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   OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01   

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https://dejure.org/2001,2851
OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01 (https://dejure.org/2001,2851)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.05.2001 - 3 W 3/01 (https://dejure.org/2001,2851)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 3 W 3/01 (https://dejure.org/2001,2851)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 18, 19, 29; BGB §§ 728, 878; KO § 16; InsO § 84
    Verfügungsbeschränkung hinsichtlich eines Gesellschaftsgrundstücks bei Konkurs über das Vermögen eines BGB-Gesellschafters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurs; BGB-Gesellschaft; GbR; Gesellschaftsvermögen; Verkauf; Grundstück; Auflassungsvormerkung; Konkursverfahren; Verfügungsbeschränkung; Grundbuchamt; Gesellschafter

  • Judicialis

    GBO § 18; ; GBO § 19; ; GBO § 29; ; BGB § 728; ; BGB § 878; ; KO § 16; ; InsO § 84

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Grundstücksverkauf - Auflassungsvormerkung - Insolvenz - Verfügungsbeschränkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1207
  • NZI 2001, 431
  • FGPrax 2001, 177
  • Rpfleger 2001, 406
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 250/56

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01
    aa) Dabei kann dahinstehen, ob der Konkurs über das Vermögen eines Gesellschafters der BGB-Gesellschaft im Hinblick auf das nachfolgende Insolvenzverfahren des zweiten Gesellschafters auch die zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Gegenstände - hier das veräußerte Grundstück - erfasst, weil sich damit sämtliche Gesellschafter in Konkurs bzw. Insolvenz befinden (vgl. BGHZ 23, 307, 314; BFH NJW-RR 1997, 28, 29) oder ob insoweit die Rechtsprechung durch die seit 1. Januar 1999 in § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO nunmehr ausdrücklich gesetzlich geregelte Insolvenzfähigkeit des Gesellschaftsvermögens überholt ist (vgl. dazu Kirchhof in Heidelberger Kom. zur InsO § 11.Rdnr. 13).
  • BFH, 07.11.1995 - VII R 26/95

    Haftung bei gleichzeitigem Konkurs aller GbR-Gesellschafter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01
    aa) Dabei kann dahinstehen, ob der Konkurs über das Vermögen eines Gesellschafters der BGB-Gesellschaft im Hinblick auf das nachfolgende Insolvenzverfahren des zweiten Gesellschafters auch die zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Gegenstände - hier das veräußerte Grundstück - erfasst, weil sich damit sämtliche Gesellschafter in Konkurs bzw. Insolvenz befinden (vgl. BGHZ 23, 307, 314; BFH NJW-RR 1997, 28, 29) oder ob insoweit die Rechtsprechung durch die seit 1. Januar 1999 in § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO nunmehr ausdrücklich gesetzlich geregelte Insolvenzfähigkeit des Gesellschaftsvermögens überholt ist (vgl. dazu Kirchhof in Heidelberger Kom. zur InsO § 11.Rdnr. 13).
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01
    Die Beschwerdeberechtigung der Antragsteller folgt aus dem Umstand, dass ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen worden ist (vgl. BGH NJW 1994, 1158; BayObLGZ 1980, 299, 301 m. w. N.).
  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01
    Die Beschwerdeberechtigung der Antragsteller folgt aus dem Umstand, dass ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen worden ist (vgl. BGH NJW 1994, 1158; BayObLGZ 1980, 299, 301 m. w. N.).
  • BGH, 13.07.2017 - V ZB 136/16

    Grundbuchsache: Eintragung eines Insolvenzvermerks bei Eröffnung des

    Denn der Insolvenzverwalter nimmt in der Liquidationsgesellschaft entsprechend § 146 Abs. 3 HGB die Befugnisse des insolventen Gesellschafters wahr (vgl. OLG Zweibrücken, ZIP 2001, 1207, 1209; KG, ZIP 2011, 370, 371; MüKoBGB/Schäfer, 7. Aufl., § 728 Rn. 38 mwN; Kesseler, DNotZ 2012, 616, 619 sowie Raebel in Festschrift Kreft, 2004, S. 483, 487: "allgemeiner Rechtsgedanke").
  • LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06

    Besonderer Vertreter

    1.2 Entgegen der Ansicht der Klägerin bestehen keine Bedenken, nicht nur die Leitung einer Geschäftsstelle, sondern auch die Führung der laufenden Geschäfte einem besonderen Vertreter gemäß § 30 Satz 1 BGB zu übertragen, weil diese in Abgrenzung zu den übrigen Geschäften, wie sie vorliegend in § 2 des Geschäftsführervertrags aufgelistet waren, als "gewisse Geschäfte" i.S.d. § 30 Satz 1 BGB angesehen werden können (vgl. LG Chemnitz, Beschluss vom 05.02.2001 - 11 T 2375/00 - NotBZ 2001, 427 zu II der Gründe mit zust. Anm. Gärtner/Rawert EWiR 2001, 795; vgl. auch BAG, Beschluss vom 11.04.1997 - 5 AZB 32/96 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 47).
  • LG Bonn, 04.02.2005 - 18 O 248/04

