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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01   

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LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01 (https://dejure.org/2001,625)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.08.2001 - 6 Sa 415/01 (https://dejure.org/2001,625)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. August 2001 - 6 Sa 415/01 (https://dejure.org/2001,625)
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Mobbing

§§ 823, 847 BGB (seit 1.8.02: § 253 Abs. 2 BGB), Zuerkennung von Schmerzensgeld wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Mobbing

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Mobbing-Verhalten; Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing; Berechnungsmaßstab und Höhe des Schmerzensgeldes; Behinderter Arbeitnehmer

  • Judicialis

    BGB § 847; ; ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Ziff. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97

  • RA Kotz

    Schmerzensgeld bei Mobbing

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 847
    Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch bei Mobbing

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 823, 847
    Schmerzensgeldanspruch bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Mobbing

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei nachweislichen Mobbing Schmerzensgeld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 DM aufgrund jahrelangen Mobbings eines Bankdirektors - Vorliegen einer schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung

Besprechungen u.ä.

  • soliserv.de (Entscheidungsanmerkung, ZIP-Datei)

    Schmerzensgeld bei Mobbing

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 2298
  • DB 2002, 484
  • NZA-RR 2002, 121
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Ludwigshafen, 06.11.2000 - 1 Ca 2136/00

    Anforderungen an den Zuspruch eines Schmerzensgeldes wegen Mobbings eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01
    Auf die Berufung des Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 06.11.2000 - AZ: 1 Ca 2136/00 -in Ziffer 2) wie folgt abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 06.11.2000 - AZ: 1 Ca 2136/00 - wird abgeändert.

  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01
    Ein derartiges Traktieren für sich allein stelle bereits eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des gemobbten Arbeitnehmers dar, wie es das Thüringer Landesarbeitsgericht entschieden habe (Urteil vom 10.04.2001 - AZ: 5 Sa 403/00).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.09.1997 - 3 Sa 278/97

    Zulässigkeit der anlässlich eines Betriebsüberganges ausgesprochenen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01
    Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19.09.1997 (AZ: 3 Sa 278/97) sei die frühere Struktur, nämlichzwei Teilgebietsleiter, wieder hergestellt worden.
  • LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00

    Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01
    Die Berufungskammer legt ihrer Entscheidung den Begriff des Mobbings zugrunde, den das Landesarbeitsgericht Thüringen in seinem Urteil vom 15.02.2001 (AZ: 5 Sa 102/00) entwickelt hat.
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    cc) Die im Kern übereinstimmenden Definitionen, wie die des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts (15. Januar 1997 - 7 ABR 14/96 - BAGE 85, 56 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 118 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 133), Mobbing sei das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte, oder die des Thüringer Landesarbeitsgerichts (15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE BGB § 626 Nr. 133; 10. April 2001 - 5 Sa 403/2000 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 2; ebenso LAG Rheinland-Pfalz 16. August 2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2002, 121; LAG Bremen 17. Oktober 2002 - 3 Sa 78/02 -LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 5; LAG Hamm 25. Juni 2002 - 18 (11) Sa 1295/01 - NZA-RR 2003, 8), Mobbing seien "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen", zeigen - unabhängig davon, welcher Definition man folgt -, dass die unter dem Begriff Mobbing zusammengefassten tatsächlichen Erscheinungen rechtliche Fragestellungen aufwerfen, die gerade für den Lauf von Fristen von Bedeutung sind.
  • ArbG Eisenach, 30.08.2005 - 3 Ca 1226/03

    Mobbing - Ersatz materieller und immaterieller Mobbingschäden -

    Unter Berücksichtigung der seit dem Jahr 2000 verstärkt festzustellenden Auseinandersetzungen mit dem Thema "Mobbing am Arbeitsplatz" und den dazu zwischenzeitlich ergangenen grundlegenden Entscheidungen der Instanzgerichte (vgl. Urteil des LAG Rheinland/Pfalz vom 16.08.2001 - 6 Sa 415/01; Urteil des LAG Baden- Württemberg vom 27.07.2001 - 5 Sa 72/01; Urteil des Thüringer LAG vom 10.04.2001 - 5 Sa 403/00; Urteil des Thüringer LAG vom 15.02.2001 - 5 Sa 102/00; Urteil des Thüringer LAG vom 14.06.2004 - 1 Sa 148/01; Urteil des Thüringer LAG vom 28.06.2005 - 5 Sa 63/04) und den europaweit teilweise festzustellenden gesetzgeberischen Erkenntnissen und Umsetzungen (vgl. Schweden: Verordnung: AFS 1993: 17 zu Maßnahmen gegen Mobbing am Arbeitsplatz; vgl. Frankreich: Gesetz zur sozialen Modernisierung vom 17.01.2002 i. d. F. des Gesetzes Nr. 2003-6 vom 03.01.2003; Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz) ist das Gericht davon überzeugt, dass zukünftig von der unabdingbaren Notwendigkeit ausgegangen werden muss, dass sich sowohl Gesetzgebung als auch Rechtssprechung mit diesem Phänomen und Problem auseinander zu setzen haben.
  • LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05

