Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2000 - VI ZR 345/99   

Volltextveröffentlichungen (12)

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  • Alpmann Schmidt
  • rws-verlag.de

    Verjährungsbeginn bei Produkthaftungsansprüchen gegenüber Gesellschaftsorganen und Mitarbeitern jeweils selbstständig ab Kenntnis der Identität

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verjährung bei Gesamtschuld von Unternehmen und deren Organen

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 425; § 852

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbständige Prüfung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein Unternehmen und dessen Organe und Mitarbeiter

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Selbstständige Prüfung der Verjährungsvoraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs gegenüber mehreren Gesamtschuldnern

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Selbstständiger Verjährungsbeginn bei Produkthaftungsansprüchen gegenüber Gesellschaftsorganen und Mitarbeitern ab jeweiliger Kenntnis der Identität

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungsbeginn bei Produkthaftungsansprüchen gegenüber Gesellschaftsorganen und Mitarbeitern jeweils selbstständig ab Kenntnis der Identität

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 964
  • ZIP 2001, 379
  • MDR 2001, 506
  • VersR 2001, 381
  • WM 2001, 1026
  • BB 2001, 332
  • DB 2001, 977



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Wird zitiert von ... (11)  

  • BGH, 06.03.2001 - VI ZR 30/00  

    Kenntnis von der Person des Schädigers

    Der erkennende Senat hat jedoch stets mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß selbst eine grob fahrlässige Unkenntnis der vom Gesetz geforderten positiven Kenntnis nicht gleichsteht; vielmehr betrifft diese Ausnahme vom Gebot der positiven Kenntnis nur Fälle, in denen es der Geschädigte versäumt hat, eine gleichsam auf der Hand liegende Kenntnismöglichkeit wahrzunehmen und letztlich das Sichberufen auf die Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte (st. Rspr., vgl. z.B. BGHZ 133, 192, 198 f.; Senatsurteile vom 16. Dezember 1997 - VI ZR 408/96 - VersR 1998, 378, 380; vom 17. November 1998 - VI ZR 32/97 - VersR 1999, 585, 587; vom 18. Januar 2000 - VI ZR 375/98 - VersR 2000, 503, 504 und vom 12. Dezember 2000 - VI ZR 345/99 - ZIP 2001, 379, 380).

    Ob die Klägerin von vornherein vorhatte, auch gegen die Mitarbeiter haftungsrechtlich vorzugehen oder ob sie ihre Regreßbemühungen zunächst nur gegen die R. GmbH richten wollte, kann angesichts dessen, daß die Verjährungsvoraussetzungen gegenüber jedem Gesamtschuldner gänzlich getrennt festzustellen sind (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2000 - VI ZR 345/99 - aaO), für die Frage des Verjährungsbeginns durch Kenntniserlangung keine Rolle spielen.

  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 182/06  

    Anlagerecht - Verjährungsbeginn durch erfolgloses Bemühen d. Rückzahlung?

    (a) Allein aus dem Umstand, dass die Klägerin Geld auf das Konto des Beklagten eingezahlt hat, ergibt sich nichts dafür, dass sie dessen Namen und Anschrift so genau kannte, dass ihr eine Klageerhebung möglich war (vgl. zu den Voraussetzungen Senat, BGHZ 145, 358, 362 ff.; Urteil vom 12. Dezember 2000 - VI ZR 345/99 - VersR 2001, 381, 382).

    Die Klägerin hatte zu diesem Zeitpunkt zwar möglicherweise die erforderliche Kenntnis von der Person des Schuldners (wobei eine Kenntnis von dessen ladungsfähiger Anschrift bislang nicht festgestellt ist, vgl. Senat, BGHZ 145, 358, 362 ff.; Urteil vom 12. Dezember 2000 - VI ZR 345/99 - aaO), nicht aber die erforderliche Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen.

