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   OLG Zweibrücken, 26.10.2000 - 3 W 206/00   

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OLG Zweibrücken, 26.10.2000 - 3 W 206/00 (https://dejure.org/2000,2470)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.10.2000 - 3 W 206/00 (https://dejure.org/2000,2470)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 3 W 206/00 (https://dejure.org/2000,2470)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnungsantrag; Insolvenzverfahren; Glaubhaftmachung; Sozialversicherungsträger; Sozialversicherungsbeitrag; Säumniszuschlag; Gebühren; Teilzahlung; Tilgung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Anforderung an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit des Sozialversicherungsbeitragsschuldners

  • Judicialis

    InsO § 7 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 14 Abs. 1; ; ZPO § 294

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 7 Abs. 1 S. 2 § 14 Abs. 1; ZPO § 294
    Insolvenzantrag durch Sozialversicherungsträger - Glaubhaftmachung - spezifizierte Forderungen - Zahlung von Teilbeträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Betzdorf - 11 IN 66/00
  • LG Koblenz - 2 T 445/00
  • OLG Zweibrücken, 26.10.2000 - 3 W 206/00

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 2260
  • MDR 2001, 413
  • NZI 2001, 30
  • NZS 2001, 322 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2000 - 3 W 206/00
    Demnach hängt die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nicht davon ab, ob die Vorinstanzen divergierende Entscheidungen getroffen haben, sondern allein davon, ob die Nachprüfung der - ggfs. auch übereinstimmenden - Entscheidungen der Vorinstanzen zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten ist (vgl. OLG Köln ZIP 1999, 1929, 1930).
  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 188/99

    Weitere Beschwerde nach § 7 InsO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2000 - 3 W 206/00
    Es ist anerkannt, dass auch im Rechtsbeschwerdeverfahren die Tatsachenwürdigung der Vorinstanz dahingehend überprüft werden kann, ob der Tatrichter insoweit alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen sowie die Anforderungen an die Glaubhaftmachung zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 28. August 2000 - 7 W 1396/00 - OLG Köln Beschluss vom 29. Dezember 1999 - 2 W 188/99 - = ZinsO 2000, 43, 44; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FGG 14. Aufl. § 27 Rdnr. 23, jew. m.w.N.).
  • OLG Celle, 08.03.2000 - 2 W 23/00

    Tragung der Kosten des Verfahrens der vorläufigen Insolvenzverwaltung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2000 - 3 W 206/00
    Sie geht als speziellere Bestimmung der allgemeinen Vorschrift des § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO vor (vgl. BGH ZInsO aaO, 281; Senat OLGR 2000, 369, 370; OLG Köln OLGR 2000, 141, 142; BayObLG Beschluss vom 3. November 1999 - 4 Z BR 3/99 - und BayObLGZ 1999, 310, 312, 313; OLG Celle NZI 2000, 226; 227).
  • OLG Dresden, 28.08.2000 - 7 W 1396/00

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2000 - 3 W 206/00
    Es ist anerkannt, dass auch im Rechtsbeschwerdeverfahren die Tatsachenwürdigung der Vorinstanz dahingehend überprüft werden kann, ob der Tatrichter insoweit alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen sowie die Anforderungen an die Glaubhaftmachung zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 28. August 2000 - 7 W 1396/00 - OLG Köln Beschluss vom 29. Dezember 1999 - 2 W 188/99 - = ZinsO 2000, 43, 44; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FGG 14. Aufl. § 27 Rdnr. 23, jew. m.w.N.).
  • OLG Celle, 09.02.2000 - 2 W 101/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2000 - 3 W 206/00
    Im Hinblick darauf habe das OLG Celle (Beschluss vom 9. Februar 2000 - 2 W 101/99- = OLGR 2000, 126 ff) festgestellt, dass die Kreditierung des Schuldners über die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen im Normalfall den letzten Akt auf dem Weg in die Insolvenz darstelle.
  • OLG Zweibrücken, 19.10.2000 - 3 W 198/00

    Rechtsmittel gegen Beschluss der Gläubigerversammlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2000 - 3 W 206/00
    Eine weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO setzt stets voraus, dass bereits gegen die Entscheidung des Erstgerichts die sofortige Beschwerde gemäß § 6 Abs. 1 InsO statthaft war (BGH ZInsO 2000, 280; Senat, Beschluss vom 1, 9. Oktober 2000 - 3 W 198/00 -, zur Veröffentlichung bestimmt; BayObLG MDR 1999, 1344 und MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629; OLG Naumburg, Beschluss vom 10. März 2000 - 5 W 18/00 - = ZInsO 2000, 216 und NZI 2000, 263, 264, jew. m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 10.03.2000 - 5 W 18/00

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung im Falle rückständiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2000 - 3 W 206/00
    Eine weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO setzt stets voraus, dass bereits gegen die Entscheidung des Erstgerichts die sofortige Beschwerde gemäß § 6 Abs. 1 InsO statthaft war (BGH ZInsO 2000, 280; Senat, Beschluss vom 1, 9. Oktober 2000 - 3 W 198/00 -, zur Veröffentlichung bestimmt; BayObLG MDR 1999, 1344 und MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629; OLG Naumburg, Beschluss vom 10. März 2000 - 5 W 18/00 - = ZInsO 2000, 216 und NZI 2000, 263, 264, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 30.09.1999 - 4Z BR 4/99

