Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.02.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 188/99   

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OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 188/99 (https://dejure.org/1999,936)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.12.1999 - 2 W 188/99 (https://dejure.org/1999,936)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Dezember 1999 - 2 W 188/99 (https://dejure.org/1999,936)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 427
  • ZIP 2000, 504
  • NZI 2000, 78
  • NZS 2000, 369
  • Rpfleger 2000, 236
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 29.02.1988 - 2 W 9/88

    Anordnung eines Veräußerungsverbots gegenüber Schuldner

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 188/99
    Zur Glaubhaftmachung einer tatsächlichen Behauptung bedarf es nicht des vollen Beweises; vielmehr genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit, daß die Behauptung zutrifft (BGH, VersR 1986, 59; BGH, VersR 1986, 463; Senat, ZIP 1988, 664; Pape, NJW 1993, 297 [298]; Zöller/Greger, ZPO, 21. Auflage 1999, § 294 Rdnr. 1; FK/Schmerbach, a.a.O., § 14 Rdnr. 51; Mönning in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 14 Rdnr. 31; Pape in: Kübler/Prütting, InsO, 1999, § 14 Rdnr. 4; HK/Kirchhof, a.a.O., § 14 Rdnr. 6).

    Zudem kann in dem Insolvenzeröffnungsverfahren die Glaubhaftmachung der Forderung jederzeit durch den Schuldner mit einer Gegenglaubhaftmachung widerlegt werden (Senat, ZIP 1988, 664 [665]; FK/Schmerbach, a.a.O., § 14 Rdnr. 57).

  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 188/99
    Es liegt eine dem Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde grundsätzlich zugängliche Ausgangsentscheidung des Landgerichts im Sinne des § 7 InsO vor (vgl. hierzu: Senat, ZIP 1999, 586 [587]; HK/Kirchhof, InsO, 1999, § 7 Rdnr. 5).
  • BayObLG, 26.05.1992 - 1Z BR 2/92

    Rechtliches Gehör des Erben

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 188/99
    Die Frage, ob ein Gläubiger eine Forderung im Sinne des § 14 Abs. 1 InsO glaubhaft gemacht hat, ist zwar eine Tatfrage, deren Nachprüfung grundsätzlich im Rahmen der Rechtsbeschwerde nicht stattfindet; die Tatsachenfeststellung samt der Würdigung der Mittel der Glaubhaftmachung - als Teil der Tatsachenfeststellung - ist aber im Rechtsbeschwerdeverfahren dahin zu überprüfen, ob der Tatrichter bei der Erörterung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder gegen Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob die Anforderungen an die Glaubhaftmachung zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLG FamRZ 1980, 1064 [1065]; BayObLG, Rpfleger 1992, 521; OLG Frankfurt, Rpfleger 1993, 115 [116]; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 27 Rdnr. 33; Jansen, FGG, 2. Auflage 1969, § 27 Rdnr. 19, 43).
  • BayObLG, 30.09.1999 - 4Z BR 4/99

    Voraussetzungen der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 188/99
    Die Voraussetzungen, unter denen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts mit der weiteren Beschwerde angefochten werden kann, ist in Insolvenzverfahren durch die Sonderregelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO eigenständig und von der Bestimmung des § 568 Abs. 2 ZPO abweichend geregelt (Senat, ZIP 1999, 1929 [1930]; BayObLG, NZI 1999, 451; Becker in: Nerlich/Römermann, InsO, 1999, § 7 Rdnr. 8; HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 9; Smid, InsO, 1999, § 7 Rdnr. 15).
  • OLG Frankfurt, 07.08.1992 - 20 W 263/92

