Rechtsprechung
OLG München, 17.11.2005 - 19 U 2487/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwirkung von Ansprüchen aus einer Bankverbindung; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen eines Fondssparplans
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 242; BörsG a. F. §§ 53, 55
Zur Frage der Haftung einer Bank für Anlageberatung, insbesondere wegen Verletzung von Aufklärungspflichten im Hinblick auf eine einschlägige und aktuelle Wirtschaftspresse; zur Verwirkung von Ansprüchen aus Bankgeschäften
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Aufklärungspflichten einer Bank; Hinweise auf aktuelle und einschlägige Wirtschaftspresse; Verwirkung von Ansprüchen aus Bankgeschäften
Verfahrensgang
- LG Landshut, 24.02.2005 - 23 O 504/04
- OLG München, 17.11.2005 - 19 U 2487/05
Papierfundstellen
- ZIP 2000, 615
- ZIP 2006, 1439
- WM 2006, 523
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
Bereicherungsansprüche des nicht termingeschäftsfähigen Kunden einer Bank
Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 19 U 2487/05
Bei der Frage der Verwirkung von Ansprüchen aus einer Bankverbindung sind insbesondere die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen des § 257 HGB zu berücksichtigen (gegen OLG Frankfurt a.M., ZIP 2000, 615). - BGH, 22.11.1979 - VII ZR 31/79
Voraussetzungen der Verwirkung; Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen lange …
Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 19 U 2487/05
Die Rechtsprechung hat anerkannt, dass nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen eine Verwirkung in Betracht kommen kann, BGH, NJW 1980, 880 ; a.A. OLG Frankfurt, ZiP 2000, 615. - BGH, 11.06.1996 - XI ZR 172/95
Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften
Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 19 U 2487/05
Deren Verletzung verpflichtete die Bank zu Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss oder positiver Vertragsverletzung (BGH, NJW 1996, 2511 ). - BGH, 18.04.1989 - XI ZR 133/88
Hinweis eines Kreditinstituts auf die Möglichkeit von Termingeschäften gegenüber …
Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 19 U 2487/05
Er muss sich lediglich darüber im Klaren sein, dass es sich um Verbindlichkeiten aus bestimmten Börsentermingeschäften handelt, deren Verrechnung mit seinem Guthaben er zustimmt (BGH, NJW 1989, 2120 ). - OLG Bamberg, 25.01.1995 - 3 U 68/94
Beweislast einer Bank, dass sie einen Anspruch auf Auszahlung erfüllt hat; …
Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 19 U 2487/05
Der Bedeutung des Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die Durchsetzung von Ansprüchen hat die Rechtsprechung ferner durch die Annahme einer Beweislastumkehr Rechnung getragen, OLG Bamberg, WM 1995, 918 .
- OLG Bamberg, 09.12.2015 - 8 U 23/15
Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Einzug der Erwerber der Wohnungen und …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen eine Verwirkung schon wegen der Schwierigkeiten der sachgerechten Einlassung in der Sache in Betracht zu ziehen ist (BGH NJW 1980, 880; OLG München WM 2006, 523 f.). - VG München, 17.01.2012 - M 16 K 11.209
Vollstreckungsabwehrklage; Verjährung; Verwirkung (verneint)
Der Ablauf dieser Fristen mag zwar in bestimmten Fällen ein für die Verwirkung sprechender Umstand sein (…so Palandt/Grüneberg a.a.O., RdNr. 95 zu § 242; a. A. OLG Frankfurt vom 4.2.2000 ZIP 2000, 615).Hinzukommen muss aber, dass der Ablauf der entsprechenden Frist eine besondere Schutzbedürftigkeit des jeweiligen Schuldners begründet (so OLG München vom 17.11.2005 WM 2006, 523 bei Verwirkung von Ansprüchen aus Bankgeschäften).