    Voraussetzungen der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • BayObLG, 08.10.1999 - 4Z BR 7/99

    Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung im

  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99

    Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO

  • OLG Hamm, 27.10.1999 - 14 W 100/99

    Verstoß gegen Verfahrensvorschriften des Beschwerdeverfahrens als neuer

  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 29/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines

    Demgegenüber reicht die bloße Vorlage eines Kontoauszugs nicht aus, um die ausgewiesenen Forderungen im Sinne von § 14 Abs. 1 InsO glaubhaft zu machen (AG Duisburg NZI 1999, 507; AG Hamburg NZI 2001, 163; AG Potsdam NZI 2001, 495; 2003, 155, 156; vgl. auch LG Hamburg ZInsO 1999, 651 f; a.A. OLG Zweibrücken ZIP 2000, 2260, 2262 f).
  • OLG Dresden, 23.04.2001 - 13 W 172/01

    Insolvenzantrag durch Sozialversicherungsträger - Glaubhaftmachung der

    So wird in einem beharrlichen Nichtbegleichen unbestrittener Sozialversicherungsbeiträge erst bei einem Rückstand von mindestens sechs Monaten ein Indiz für die Zahlungsunfähigkeit gesehen (OLG Celle ZIP 2000, 1675, 1678; OLG Dresden ZInsO 2000, 560 f.; OLG Zweibrücken MDR 2001, 413; ferner HK/Kirchhof, a.a.O., § 14 Rdn. 13; OLG Naumburg KTS 2000, 440: Zahlungsunfähigkeit jedenfalls bei neun Monaten erheblichen Zahlungsrückstandes).

    Die Entscheidung steht nicht im Widerspruch zu denen des OLG Celle (ZIP 2000, 1675), des OLG Naumburg (KTS 2000, 440) oder des OLG Zweibrücken (MDR 2001, 413).

  • OLG Zweibrücken, 30.01.2002 - 3 W 235/01

    Abtretung; Abtretungserklärung; Schuldner; Höchstpersönlich; Restschuldbefreiung;

    Eine weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 Satz 1 a.F. InsO setzt stets voraus, dass bereits gegen die Entscheidung des Erstgerichts die sofortige Beschwerde gemäß § 6 Abs. 1 InsO statthaft war (vgl. etwa BGH ZIP 2000, 755; Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2000 -3 W 206/00 - BayObLG MDR 1999, 1344 und MDR 2000, 51; OLG Köln NJW-RR 1999, 996, 997 und NZI 2000, 130, 131; OLG Naumburg, Beschluss vom 10. März 2000 - 5 W 18/00 - = ZInsO 2000, 216 und NZI 2000, 263, 264, jew. m.w.N.).

    Demnach hängt die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nicht davon ab, ob die Vorinstanzen divergierende Entscheidungen getroffen haben, sondern allein davon, ob die Nachprüfung der - gegebenenfalls auch übereinstimmenden - Entscheidungen der Vorinstanzen zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 W 206/00 - OLG Köln ZIP 1999, 1929, 1930).

  • LG Duisburg, 25.03.2009 - 7 T 256/08

    Zahlungsunfähigkeit bei Geldilliquidität und zusätzlicher Zahlungsunwilligkeit

    Zwar ist für die Glaubhaftmachung der Forderungen nicht ausreichend, dass das amtlich erklärt, dass die Forderung besteht und einen Insolvenzantrag stellt ( so noch OLG Köln, NZI 2000, 78; OLG Zweibrücken, NZI 2001, 30; OLG Dresden, ZInsO 2000, 560 ).
  • OLG Zweibrücken, 16.01.2001 - 3 W 237/00

    Vergütung des Nachlassinsolvenzverwalters - Ersetzung der Sachverhaltsdarstellung

    Eine weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO setzt stets voraus, dass bereits gegen die Entscheidung des Erstgerichts die sofortige Beschwerde gemäß § 6 Abs. 1 InsO statthaft war (BGH ZInsO 2000, 280; Senat, Beschlüsse vom 19. Oktober 2000 - 3 W 108/00 - und vom 26. Oktober 2000 - 3 W 206/00 - = ZIP 2000, 260 f; BayObLG MDR :1999, 1344 und 2000, 51; OLG MDR 1999, 629; OLG Naumburg, Beschluss vom 10. März 2000 - 5 W 18/00 - = ZInsO 2000, 216 und NZI 2000, 263, 264 jew. m.w.N.).
  • LG Freiburg, 23.01.2003 - 4 T 260/02

    Insolvenzeröffnung: Glaubhaftmachung der Forderung des Sozialversicherungsträgers

    Die Vorlage der Beitragsnachweise des Arbeitgebers ist nicht notwendig, da keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Beschwerdeführerin nur fiktiv von Beitragsnachweisen ausgeht und Zahlungseingänge unzutreffend wiedergibt (vgl. OLG Saarbrücken ZIP 2000, 2260).
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