    Schmerzensgeld bzw. Geldentschädigung wegen Nichtbeschäftigung, Bestimmtheit

    Zwar kann auch in der Übertragung einer Tätigkeit in Wirklichkeit eine bewusste Missachtung der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen liegen, etwa, wenn einem Prokuristen die Funktion eines Sachbearbeiters übertragen wird (vgl. zu einem ähnlichen Fall: LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01- NZA-RR 2002, 121).
  • LAG Thüringen, 28.06.2005 - 5 Sa 63/04

    Einhaltung der Menschenwürde am Arbeitsplatz, als Bestandteil systematischer

    Beispielhaft hierfür ist der vom LAG Rheinland-Pfalz am 16.8.2001 (ZIP 2001, 2298) entschiedene Fall, der u.a. ein ständiges Zusetzen durch die Auslösung von Rechtsstreiten aufgrund fortlaufender vertragswidriger Anweisungen betraf.

    Bei der Anwendung des Erfordernisses einer verhaltensumfassenden Beurteilung (prinzipiell ebenso BGH, Urteil vom 1.8.2002, NJW 2002, 3172; OLG Stuttgart Urteil vom 28.7.2003, NVwZ-RR 2003, 715; Urteile des Thüringer LAG vom 15.2.2001 und 10.4.2001 a.a.O.; dem folgend Hessisches LAG Urteil vom 24.8.2001 - 14 Sa 1396/00 - (n.v.); LAG Rheinland-Pfalz vom 16.8.2001, ZIP 2001, 2298; LAG Berlin Urteil vom 19.11.2002 - 3 Sa 1635/02- (n.v.); ArbG Dresden Urteil vom 7.7.2003 - 5 Ca 5954/02 n.v.; Aigner BB 2001, 1355; Gamerschlag/Perband VersR 2002, 288; Hahn AiB 2002, 645; Kerst-Würkner ArbuR 2001, 255; Rieble/Klumpp FA 2002, 308; Ruberg ArbuR 2002, 202; Smutny/Hopf DRdA 2003, 117 und 123; Wittinger/Herrmann ZBR 2002, 338) handelt es sich in den Zweifelsfällen um den bedeutsamsten Teil der Mobbingfeststellung.

    Von Mobbern herbeiprovozierte affekthafte Überschreitungen der adäquaten Umgangsformen führen in der Regel aber sogar bei der Haftung für einen Mobbingschaden zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Mitverschuldenseinwandes (vgl. Hänsch in Handbuch Mobbing-Rechtschutz Teil 3 Rn. 65; so bereits LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.8.2001 ZIP 2001, 2298: Nichtgrüßen und Anprangerung des Mobbers am schwarzen Brett).

    Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei der Abmeldeweisung um eine unstreitig nur die Klägerin, aber nicht andere MitarbeiterInnen der Beklagten treffende Maßnahme und deshalb auch um eine Sonderbehandlung mit betriebsöffentlicher Diskriminierungswirkung gehandelt hat, was für sich allein schon den Vorwurf eines Mobbingangriffs begründen kann (zur Sonderbehandlung durch Anordnung der persönlichen An- und Abmeldung beim Vorgesetzten wie hier: LAG Köln, Urteil vom 15.2.2002, MDR 2002, 1323; den Mobbingcharakter anderweitiger diskriminierender und schikanierender Verhaltensanweisungen bejahend ebenfalls: BGH, Beschluss vom 1.8.2002, NJW 2002, 3173; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.8.2001, ZIP 2001, 2298; ArbG Berlin, Urteil vom 8.3.2002 - 40 Ca 5746/01 - n.v.).

  • LAG Düsseldorf, 26.03.2013 - 17 Sa 602/12

    893.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbing?

