLG Celle, ZIP 2000, 1898; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 627; OLG Celle, NZI 2001, 147; OLG Celle, ZIP 2001, 468; OLG Celle, ZIP 2002, 578; vgl. auch BGH, ZIP 2003, 1953).