- OLG München, 09.05.2011 - 19 U 3229/10
Kontokorrentkredit: Verjährung und Verwirkung des Anspruchs auf Rückzahlung …
In der Nichtaufbewahrung von Belegen oder Unterlagen im Vertrauen auf die Nichtgeltendmachung von Ansprüchen liegt jedenfalls eine Vermögensdisposition der Beklagten (vgl. zur Bedeutung dieses Umstandes Urteil des Senates vom 17.11.2005, Gz. 19 U 2487/05, WM 2006, 523ff.;… Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl, § 242 Rz. 95).
- OLG Köln, 24.01.2013 - 18 U 175/11
Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank über die Höhe erhaltener …
Das Oberlandesgericht München (Urteile vom 17.11.2005 - 19 U 2487/05, WM 2006, 523-526, zitiert nach juris, Rn. 23 ff …und vom 27.03.2006 - 19 U 5845/05, WM 2006, 1292-1294, zitiert nach juris, Rn. 3) meint, der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen erfülle nicht nur das für die Annahme von Verwirkung notwendige Zeitmoment, sondern auch das Umstandsmoment. - OLG Köln, 14.02.2012 - 18 U 142/11
Haftung der anlageberatenden Bank
Das Oberlandesgericht München (Urteile vom 17.11.2005 - 19 U 2487/05, WM 2006, 523-526, zitiert nach juris, Rn. 23 ff …und vom 27.03.2006 - 19 U 5845/05, WM 2006, 1292-1294, zitiert nach juris, Rn. 3) meint, der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen erfülle nicht nur das für die Annahme von Verwirkung notwendige Zeitmoment, sondern auch das Umstandsmoment. - OLG Köln, 22.03.2012 - 18 U 104/11
Pflicht der anlageberatenden Bank zur Aufklärung über Rückvergütungen bei …
Das Oberlandesgericht München (Urteile vom 17.11.2005 - 19 U 2487/05, WM 2006, 523-526, zitiert nach juris, Rn. 23 ff …und vom 27.03.2006 - 19 U 5845/05, WM 2006, 1292-1294, zitiert nach juris, Rn. 3) meint, der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen erfülle nicht nur das für die Annahme von Verwirkung notwendige Zeitmoment, sondern auch das Umstandsmoment. - OLG Köln, 21.02.2012 - 18 U 107/11
Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über Rückvergütungen bei Vermittlung …
Das Oberlandesgericht München (Urteile vom 17.11.2005 - 19 U 2487/05, WM 2006, 523-526, zitiert nach juris, Rn. 23 ff …und vom 27.03.2006 - 19 U 5845/05, WM 2006, 1292-1294, zitiert nach juris, Rn. 3) meint, der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen erfülle nicht nur das für die Annahme von Verwirkung notwendige Zeitmoment, sondern auch das Umstandsmoment. - LG Bamberg, 01.08.2016 - 2 O 42/16
Keine Rückabwicklung eines bereits gekündigten Lebensversicherungsvertrages nach …
Die Verwirkung setzt somit zum einen voraus, dass seit der Möglichkeit, das streitgegenständliche Recht geltend zu machen, längere Zeit verstrichen ist, wobei sich die Zeitspanne nach Art und Bedeutung des jeweiligen Rechtes im Einzelfall richtet (Zeitmoment), dass zum anderen sich der Gegner aufgrund des Verhaltens des Berechtigten darauf eingerichtet haben durfte und eingerichtet hat, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment), und dass es gerade deshalb mit den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht zu vereinbaren ist, dass der Berechtigte später doch noch mit der Geltendmachung des ihm zustehenden Rechts hervortritt (vgl. RGZ 155, 148/151; BGHZ 25, 47/52; BGH NJW 1989, 836; OLG München WM 2006, 523; OLG Celle NJW-RR 2007, 235). - LG Nürnberg-Fürth, 25.11.2010 - 9 O 1481/10
Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers und Verjährungsbeginn: …
Dabei verkennt das Gericht auch nicht die in diesem Zusammenhang mehrfach ergangenen Entscheidungen anderer Gerichte, welche unter Zugrundelegung eben dieser Annahme eine Verwirkung bejahten (so etwa OLG München, Urteil vom 17.11.2005 - 19 U 2487/05; Urteil vom 27.03.2006 - 19 U 5845/05). - OLG München, 16.09.2015 - 19 U 969/15
Erfolglose Berufung gegen Urteil im Zusammenhang mit KapMuG-Verfahren
Eine gegen das in WM 2006, 523 veröffentlichte Urteil des Senats vom 17.11.2005, Gz. 19 U 2487/05, gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17.10.2006, Az. XI ZR 320/05, ohne weitere Begründung zurückgewiesen. - LG München I, 30.07.2013 - 8 O 27875/12
Fehlende Abnahme: Wann sind Mängelrechte verwirkt?