    Mobbing wird "als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte" (BAG 15.01.1997 - 7 ABR 14/96 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 118) oder "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweise, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen, verstanden (LAG Thüringen 15.02.2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE BGB § 626 Nr. 133; 10.04.2001 - 5 Sa 403/2000 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 2; LAG Rheinland-Pfalz 16.08.2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2002, 121; LAG Bremen 17.10.2002 - 3 Sa 78/02 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 5; LAG Hamm 25.06.2002 - 18 (11) Sa 1295/01 - NZA-RR 2003, 8).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02

    Schmerzensgeld, "Mobbing", Begriff, Erfüllung, Anspruchsgrundlage, Konflikte,

    Der Begriff des Mobbing beschreibt eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet (Wolmerath, Mobbing im Betrieb, S. 23; s. auch zur Definition: LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 16.8.2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2001, 121, 122).

    Der Begriff des Mobbing beschreibt eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet (Wolmerath, Mobbing im Betrieb, S. 23; vgl. zur Definition auch: LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 16.8.2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2001, 121, 122).

  • OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 28/17

    Amtshaftung des Universitätsklinikums des Saarlandes: Entschädigungsanspruch

    Kurzfristigen Konfliktsituationen mit Vorgesetzen oder Arbeitskollegen fehlt in der Regel schon die notwendige systematische Vorgehensweise (Saarl. OLG, Urteil vom 27. März 2014 - 4 U 423/12, n.v.; vgl. OLG Brandenburg, MDR 2016, 86; OLG Köln, Urt. v. 24.05.2012 - 7 U 270/11, juris; LAG Bremen, NZA-RR 2003, 234; LAG Rheinland-Pfalz, NZA-RR 2002, 121).

    Überdies kann auch dann, wenn durch die einzelnen Handlungen für sich gesehen eine Haftung wegen der mit Mobbing verbundenen Beeinträchtigung nicht eintritt, die Gesamtheit der Handlungen eine Haftung auf Grund der sich verbindenden Systematik und ihres Fortsetzungszusammenhangs begründen (Saarl. OLG, Urteil vom 27. März 2014 - 4 U 423/12, n.v.; OLG Brandenburg, MDR 2016, 86; vgl. LAG Bremen, NZA-RR 2003, 234; LAG Rheinland-Pfalz, NZA-RR 2002, 121).

    Voraussetzung für eine solche Annahme wäre, dass ein Fortsetzungszusammenhang im juristischen Sinn besteht, wobei es nur dann keiner Mindestlaufzeit der Handlungen oder einer gewissen Handlungsfrequenz bedarf, wenn die Wirkungen der Einzelhandlungen fortdauern (Saarl. OLG, Urteil vom 27. März 2014 - 4 U 423/12, n.v.; OLG Brandenburg, MDR 2016, 86; OLG Stuttgart, VersR 2004, 786; vgl. LAG Rheinland-Pfalz, NZA-RR 2002, 121).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2005 - 5 Sa 140/05

    Mobbing bei Ärzten

    Die Berufungskammer hat sich (weiter) an den Beträgen orientiert, die bisher in der Rechtsprechung (siehe dazu die Nachweise bei Kern NZA 2000, 126 f., dort in den Fußnoten 38 ff.) in vergleichbaren bzw. anderen Fällen (siehe dazu auch LAG Rheinland-Pfalz vom 16.08.2001 - 6 Sa 415/01) zugebilligt worden sind.

    Insbesondere ist das Urteil der 6. Kammer des Berufungsgerichts vom 16.08.2001 - 6 Sa 415/01 - nicht so zu verstehen, dass - abweichend von der im vorliegenden Urteil vertretenen Auffassung - auch eine vertragliche (Schmerzensgeld-)Haftung des Arbeitgebers bei Persönlichkeitsrechtsverletzung gegeben sei.

    Davon ist die 6. Kammer in ihrem Urteil vom 16.08.2001 - 6 Sa 415/01 - nicht abgewichen.

    Ein Schmerzensgeldanspruch auch gegen den Arbeitgeber war in jenem Verfahren ( - 1 Ca 2136/00 - = - 6 Sa 415/01 - ) nicht erhoben worden.