    Löschung einer GmbH wegen Unterlassen der Jahresabschlußpublizität

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 188/99
    Die Frage, ob ein Gläubiger eine Forderung im Sinne des § 14 Abs. 1 InsO glaubhaft gemacht hat, ist zwar eine Tatfrage, deren Nachprüfung grundsätzlich im Rahmen der Rechtsbeschwerde nicht stattfindet; die Tatsachenfeststellung samt der Würdigung der Mittel der Glaubhaftmachung - als Teil der Tatsachenfeststellung - ist aber im Rechtsbeschwerdeverfahren dahin zu überprüfen, ob der Tatrichter bei der Erörterung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder gegen Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob die Anforderungen an die Glaubhaftmachung zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLG FamRZ 1980, 1064 [1065]; BayObLG, Rpfleger 1992, 521; OLG Frankfurt, Rpfleger 1993, 115 [116]; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 27 Rdnr. 33; Jansen, FGG, 2. Auflage 1969, § 27 Rdnr. 19, 43).
  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 188/99
    Die Voraussetzungen, unter denen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts mit der weiteren Beschwerde angefochten werden kann, ist in Insolvenzverfahren durch die Sonderregelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO eigenständig und von der Bestimmung des § 568 Abs. 2 ZPO abweichend geregelt (Senat, ZIP 1999, 1929 [1930]; BayObLG, NZI 1999, 451; Becker in: Nerlich/Römermann, InsO, 1999, § 7 Rdnr. 8; HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 9; Smid, InsO, 1999, § 7 Rdnr. 15).
  • BGH, 08.10.1985 - VI ZR 152/85

    Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen - Verspätete Kenntnis -

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 188/99
    Zur Glaubhaftmachung einer tatsächlichen Behauptung bedarf es nicht des vollen Beweises; vielmehr genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit, daß die Behauptung zutrifft (BGH, VersR 1986, 59; BGH, VersR 1986, 463; Senat, ZIP 1988, 664; Pape, NJW 1993, 297 [298]; Zöller/Greger, ZPO, 21. Auflage 1999, § 294 Rdnr. 1; FK/Schmerbach, a.a.O., § 14 Rdnr. 51; Mönning in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 14 Rdnr. 31; Pape in: Kübler/Prütting, InsO, 1999, § 14 Rdnr. 4; HK/Kirchhof, a.a.O., § 14 Rdnr. 6).
  • BGH, 10.12.1985 - VI ZB 20/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 188/99
    Zur Glaubhaftmachung einer tatsächlichen Behauptung bedarf es nicht des vollen Beweises; vielmehr genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit, daß die Behauptung zutrifft (BGH, VersR 1986, 59; BGH, VersR 1986, 463; Senat, ZIP 1988, 664; Pape, NJW 1993, 297 [298]; Zöller/Greger, ZPO, 21. Auflage 1999, § 294 Rdnr. 1; FK/Schmerbach, a.a.O., § 14 Rdnr. 51; Mönning in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 14 Rdnr. 31; Pape in: Kübler/Prütting, InsO, 1999, § 14 Rdnr. 4; HK/Kirchhof, a.a.O., § 14 Rdnr. 6).
  • OLG Celle, 09.02.2000 - 2 W 101/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob in der Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde nicht schon der Antrag auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde zu sehen ist (so beispielsweise OLG Köln, ZInsO 2000, 43) bedarf es nicht.

    Soweit § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO für die sofortige weitere Beschwerde vorsieht, dass eine Divergenz zwischen den Entscheidungen des erstinstanzlichen Gerichts und des Beschwerdegerichts vorliegen muss und die Beschwerdeentscheidung einen neuen selbstständigen Beschwerdegrund haben muss, gilt diese Einschränkung im Insolvenzverfahren aufgrund der Sonderregelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht (s. auch OLG Köln, ZIP 1999, 1929; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; Becker, in: Nerlich/Römermann, InsO, § 7 Rz. 8; Smid, InsO, § 7 Rz. 15).

    Bei der zur Entscheidung gestellten Frage handelt es sich nicht um eine bloße Tatfrage, deren Nachprüfung im Rahmen einer Rechtsbeschwerde grundsätzlich nicht stattfinden dürfte (dazu auch OLG Köln, ZInsO 2000, 43); Insolvenzgericht und Landgericht haben sich nicht mit der Frage auseinander gesetzt, ob die von der Klägerin dargelegten Tatsachen ausreichen, um eine Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes annehmen zu können.

    Diese Fragen sind auch im Rahmen einer Rechtsbeschwerde zu klären (s. OLG Köln, ZInsO 2000, 43; BayObLG, Rpfleger 1992, 521; OLG Frankfurt, Rpfleger 1993, 115; Karl, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 27 Rz. 33).

    Dies genügt auch im Rahmen des § 14 InsO, um die Voraussetzungen für einen zulässigen Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners glaubhaft zu machen (s. OLG Köln, ZInsO 2000, 43; Kirchhof, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 14 Rz. 6 ff.; Mönning, in: Nerlich/Römermann, InsO, § 14 Rz. 29 ff.; Pape, in: Kübler/Prütting, InsO, § 14 Rz. 5 ff.; Smid, InsO, § 14 Rz. 17 ff.).