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BörsG §§ 52, 53; BGB §§ 812, 242
Keine Verwirkung von Bereicherungsansprüchen eines Bankkunden aus unverbindlichen Optionsgeschäften wegen Vernichtung der Urkunden durch die Bank nach Ablauf der sechsjährigen Aufbewahrungsfrist - rechtsportal.de (Leitsatz)
HGB § 257 Abs. 4; BörsG § 52 § 53; BGB § 242
Bereicherungsansprüche des nicht termingeschäftsfähigen Kunden einer Bank
Verfahrensgang
- LG Darmstadt - 8 O 169/97
- OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
Papierfundstellen
- ZIP 2000, 615
- WM 1980, 135
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 21.04.1998 - XI ZR 273/97
Bestätigung eines zunächst unverbindlichen Börsentermingeschäfts
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
Die"Leistung" im Sinne des § 55 BörsG setzt vielmehr eine nachträgliche, ausdrückliche, in dem Bewusstsein getroffene Verrechnungsvereinbarung voraus, dadurch eigene Vermögenspositionen zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus bestimmten Börsentermingeschäften aufzugeben (BGH ZIP 1989, 827, dazu EWiR 1989, 657 (Canaris) ; BGH ZIP 1992, 314, dazu EWiR 1992, 465 (Nassall) ; BGH ZIP 1998, 463; BGH ZIP 1998 1105; BGH ZIP 1998, 2055).Wenn der Zeuge mehrfach betonte, man habe immer dann an eine "Umschuldung" gedacht, wenn der Stand der Kontoüberziehung bestimmte Grenzen überschritten habe, dann spricht schon dies nicht für, vielmehr gegen die Annahme, man habe einen Ausgleich ganz bestimmter Verbindlichkeiten, ihre vorrangige Tilgung (BGH ZIP 1998, 462, dazu EWiR 1998, 265 (Kälberer) ; BGH ZIP 1998, 1105) vor Augen gehabt.
§ 242 BGB kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen herangezogen werden, um einen begründeten Termin- oder Differenzeinwand auszuschalten (BGHZ 58, 6; BGH ZIP 1991, 1205, dazu EWiR 1991, 981 (Hartung) ; BGH ZIP 1998, 1105; OLG Köln ZIP 1996, 1740, dazu EWiR 1996, 1129 (Tilp) ).
Solche Umstände liegen nicht schon darin, dass die Bank -- wie die Beklagte es für diesen Fall behauptet -- von einem bestimmten Termingeschäft -- bestimmten Termingeschäften -- abgeraten hat und der Kunde dennoch auf den Abschluss besteht (BGH ZIP 1998, 1105).
- BGH, 07.07.1992 - VI ZR 211/91
Operation zur Behebung einer Genitalsenkung mit unwillkürlichem Harnabgang - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und in der Tat auch eingerichtet hat, dass der Berechtigte sein Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (BGHZ 43, 292; NJW 1982, 1999; NJW-RR 1992, 1241;… Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., 2000, § 242 Rz 87). - BGH, 06.05.1985 - II ZR 227/84
Zulässigkeit von Börsentermingeschäften in Aktien im Ausland
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
Denn andernfalls würde der von §§ 52 ff. BörsG bezweckte Schutz des nicht termingeschäftsfähigen Publikums ganz oder teilweise leer laufen (BGH ZIP 1985, 727 , dazu EWiR 1985, 589 (Schwark) ; BGH ZIP 1998, 1064).
- BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80
Verwirkung im Unterhaltsrecht
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und in der Tat auch eingerichtet hat, dass der Berechtigte sein Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (BGHZ 43, 292; NJW 1982, 1999; NJW-RR 1992, 1241;… Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., 2000, § 242 Rz 87). - BGH, 18.04.1989 - XI ZR 133/88
Hinweis eines Kreditinstituts auf die Möglichkeit von Termingeschäften gegenüber …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
Die"Leistung" im Sinne des § 55 BörsG setzt vielmehr eine nachträgliche, ausdrückliche, in dem Bewusstsein getroffene Verrechnungsvereinbarung voraus, dadurch eigene Vermögenspositionen zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus bestimmten Börsentermingeschäften aufzugeben (BGH ZIP 1989, 827, dazu EWiR 1989, 657 (Canaris) ; BGH ZIP 1992, 314, dazu EWiR 1992, 465 (Nassall) ; BGH ZIP 1998, 463; BGH ZIP 1998 1105; BGH ZIP 1998, 2055). - BGH, 25.06.1991 - XI ZR 178/90
Wirksamkeit der Verrechnung vollwertiger Forderungen mit Leistungen aufgrund …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
§ 242 BGB kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen herangezogen werden, um einen begründeten Termin- oder Differenzeinwand auszuschalten (BGHZ 58, 6; BGH ZIP 1991, 1205, dazu EWiR 1991, 981 (Hartung) ; BGH ZIP 1998, 1105; OLG Köln ZIP 1996, 1740, dazu EWiR 1996, 1129 (Tilp) ). - BGH, 04.02.1992 - XI ZR 32/91
Geschäfte mit unverbrieften Aktienoptionen - Hinweispflicht des Kreditinstituts …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
Die"Leistung" im Sinne des § 55 BörsG setzt vielmehr eine nachträgliche, ausdrückliche, in dem Bewusstsein getroffene Verrechnungsvereinbarung voraus, dadurch eigene Vermögenspositionen zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus bestimmten Börsentermingeschäften aufzugeben (BGH ZIP 1989, 827, dazu EWiR 1989, 657 (Canaris) ; BGH ZIP 1992, 314, dazu EWiR 1992, 465 (Nassall) ; BGH ZIP 1998, 463; BGH ZIP 1998 1105; BGH ZIP 1998, 2055). - BGH, 09.07.1996 - XI ZR 103/95
Berufsmäßiges Betreiben von Börsentermingeschäften; Rechtsnatur von Geschäften …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
Die Geschäfte hatten den Erwerb von selbstständigen Optionsscheinen zum Gegenstand und waren damit Börsentermingeschäfte (BGH ZIP 1996, 1459, dazu EWiR 1996, 879 (Tilp) ; BGH ZIP 1998, 463; BGH ZIP 1998, 1102, dazu EWiR 1998, 693 (Allmendinger) ). - OLG Köln, 12.07.1996 - 19 U 39/96
Börsentermingeschäft; Termingeschäftsfähigkeit; Unverbindlichkeit; Treu und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
§ 242 BGB kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen herangezogen werden, um einen begründeten Termin- oder Differenzeinwand auszuschalten (BGHZ 58, 6; BGH ZIP 1991, 1205, dazu EWiR 1991, 981 (Hartung) ; BGH ZIP 1998, 1105; OLG Köln ZIP 1996, 1740, dazu EWiR 1996, 1129 (Tilp) ). - BGH, 03.02.1998 - XI ZR 33/97
Begriff der Leistung; Erfüllung unklagbarer Verbindlichkeiten durch Auflösung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
Wenn der Zeuge mehrfach betonte, man habe immer dann an eine "Umschuldung" gedacht, wenn der Stand der Kontoüberziehung bestimmte Grenzen überschritten habe, dann spricht schon dies nicht für, vielmehr gegen die Annahme, man habe einen Ausgleich ganz bestimmter Verbindlichkeiten, ihre vorrangige Tilgung (BGH ZIP 1998, 462, dazu EWiR 1998, 265 (Kälberer) ; BGH ZIP 1998, 1105) vor Augen gehabt. - BGH, 12.05.1998 - XI ZR 180/97
Rechtsnatur von Geschäften mit selbständigen Basket-Optionsscheinen; Erlangung …
- OLG München, 27.03.2006 - 19 U 5845/05
Zur Verwirkung von Ansprüchen aus einer Bankverbindung
Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen eine Verwirkung in Betracht kommen kann (BGH WM 1980, 135 = NJW 1980, 880; a.A. ohne Auseinandersetzung mit der Auffassung des BGH OLG Frankfurt ZIP 2000, 615). - OLG München, 17.11.2005 - 19 U 2487/05
Verwirkung von Ansprüchen aus einer Bankverbindung; Beginn der Verjährung von …
Bei der Frage der Verwirkung von Ansprüchen aus einer Bankverbindung sind insbesondere die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen des § 257 HGB zu berücksichtigen (gegen OLG Frankfurt a.M., ZIP 2000, 615). - OLG Köln, 24.01.2013 - 18 U 175/11
Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank über die Höhe erhaltener …
Die Gegenansicht verweist demgegenüber darauf, dass der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen allein den Verpflichteten nicht zu dem Schluss berechtige, der Berechtigte werde keine Ansprüche mehr geltend machen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2000 - 24 U 51/98, ZIP 2000, 615-618, zitiert nach juris, Rn. 43; OLG Bamberg…, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 9 und 28).
- OLG Köln, 14.02.2012 - 18 U 142/11
Haftung der anlageberatenden Bank
Die Gegenansicht verweist demgegenüber darauf, dass der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen allein den Verpflichteten nicht zu dem Schluss berechtige, der Berechtigte werde keine Ansprüche mehr geltend machen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2000 - 24 U 51/98, ZIP 2000, 615-618, zitiert nach juris, Rn. 43; OLG Bamberg…, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 9 und 28). - AG Hamburg, 02.03.2007 - 67c IN 65/07
Gerichtsstandswohnsitz: Ständiger Aufenthalt im überseeischen Ausland zum …
Eine polizeiliche Meldung ist kein hinreichendes Indiz für den allgemeinen Wohnsitz (BGH NJW-RR 1995, 507; OLG Naumburg, InVo 2000, 12; OLG Rostock bei Holzer, EWiR 2000, 623). - OLG Köln, 22.03.2012 - 18 U 104/11
Pflicht der anlageberatenden Bank zur Aufklärung über Rückvergütungen bei …
Die Gegenansicht verweist demgegenüber darauf, dass der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen allein den Verpflichteten nicht zu dem Schluss berechtige, der Berechtigte werde keine Ansprüche mehr geltend machen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2000 - 24 U 51/98, ZIP 2000, 615-618, zitiert nach juris, Rn. 43; OLG Bamberg…, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 9 und 28). - OLG Köln, 21.02.2012 - 18 U 107/11
Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über Rückvergütungen bei Vermittlung …
Die Gegenansicht verweist demgegenüber darauf, dass der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen allein den Verpflichteten nicht zu dem Schluss berechtige, der Berechtigte werde keine Ansprüche mehr geltend machen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2000 - 24 U 51/98, ZIP 2000, 615-618, zitiert nach juris, Rn. 43; OLG Bamberg…, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 9 und 28). - LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2009 - 10 O 9881/08
Unwirksamkeit der dem Treuhänder gegebenen Vollmacht: Verwirkung …
Der Bundesgerichtshof hat ebenfalls die Relevanz von Aufbewahrungsfristen für die Beurteilung der Frage der Verwirkung anerkannt (BGH, Urteil vom 22. November 1979 - VII ZR 31/79, WM 1980, 135, 136). - AG Kusel, 02.08.2010 - 2 C 167/10
Klage auf künftige Mietwohnungsräumung vor Ablauf der Widerspruchsfrist
Es folgt nicht der von den Beklagten zitierten Entscheidung des Landgerichts Berlin (WM 1980, 135), wonach es nicht ausreicht, dass sich diese gegen das Vorliegen von Gründen für die ihr gegenüber ausgesprochene fristlose Kündigung gewandt haben.