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08  

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Diese Rechtsprechung betrifft aber nur Fälle, in denen letztlich das Sichberufen auf die Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte (vgl. Senatsurteile BGHZ 133, 192, 198 ff.; 150, 94, 97 f.; vom 5. Februar 1985 - VI ZR 61/83 - VersR 1985, 367, 368 f.; vom 16. Mai 1989 - VI ZR 251/88 - a.a.O.; vom 6. Februar 1990 - VI ZR 75/89 - VersR 1990, 539; vom 20. September 1994 - VI ZR 336/93 - a.a.O.; vom 16. Dezember 1997 - VI ZR 408/96 - VersR 1998, 378, 380; vom 17. November 1998 - VI ZR 32/97 - VersR 1999, 585, 587; vom 18. Januar 2000 - VI ZR 375/98 - VersR 2000, 503, 504; vom 12. Dezember 2000 - VI ZR 345/99 - VersR 2001, 381, 382; vom 6. März 2001 - VI ZR 30/00 - a.a.O.; vom 8. Oktober 2002 - VI ZR 182/01 - VersR 2003, 75, 76 und vom 14. Oktober 2003 - VI ZR 379/02 - a.a.O.).
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  • BGH, 27.03.2001 - VI ZR 12/00  

    Versicherungsrecht - Zum maßgebl. Zeitpunkt der Kenntnis vom Schadensfall

    Dieser ist weder verpflichtet, aktive Bemühungen im Interesse des Schädigers zu entfalten, um sich die für den Verjährungsbeginn notwendige Kenntnis zu verschaffen (Senatsurteil vom 18. Januar 2000 - VI ZR 375/98 - VersR 2000, 503, 504; vom 12. Dezember 2000 - VI ZR 345/99 - und vom 6. März 2001 - VI ZR 30/00 - beide m.w.N.), noch gereicht einer Behörde die Kenntnis von Mitarbeitern, die nach der behördlichen Zuständigkeitsregelung gar nicht mit der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen befaßt sind, zum Nachteil.
  • BGH, 19.10.2010 - 4 StR 295/10  

    Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nur durch bloße

    Bei Gesamtschuldnern ist der Beginn der Verjährung für jeden Schuldner getrennt zu ermitteln (BGH NJW 2001, 964).

    Bei Gesamtschuldnern ist der Beginn der Verjährung für jeden Schuldner getrennt zu ermitteln (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 - VI ZR 345/99, NJW 2001, 964).

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01  

    Arzthaftung wegen unzureichender Operationsaufklärung: Wirksamkeit der

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Klägerin damals schon alle von ihr in den Rechtstreit eingeführten Veröffentlichungen zu diesem Thema kannte und über das gleiche Detailwissen verfügte (vgl. BGH VersR 2001, 381, 382).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.2003 - 12 U 53/00  

    Nachbarrecht - Gemeinschaftlich benutzte Grenzanlagen

    Allerdings steht selbst eine grob fahrlässige Unkenntnis der vom Gesetz geforderten positiven Kenntnis nicht gleich; vielmehr betrifft diese Ausnahme vom Gebot der positiven Kenntnis nur Fälle, in denen es der Geschädigte versäumt, eine gleichsam auf der Hand liegende Kenntnismöglichkeit wahrzunehmen und letztlich das Sichberufen auf die Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis hätte (BGH NJW 2001, 1721; ZIP 2001, 379).
  • OLG Brandenburg, 08.12.2010 - 3 U 145/09  

    Immobilien - Zum Umfang des Eigentumserwerbs nach dem ZVG

    Die Verjährung beginnt erst dann, wenn dem Berechtigten neben der Person des Schuldners auch dessen Anschrift bekannt ist (BGH, NJW 1998, S. 988, 989; MDR 2001, S. 506), weil die Kenntnis dieses Umstandes Voraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung des Anspruchs ist.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2010 - 17 U 51/09  
    Auf eine Kenntnis des Klägers bezüglich einer Haftung der First Trading käme es nicht an, weil die erforderliche Kenntnis hinsichtlich jeden Gesamtschuldners getrennt zu ermitteln ist (BGH, U. vom 12.12.2000, VI ZR 345/99, NJW 2001, 964f.).
  • OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 7 U 17/01  
    Dass der Geschädigte bei der - hier gegebenen - Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen und den die ersatzpflichtbegründeten Tatsachen die einen Schadensersatzanspruch begründende Rechtsnorm nicht kennt bzw. den Sachverhalt nicht unter eine solche Norm subsumieren kann, hindert den Beginn der Verjährungsfrist nicht (vgl. BGH, VersR 2001, 381, 382).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2012 - 4 U 45/11  

    Begriff der Verhandlungen im Sinne von § 203 BGB; Verwertung von

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