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   OLG Koblenz, 26.04.2001 - 6 U 746/95   

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https://dejure.org/2001,4921
OLG Koblenz, 26.04.2001 - 6 U 746/95 (https://dejure.org/2001,4921)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.04.2001 - 6 U 746/95 (https://dejure.org/2001,4921)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. April 2001 - 6 U 746/95 (https://dejure.org/2001,4921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angabe der voraussichtlichen Dauer der Hauptversammlung in der Einberufung; Umfang des Auskunftsrechts der Aktionäre bei Beschlussfassung über eine Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Aktiengesellschaft: keine Pflicht zur Angabe der voraussichtlichen Dauer einer Hauptversammlung

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 1 HO 135/94
  • OLG Koblenz, 26.04.2001 - 6 U 746/95

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1093
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 23.11.2000 - 6 U 1434/95

    Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses wegen Verletzung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.2001 - 6 U 746/95
    Jene Beschlussfassung ist durch rechtskräftiges Urteil des Senates vom 23. November 2000 - 6 U 1434/95 - für nichtig erklärt worden.

    a) Dass das Rechtsschutzinteresse der Kläger nicht wegen der mittlerweile eingetretenen Beendigung des Unternehmensvertrages entfallen ist, hat der Senat bereits im Verfahren 6 U 1434/95 entschieden.

  • BGH, 19.06.1995 - II ZR 58/94

    Bewertung von Unternehmensbeteiligungen in der Bilanz; Bindung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.2001 - 6 U 746/95
    Auskunftspflichtig ist der Vorstand der den Unternehmensvertrag abschließenden Gesellschaft, der sich die erforderlichen Informationen über das herrschende Unternehmen verschaffen muss (vgl. BGHZ 122, 211, 237; BGH NJW 1995, 3115 f; Hüffer, AktG 4. Aufl. § 293g Rn. 3, 4).
  • BGH, 23.11.1961 - II ZR 4/60

    Auskunftsrecht des Aktionärs

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.2001 - 6 U 746/95
    Deswegen kommt es nicht darauf an, dass die den Zustimmungsbeschluss vom 22. Juni 1994 tragende Aktionärsmehrheit bei ordnungsgemäßer Erteilung der Auskunft ebenso entschieden hätte (vgl. BGHZ 36, 121, 140).
  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91

    Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.2001 - 6 U 746/95
    Auskunftspflichtig ist der Vorstand der den Unternehmensvertrag abschließenden Gesellschaft, der sich die erforderlichen Informationen über das herrschende Unternehmen verschaffen muss (vgl. BGHZ 122, 211, 237; BGH NJW 1995, 3115 f; Hüffer, AktG 4. Aufl. § 293g Rn. 3, 4).
  • OLG München, 28.09.2011 - 7 U 711/11

    Wirksamkeitsprüfung für das Squeeze out bei der Hypo Real Estate Holding AG:

    Auch wenn es sich hierbei um eine für die Minderheitsaktionäre weitreichende Strukturmaßnahme handelt, durfte die Beklagte im Zeitpunkt der Einladung, also ex ante, davon ausgehen, dass die am 05.09.2009 verbleibenden 14 Stunden für eine ausreichende Behandlung des Tagesordnungspunktes genügen (vgl. auch Hüffer, AktG, a. a. O., § 129 Rdnr. 21), zumal eine Fortsetzung der Hauptversammlung über Mitternacht hinaus auch nicht zur Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse führen würde (etwa OLG Koblenz ZIP 2001, 1093; Hüffer, AktG, a. a. O., § 121 Rdnr. 17).
  • OLG Zweibrücken, 02.03.2004 - 3 W 167/03

    Aktienrechtliches Spruchstellenverfahren: Erledigung nach Nichtigerklärung des

    In der Folgezeit hat auf die vorerwähnten Aktionärsklagen hin das Oberlandesgericht Koblenz durch rechtskräftige Urteile vom 26. April 2001 im Verfahren 6 U 746/95 (abgedruckt in ZIP 2001, 1093) und vom 23. November 2000 im Verfahren 6 U 1434/95 (abgedruckt in ZIP 2001, 1095) die Beschlüsse der Hauptversammlungen der Reginaris vom 26./27. August 1994 und vom 22. Juni 1994 über deren Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 3./4. Mai 1994 für nichtig erklärt.
  • LG Mainz, 14.04.2005 - 12 HKO 82/04

    Aktiengesellschaft: Einberufung der Hauptversammlung mit Angabe der

    Grundsätzlich gehört die Angabe der voraussichtlichen Dauer der Hauptversammlung nicht zu den vom Gesetz vorgeschriebenen Erfordernissen einer wirksamen Einberufung (Grundsatz; vergl. OLG Koblenz, ZIP 2001, 1093).
  • OLG Koblenz, 23.11.2000 - 6 U 1434/95
    Durch Teilurteil vom 16. Oktober 1997 - Az.: 6 U 746/95 - hat der Senat die Nichtigkeitsklage als unbegründet abgewiesen.
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