    Auseinandersetzung der Gesellschaft bei Insolvenz

    Die Auseinandersetzung vollzieht sich damit außerhalb des Insolvenzrechts (vgl.: BGH , Urteil v. 24.09.2001, Az.: II ZR 69-00 = DStR 2002, 288 f m.w.N.; BGH, Urteil vom 09.03.2000, Az.: IX ZR 355/98 = DStR 2000, 887 ff; OLG Rostock, NJW-RR 2004, 260 f.; OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 177, 178; Bamberger/Roth - Timm/Schöne, BGB, § 728 Rn. 14; Palandt/Sprau, 62 Aufl., § 733 Rn. 6; MüKo-BGB/Ulmer, 4. Aufl., § 728 Rn. 38, 40; MüKo- InsO/Stodolkowitz, § 84 Rn. 8; Kübler/Prütting, InsO, § 84 Rn.1, 33 m.w.N.; Berliner Praxlshandbuch lnsO,(Breutigam, Blersch, Goetsch), § 84 Rn.1, 4 f. (Blersch); Jaeger, KO, 9. Aufl., § 16 Rn. 3, 15, 16).
  • OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03

    Eintragung eines Insolvenzvermerks im Grundbuch: Schuldner als Mitgesellschafter

    Vielmehr ist das Grundbuchamt gehalten, nach den §§ 13 ff. GBO die Antragsberechtigung und damit auch die Vertretungsverhältnisse bei gemeinschaftlichen Antragstellern zu prüfen und zu beachten (vgl. OLG Zweibrücken, ZInsO 2001, 672 f).
  • LG Frankenthal, 22.10.2001 - 1 T 197/01

    Eintragung einer insolvenzrechtlichen Verfügungsbeschränkung; Nach

    Daran fehlt es hier, da der eingangs genannte Grundbesitz nicht in die Vermögensmasse des Schuldners fällt, über die ein Insolvenzeröffnungsverfahren anhängig ist, sondern in diejenige der aus den Beteiligten zu 1) bestehenden GbR (wie hier Pfalz. OLG Zweibrücken in ZInsO 2001, 672, 673 [OLG Zweibrücken 30.05.2001 - 3 W 3/01] = FG Prax 2001, 177, 178; LG Leipzig in Rechtspfleger 2000, 111; LG Dessau in ZInsO 2001, 626 ; Keller in Rechtspfleger 2000, 201, 202; Smid, InsO, § 32 Rdnr. 5 m.w.N.).

    Die genannten insolvenzrechtlichen Maßnahmen führen lediglich dazu, dass hinsichtlich der durch die Gesellschafter gemeinschaftlich vorgenommenen Handlungen, an die Stelle des (möglicherweise) insolventen Mitgesellschafters nunmehr der (vorläufige) Insolvenzverwalter tritt, wodurch die Gesamthand ab diesem Zeitpunkt nicht mehr durch sämtliche Mitgesellschafter, sondern durch die Mitgesellschafter und den an die Stelle eines (oder mehrerer) Mitgesellschafter, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren anhängig ist, tretenden (vorläufigen) Insolvenzverwalter vertreten wird (Keller, a.a.O., sowie die vom Insolvenzgericht zitierte Entscheidung des Pfalz. Oberlandesgerichts Zweibrücken in ZInsO 2001, 672 /673 = FG Prax 2001, 177/178, wobei in diesem Fall über das Vermögen sämtlicher Mitgesellschafter das Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren eröffnet und ein Konkursvermerk im übrigen bereits eingetragen war, sodass der Senat über die Zulässigkeit und/oder Notwendigkeit dieser Eintragung - insbesondere unter Anwendung der Insolvenzordnung - nicht weiter zu befinden hatte und sich dementsprechend auch keine Ausführungen hierzu im Beschluss finden).

  • LG Kassel, 21.12.2007 - 3 T 668/07

    Eintragung eines Insolvenzvermerks bei Grundstückseigentum des Schuldners im

    Dieser Zweck könne indes nicht erreicht werden, wenn als Eigentümer eines Grundstücks nicht lediglich der Schuldner, sondern mehrere Personen als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen seien (ähnlich OLG Dresden, Beschluss vom 17.09.2002 - 3 W 1149/02; LG Frankenthal, Beschluss vom 02.10.2001 - 1 T 197/01 - bestätigt durch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.05.2001 - 3 W 3/01; LG Leipzig, Beschluss vom 04.10.1999 - 14 T 6178/99 - mit zustimmender Anmerkung von Keller, Rpfleger 2000, 201 (202, 203)).
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