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   OLG Köln, 05.08.1999 - 1 U 3/99   

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https://dejure.org/1999,2083
OLG Köln, 05.08.1999 - 1 U 3/99 (https://dejure.org/1999,2083)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.08.1999 - 1 U 3/99 (https://dejure.org/1999,2083)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. August 1999 - 1 U 3/99 (https://dejure.org/1999,2083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fingierter Verkehrsunfall; Ungerechtfertigte Bereicherung ; Rückzahlung von Versicherungsleistungen; Wegfall der Bereicherung; Bösgläubiger Empfänger; Geldschuld; Gattungsschuld

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative; ; BGB § 818 Abs. 4; ; BGB § 819; ; BGB § 279; ; BGB § 166; ; BGB § 166 Abs. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 166, 279, 812, 819
    Zurechenbarkeit von Vertreterwissen im Rahmen des § 819 Abs. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1045
  • ZIP 1999, 310
  • ZIP 2000, 310
  • BB 1999, 2324
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 12.01.1998 - 16 U 72/97

    Haftung aus der Zurverfügungstellung des Girokontos für Geldgeschäfte eines

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.1999 - 1 U 3/99
    Von der Rechtsprechung ist anerkannt (BGH NJW 1982, 1585 f; OLG Köln NJW 1998, 2909), dass der hinter § 166 Abs. 1 BGB stehende Gedanke der Zurechenbarkeit von Vertreterwissen im Rahmen des § 819 Abs. 1 BGB analog anzuwenden ist.
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.1999 - 1 U 3/99
    Von der Rechtsprechung ist anerkannt (BGH NJW 1982, 1585 f; OLG Köln NJW 1998, 2909), dass der hinter § 166 Abs. 1 BGB stehende Gedanke der Zurechenbarkeit von Vertreterwissen im Rahmen des § 819 Abs. 1 BGB analog anzuwenden ist.
  • OLG Schleswig, 24.02.2000 - 5 U 193/98

    Ansprüche der Bank bei einer Zuviel-Überweisung

    Nach dem Bundesgerichtshof hat der Einwand, "wirtschaftlich" sei ein Dritter Kontoinhaber, keine Geltung (NJW 1983, 626; ebenso OLG Köln ZIP 2000, 310 und NJW 1998, 2909).

    Dieser hat damit - über die bestehende Bankvollmacht hinaus - eine tatsächlich ähnliche Stellung wie ein Vertreter, so daß es sachgerecht erscheint, dessen Wissen auch dem Kontoinhaber zuzurechnen (BGH NJW 1982, 1585 und OLG Köln ZIP 2000, 310, 311).

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