    Das Oberlandesgericht Köln (ZInsO 2000, 43) ist in einem vergleichbaren Fall mit einer überzeugenden Begründung der Tendenz entgegengetreten, durch überzogene Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners die Sachprüfung des Insolvenzantrags so lange zu verzögern, dass eine Verfahrenseröffnung nicht mehr in Betracht kommt.

    Zwar hat das OLG Köln in dem bereits mehrfach zitierten Beschluss vom 29. Dezember 1999 (ZInsO 2000, 43) schon eine Entscheidung über die Anforderungen an Insolvenzanträge von Sozialversicherungsträgern getroffen.

  • OLG Brandenburg, 14.07.2015 - 10 UF 53/15

    Einstweilige Anordnung in einer Gewaltschutzsache unter Partnern einer

    Eine Glaubhaftmachung kann erschüttert werden, indem substanziierte Einwendungen erhoben und durch sofort verfügbare Beweismittel glaubhaft gemacht werden, sog. Gegenglaubhaftmachung (BGH, Beschluss vom 16.5.2013 - IX ZB 284/11, BeckRS 2013, 09461; OLG Köln, NJW-RR 2000, 427, 429).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2016 - 10 UF 89/16

    Gewaltschutzsache: Glaubhaftmachung und Gegenglaubhaftmachung einer Bedrohung;

    Eine diesbezügliche Gegenglaubhaftmachung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 16.5.2013 - IX ZB 284/11, BeckRS 2013, 09461; OLG Köln, NJW-RR 2000, 427, 429) ist ihnen aber nicht gelungen.
  • OLG Dresden, 27.08.2018 - 22 UF 601/18

    Erschütterung der Glaubhaftmachung im Gewaltschutzverfahren

    Eine Glaubhaftmachung kann erschüttert werden, indem substanziierte Einwendungen erhoben und durch sofort verfügbare Beweismittel glaubhaft gemacht werden, sog. Gegenglaubhaftmachung (BGH, Beschluss vom 16.05.2013, Az.: IX ZB 284/11; OLG Köln, NJW-RR 2000, 427, 429).
  • OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01

    Zulässigkeit Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Da gegen eine Entscheidung des Landgerichts über eine sofortige Beschwerde nach § 6 Abs. 1 InsO die weitere Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO nur gegeben ist, wenn sie von dem Oberlandesgericht zugelassen wird, ist das eingelegte Rechtsmittel dahin zu verstehen, daß zugleich die Zulassung dieses Rechtsmittels beantragt wird (Senat, ZIP 2000, 462 [463]; Senat, NZI 2000, 134; Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 78; HK-Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 4 m.w.N.).

    Die generelle Antragsberechtigung der Beteiligten zu 1) als Körperschaft des öffentlichen Rechts und Einzugsstelle der Sozialversicherungsträger und das rechtliche Interesse an dem Stellen eines Insolvenzeröffnungsantrages ist zwar nicht in Frage zu stellen (vgl. allgemein z.B.: Senat, NZI 2000, 78 = NJW-RR 2000, 427).

  • OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00

    Voraussetzungen für die Anordnung der Postsperre im Insolvenzverfahren; Vortrag

    Dies reicht aus, um die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 InsO zu erfüllen (s. auch Senat, Beschl. v. 8. März 2000 - ... = ZIP 2000, 706; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; BayObLG, ZInsO 2000, 161; OLG Dresden, NZI 2000, 136).

    § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist im Verfahren über die sofortige weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO nicht anzuwenden (s. auch Senat, Beschl. v. 10. Februar 2000 - ...; ZIP 2000, 239 ; Senat, Beschl. v. 28. Februar 2000 - ..., OLGR Celle, 2000, 126; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; Schleswig- Holsteinisches OLG, ZInsO 2000, 170 ).

  • OLG Dresden, 23.04.2001 - 13 W 172/01

    Insolvenzantrag durch Sozialversicherungsträger - Glaubhaftmachung der

    Diese Zulässigkeitsvoraussetzung gilt im Insolvenzverfahren aufgrund der Sonderregelung des § 7 Abs. 1 InsO gerade nicht, da es sich insoweit um eine Rechtsbeschwerde eigener Art zur Vereinheitlichung der Insolvenzrechtsprechung handelt (OLG Köln NJW-RR 2000, 427, 428; OLG Celle ZIP 2000, 1675; Pape, NJW 2001, 23, 25, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr geht es vorliegend um die rechtliche Beurteilung der Glaubhaftmachung eines Insolvenzgrundes und ihrer Anforderungen, die grundsätzlich einer Überprüfung innerhalb einer Rechtsbeschwerde zugänglich sind (OLG Naumburg NZI 2000, 263 f.; OLG Köln NJW-RR 2000, 427, 428).