  • LAG Hamm, 06.03.2006 - 16 Sa 76/05

    Ansprüche wegen eines sogenannten Mobbings durch einen Chefarzt im Krankenhaus

    Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.01.1997 (- 7 ABR 14/96 - NZA 1997, 781), die Mobbing definiert als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte, hat sich in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung die Definition des Mobbing als"fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen am Arbeitsplatz gegenüber einzelnen Mitarbeitern zur Erreichung von Zielen, die von der Rechtsordnung nicht gedeckt sind und die jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Mobbingopfers verletzen" durchgesetzt (vgl. beispielsweise LAG Thüringen vom 15.02.2001, aaO.; LAG Bremen vom 17.10.2002 - 3 Sa 232/02 - NZA RR 2003, 234; LAG Rheinland-Pfalz vom 16.08.2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2002, 121; LAG Sachsen vom 17.02.2005 - 2 Sa 751/03 - JURIS, LS: BB 2005, 1576; zur Entwicklung des Begriffs s. Wolmerath, Mobbing im Betrieb, 2. Aufl., S. 24 f.).
  • ArbG Wiesbaden, 18.12.2008 - 5 Ca 46/08

    Zuweisung eines Arbeitsplatzes nach Rückkehr aus Mutterschutzzeiten, der dem

    Mit dem Begriff des Mobbings im arbeitsrechtlichen Verständnis werden fortgesetzte, aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen erfasst, die nach ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre und die Gesundheit des Betroffenen verletzen (Vgl. LAG Thüringen, Urteil vom 15. Februar 2001, NZA-RR 2001, S. 347 und Urteil vom 10. April 2001, NZA-RR 2001, 577 sowie LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. August 2001, ZIP 2001, 2298).
  • ArbG Berlin, 27.01.2017 - 28 Ca 9818/16

    Behindertengerechte Beschäftigung

  • OLG Stuttgart, 28.07.2003 - 4 U 51/03

    Amtshaftungsanspruch eines Polizeibeamten gegen seinen Dienstherren: "Mobbing"

  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11

    Zurückverweisung des Rechtsstreits bei unzulässiger Entscheidung nach Aktenlage;

  • ArbG Berlin, 16.09.2016 - 28 Ca 5787/16

    Vertragsgerechte Beschäftigung - vorübergehende Versetzung auf

  • LAG Thüringen, 10.06.2004 - 1 Sa 148/01

    Schadensersatzansprüche bei Mobbing

  • LAG Hamm, 25.06.2002 - 18 (11) Sa 1295/01

    Mobbing, Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber und gegen Kollegen,

  • LAG Bremen, 17.10.2002 - 3 Sa 78/02

    Mobbing; Schmerzensgeld wegen Mobbings; Darlegungs- und Beweislast des

  • LAG Hamm, 15.03.2012 - 15 Sa 1424/11

    Mobbing durch den Arbeitgeber; Anspruch auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit

  • LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06

    Mobbing, Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • OLG Brandenburg, 08.09.2015 - 2 U 28/14

    Amtshaftungsanspruch: Schadensminderungspflicht bei Mobbing durch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2012 - 5 Sa 701/11

    Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbings

  • ArbG Gelsenkirchen, 24.11.2004 - 1 Ca 1603/02

    Ansprüche einer Arbeitnehmers auf Geldentschädigung und Schmerzensgeld wegen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 302/07

    Schmerzensgeld wegen Mobbings

  • LAG Hamm, 07.11.2006 - 9 Sa 444/06

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Mobbing

  • LSG Hessen, 01.12.2009 - L 3 U 157/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2005 - 9 Sa 597/04

    Schmerzengeld und Mobbing

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 Sa 982/06

    Zum Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs 2 BGB und zum Schmerzensgeldanspruch

  • LAG Köln, 13.01.2005 - 6 Sa 1154/04

    Mobbing, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Abfindung

  • LAG Berlin, 07.11.2002 - 16 Sa 938/02

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing; Anforderungen an

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2004 - 9 Sa 1125/03

    Mobbing eines Arbeitnehmers durch Isolation

  • LSG Hessen, 28.06.2011 - L 3 U 30/08

    Für psychische Erkrankungen durch Mobbing am Arbeitsplatz gibt es keine Rente aus

  • LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1514/10

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbings - Darlegungslast des

  • LAG Köln, 16.10.2001 - 13 TaBV 53/01

    Zustimmung des Betriebsrats zur korrigierenden Rückgruppierung einer

  • LAG Hamm, 14.02.2019 - 18 Sa 976/18

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs eines Arbeitnehmers wegen

  • LSG Hessen, 23.10.2012 - L 3 U 12/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - seelischer

  • ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2007 - 7 Ca 5101/06

    Mobbing - tarifvertragliche Ausschlussfrist

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