  • OLG Celle, 22.08.2000 - 2 W 64/00

    Zuordnung eines Freiberuflers zum Verbraucherinsolvenzverfahren bzw.

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu § 7 InsO ist jedoch anerkannt, dass ein ausdrücklicher Zulassungsantrag dann entbehrlich ist, wenn sich aus dem Vortrag des Beschwerdeführers ergibt, dass er eine Verletzung des Gesetzes geltend machen will und es sich um eine Rechtsfrage handelt, deren Beantwortung im Allgemeinen Interesse liegt (s. BayObLG, ZInsO 2000, 161 = ZIP 2000, 320; OLG Dresden, NZI 2000, 136; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; OLG Köln, ZInsO 2000, 281).

    Wie der Senat ebenfalls bereits in Übereinstimmung mit den übrigen Oberlandesgerichten, die sich mit dieser Frage auseinander gesetzt haben, festgestellt hat, kommt es auf eine Divergenz i.S. d. § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO bei der Rechtsbeschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO nicht an (s. OLG Celle, ZIP 2000, 706, 708; OLG Celle, ZIP 2000, 802, 804; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; zu weiteren Nachweisen s. Pape, ZInsO 2000, 214, 221).

  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99

    Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO

    Für die weitere Bearbeitung der Erstbeschwerde durch das Landgericht weist der Senat zu der von dem Landgericht erörterten Frage, welche Anforderungen an den Eröffnungsantrag einer Krankenkasse als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag hinsichtlich der Darlegung und Glaubhaftmachung zu stellen sind, darauf hin, daß die Auffassung des Landgerichts unter Berücksichtigung der Ausführungen des Senates in der Parallelsache - 2 W 188/99 = 24 T 145/99 Amtsgericht Duisburg - Bedenken ausgesetzt ist.
  • OLG Frankfurt, 11.05.2001 - 26 W 37/01

    Keine Glaubhaftmachung einer Gläubigerforderung durch Vorlage eines dinglichen

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  • OLG Celle, 08.03.2000 - 2 W 23/00

    Tragung der Kosten des Verfahrens der vorläufigen Insolvenzverwaltung;

  • OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 11/00

    Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des Insolvenzgerichts

  • OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 291/00

    Vorläufige Verwaltung; Verwaltervergütung

  • OLG Köln, 04.01.2021 - 10 UF 168/20

    Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach dem GewSchG ; Glaubhaftmachung

  • OLG Zweibrücken, 26.10.2000 - 3 W 206/00

    Insolvenzantrag durch Sozialversicherungsträger - Glaubhaftmachung -

  • OLG Celle, 10.01.2001 - 2 W 1/01

    Gründe für die Versagung der Zulassung sofortige weitere Beschwerde gegen die

  • LG Duisburg, 25.03.2009 - 7 T 256/08

    Zahlungsunfähigkeit bei Geldilliquidität und zusätzlicher Zahlungsunwilligkeit

  • LG Bonn, 08.01.2001 - 2 T 58/00

    Ausgestaltung der Feststellung der Erledigung des vom antragstellenden Finanzamt

  • AG Göttingen, 23.03.2001 - 74 IN 23/00

    Verpflichtung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Darlegung des Werts der

  • AG Ludwigshafen, 07.09.2021 - 3d IN 60/21

    Zulässigkeit eines Insolvenzantrags bei zu gewährender Stundung durch die

  • OLG Frankfurt, 07.05.2001 - 26 W 9/01

    Rechtsgrundlagen für die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen

  • OLG Celle, 19.02.2001 - 2 W 118/00

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Sofortige weiteren Beschwerde gegen einen

  • OLG Köln, 26.06.2000 - 2 W 82/00
  • BayObLG, 03.04.2000 - 4Z BR 6/00

    Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes im Eröffnungsverfahren

  • LG Freiburg, 23.01.2003 - 4 T 260/02

    Insolvenzeröffnung: Glaubhaftmachung der Forderung des Sozialversicherungsträgers

  • AG Göttingen, 01.03.2001 - 74 IN 131/00
  • OLG Köln, 13.10.2000 - 2 W 199/00
  • AG Berlin-Charlottenburg, 09.08.2000 - 105 IN 2356/00

    Antrag eines Sozialversicherungsträger auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens;

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Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2000 - IX ZR 335/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2263
BGH, 10.02.2000 - IX ZR 335/98 (https://dejure.org/2000,2263)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2000 - IX ZR 335/98 (https://dejure.org/2000,2263)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - IX ZR 335/98 (https://dejure.org/2000,2263)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkurs - Gläubigergleichbehandlung - Zahlungsunfähigkeit - Gesamtvollstreckungsordnung - Anfechtung - Regelungslücke

  • Judicialis

    ZPO § 554 b; ; KO § 33; ; GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4; ; GesO § 2 Abs. 4; ; GesO § 7 Abs. 3; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4
    Zeitliche Grenzen der Anfechtung in der Gesamtvollstreckung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 779
  • ZIP 1998, 1646
  • ZIP 2000, 504
  • NZI 2000, 214
  • NZI 2001, 45
  • NZI Beilage 2001, 45
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.01.2000 - IX ZR 58/99

    Anfechtung der Rechtshandlungen von Gläubigern

    Auszug aus BGH, 10.02.2000 - IX ZR 335/98
    Die Annahme des Berufungsgerichts, auch Gläubigerhandlungen seien nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO anfechtbar, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 20. Januar 2000 - IX ZR 58/99, z.V.b. in BGHZ).
  • BGH, 08.10.1998 - IX ZR 337/97

    Begriff der Zahlungseinstellung

    Auszug aus BGH, 10.02.2000 - IX ZR 335/98
    Ohne Rechtsverstoß hat das Berufungsgericht eine Gläubigerbenachteiligung, die Voraussetzungen der Zahlungseinstellung und ferner bejaht, daß der Klägerin die Zahlungsunfähigkeit den Umständen nach am 16. September 1994 und später bekannt sein mußte (vgl. dazu BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 337/97, ZIP 1998, 2008, 2010 f).
  • BGH, 04.10.2001 - IX ZR 81/99

    Zahlungseinstellung und Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit bei späterer

    Die zeitliche Schranke des § 33 KO gilt für die Anfechtung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO nicht (Senatsbeschl. v. 10. Februar 2000 - IX ZR 335/98, ZIP 2000, 504).
  • OLG Stuttgart, 13.11.2002 - 3 U 19/02

    Insolvenzanfechtung: Inkongruente Deckung bei Zahlungen zur Abwendung der

    Dagegen war sie nicht beschränkt auf solche Rechtshandlungen, welche innerhalb einer bestimmten Frist vor dem Antrag auf Verfahrenseröffnung vorgenommen worden waren (BGH ZIP 2000, 504 - dort zur Nichtgeltung der zeitlichen Schranke des § 33 KO).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 20 U 18/00

    - Pfandrecht an Auseinandersetzungsanspruch eines Kommanditisten bei Eröffnung

    Dass die Aufrechnung von der Beklagten erst nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens und in deren Kenntnis erklärt werden konnte, (liegt in der Natur der Sache und kann, obwohl grundsätzlich auch Rechtshandlungen des Gläubigers als anfechtbare Rechtshandlungen in Betracht kommen (BGH ZIP 2000, 364 und ZIP 2000, 504), nicht schon für sich allein dazu führen, dass der Anfechtungstatbestand erfüllt ist.
  • BGH, 17.05.2001 - IX ZR 22/99

    Anfechtung von Gläubigerhandlungen

    Der Senat hat eine entsprechende Anwendung des § 33 KO auf § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO bereits abgelehnt (Beschl. v. 10. Februar 2000 - IX ZR 335/98, BGHR DDR-GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4 - Zahlungseinstellung 6).
  • BGH, 20.01.2000 - IX ZR 58/99
    Dieses Verständnis von § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO wird im Anschluß an Fischer (Festschrift für Karlheinz Fuchs 1996 S. 57 ff = ZIP 1997, 717 ff) unterdessen auch in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur zunehmend vertreten (vgl. neben den Nachweisen in BGHZ 135, 30, 36 f OLG Dresden ZIP 1998, 1646, 1649 f; LG Halle ZIP 1997, 1849, 1850; LG Rostock ZIP 1999, 1852 f; Paulus ZIP 1997, 569, 575; Pape VIZ 1998, 297, 305; Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO 4. Aufl. § 10 Rdn. 16 ff; auch Striewe/Günther ZIP 1998, 1431, 1432, 1434).
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